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Das "Königlich bayrische Amtsgericht" in #Aschaffenburg reduziert das Bußgeld einer Kundgebungsteilnehmerin und #KLARTEXT #RHEINMAIN Unterstützerin erheblich.
Ihr wurde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgeworfen, sie hätte "Druckerzeugnisse ohne ordentliches Impressum" verbreitet.
Geholfen haben Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 8 unseres Grundgesetzes 🙏
t.me/ffmfreiheit
twitter.com/klartextrm
t.me/klartext_rheinmain
t.me/rheinmainstehtaufkanal
Neue Fälle @Prozessbeobachter
Ihr wurde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgeworfen, sie hätte "Druckerzeugnisse ohne ordentliches Impressum" verbreitet.
Geholfen haben Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 8 unseres Grundgesetzes 🙏
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