Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

Chatgruppe @Gerichtsbarkeit
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Über den Wolken oder so - 14.06.2025 — BITTEL TV
https://youtu.be/W5fM2lUadvs 11:21

Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.

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Neues über Antifa-Angriffe gegen mich und meine Familie - Jetzt schreien sie mein Kind an! — Roger Beckamp
https://youtu.be/z4pZfjJSYY8 1:57

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Über den Wolken - Sonnenuntergang - 14.06.2025 — BITTEL TV
https://youtu.be/BlDi2iscMKk 19:38

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Über den Wolken - Sonnenuntergang - 14.06.2025 - Teil 2 — BITTEL TV
https://youtu.be/2suXH4egl0Y 12:33

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Über den Wolken - Sonnenaufgang - 15.06.2025 — BITTEL TV
https://youtu.be/v3CeGPVQHbg 33:19

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Moderna bezeichnete seinen neuen modRNA gentechnisch hergestellten Covid-19-Impfstoff als "Ermordungs-spike" -Impfstoff. "m-Nexspike".

"Nex" heisst auf Latein Ermordung, Mord, gewaltsamer Tod.

Es ist nicht vorstellbar, dass deren Marketingabteilung nichts über dieses Bedeutung weiß.

Offenbar kennt man dort keinerlei Hemmungen mehr; den Leuten sogar die Wahrheit offen ins Gesicht zu sagen und trotzdem weiterzumachen.

Moderna hat die Zulassung des FDA für den neuen Covid Impfstoff Nexspike erhalten.
Zitat: "Der neue Impfstoff richtet sich an Erwachsene ab 65 Jahren sowie an Personen zwischen 12 und 64 Jahren mit mindestens einem Risikofaktor...

Moderna plant, mNEXSPIKE rechtzeitig zur Atemwegserkrankungssaison 2025-2026 in den USA verfügbar zu machen.

Der Impfstoff wird neben Spikevax und dem RSV-Impfstoff mRESVIA angeboten, der ebenfalls auffällige Todesfälle in der viel zu kurzen Erprobungsphase zeigte und Kindern, die keinerlei Risiko haben, tödliche Impfrisiken zumuten.

Diese Erweiterung des Impfstoffportfolios zeigt Modernas verantwortungsloses geldgieriges Bestreben, weiter durch den Einsatz der unheimlichen und unheilvollen modRNA-Technologie die öffentliche Gesundheit zu gefährden.

@Aerzte_hippokratischer_Eid

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Über den Wolken - Abstieg - 15.06.2025 — BITTEL TV
https://youtu.be/8cl1DkubZIE 16:22

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☝🏼🎇 Ab kommendem Jahr: Das gilt in den Niederlanden! Bist du für oder gegen ein Feuerwerksverbot? — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/d_65zBq9tJs 0:19

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Über den Wolken - Abstieg - 15.06.2025 - Teil 2 — BITTEL TV
https://youtu.be/X8kMFbK3rh0 1:22:46

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Spahn-Skandal aufgedeckt: Das ändert sich jetzt! (NICHTS) — SchrangTV
https://youtu.be/gz5AB9Wr7lc 4:01

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Law of the digital economy: Data act2 — Thomas Hoeren
https://youtu.be/bHNugDfgRnQ 34:54

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Im Gespräch mit Christian Stallberg — Thomas Hoeren
https://youtu.be/9wpcuWy5RBY 48:35

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Aufarbeitung C-Maßnahmen von 'unten':
Corona-Bußgelder zurückfordern


Ein Bußgeld ist nur dann rechtens, wenn es auf einer wirksamen und verhältnismäßigen gesetzlichen Grundlage beruht. War die zugrunde liegende Regelung im Nachhinein evident unverhältnismäßig oder beruhte sie auf nachweislich falschen Annahmen, kann die Strafe aufgehoben und bereits Gezahltes erstattet werden. Aufarbeitung der C-Maßnahmen wird so von der Basis heraus wirksam, Fall für Fall, Kommune für Kommune.

Umfassende Info zu dieser Kampagne:
www.corona-wiedergutmachung.de

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„Er persönlich nimmt dort eine zunehmende „Verrohung in Wort und Schrift“ wahr. Im Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erklärte er: „Ich muss nur eine Regenbogenfahne reinstellen, schon habe ich 100 Hasskommentare darunter.“ (…)
Der ehemalige Thüringer Ministerpräsident fordert, dass die Plattformen hierfür geradestehen: „Und sie müssen haften für das, was auf ihren Plattformen geschieht – oder zumindest durch Klärung der Identität von Nutzern sicherstellen, dass diese haftbar gemacht werden können.““ …“

https://apollo-news.net/sie-mssen-haften-ramelow-fordert-regulierung-sozialer-netzwerke/

@solidarnosch

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Der neue Verfassungsschutz-Bericht ist ein Eigentor: Bislang wurden Antragsteller, die vom VS erfahren wollten, ob sie beobachtet werden, von diesem oft mit der Begründung abgewimmelt, nur Corona-Maßnahmen zu kritisiert zu haben reiche nicht aus, um ein Fall für den Verfassungsschutz zu sein. Viele sind überfordert, was sie darauf erwidern sollen.

Fortsetzung
https://t.me/Prozessbeobachter/27493

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Nun dürfte es viel leichter sein, juristisch wasserdicht zu widersprechen: Gemäß des neuen Verfassungsschutzberichts 2024 fällt nämlich schon unter den Phänomenbereich Delegitimierung, wer nur eine „Aufarbeitung der Coronapandemie" fordert. 

Man kann also beim Widerspruch auf eine Auskunftsverweigerung durch den VS ganz einfach argumentieren, man fordere eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie - und auf den VS-Bericht 2024 verweisen.  Alternativ kann man auch sagen, man habe staatliche Klimaschutzmaßnahmen, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine oder die Gefahr einer staatlichen Totalüberwachung der Bevölkerung durch Digitalisierung thematisiert. Alles neuerdings "Beobachtungsgründe".

Auf unserer Webseite "Wir beobachten zurück" könnt ihr Auskunftsanträge an den VS erstellen, und findet Kontakt zu Anwälten, die euch gegen die Behörde unterstützen:

http://wirbeobachtenzurueck.de/

Verfassungsschutzbericht 2024

t.me/ayawasgeht

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Na sowas: Corona-Maßnahmen Jahre später für verfassungswidrig erklärt

Zahllose Eilverfahren vor den Verwaltungsgerichten blieben in den dunklen Corona-Jahren ohne Erfolg, quer durch die Bank wurden die Anträge. Jahre später sieht es dagegen anders aus: Jetzt, wo es keine direkten Auswirkungen mehr hat, stellen die Gerichte zunehmend Rechtsverstöße fest, im konkreten Fall etwa bei Personenbeschränkungen zu Hochzeiten und Beerdigungen. Nun, wo war dieser Mut vor 3-4 Jahren?

Das ist bezeichnend und zeigt einmal mehr, wie notwendig die Aufarbeitung der Corona-Zeit ist. Diejenigen, die damals ihr eigenes Volk eingesperrt haben, wohlwissend, damit gegen Gesetze zu verstoßen, müssen sich endlich juristisch verantworten!

Bild: Screenshot Bild.de

FREIE SACHSEN: Wir sind Sachsens größte Bürgerbewegung. Folgt uns für alle Informationen & rechtliche Hilfestellungen bei Telegram! http://t.me/freiesachsen

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Aus der Haft heraus geplant: Überfall der Hammerbande auf „Thor Steinar“ in Dortmund

Die Generalbundesanwaltschaft wird Johann Guntermann und seinen weiteren Genossen der ersten Hammerbanden – Generation diverse schwere Straftaten vor. Eine Tat stich für mich jedoch heraus: Die Attacke auf ein Geschäft der Modemarke „Thor Steinar“ am 21. Oktober 2019 in Dortmund. Guntermann hatte diesen Angriff nämlich aus der Haft heraus geplant – was die Gemeingefährlichkeit unterstreicht und auch bei der Frage nach einer möglichen Sicherungsverwahrung eine Rolle spielen sollte.

Nachdem Guntermann wegen Übergriffen auf LEGIDA-Spaziergänger (heldenhafter Angriff auf eine Seniorin) zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, meldete er seinen Wohnsitz von Leipzig nach Dortmund. In NRW ist der offene Vollzug Regelvollzug, in Sachsen eine Seltenheit, deshalb verlegen viele verurteilte Straftäter nach Rechtskraft des Urteils und vor dem Haftantritt ihren Wohnsitz. Als Anschrift diente damals das Wohnhaus Fritz-Reuter-Straße 11 in der Dortmunder Nordstadt. In jenem Haus wohnte der harte Kern der lokalen Antifa-Szene, u.a. auch ein gewisser Dominik S., der zusammen mit Lukas B., einem weiteren führenden Antifa-Anhänger, kurz zuvor für einen Überfall am Dortmunder Nordmarkt verurteilt wurde. Vermummt griffen die beiden mit einem Mittäter einen Passanten an, dessen T-Shirt ihm missfallen hatte. Der Bruder von Lukas B. ist Moritz Julius B., Jahrgang 1992 und seit 2008 als linksextremer Intensivtäter in Erscheinung getreten. Bei einem Überfall auf eine rechte Versammlung im Herbst 2015 erwischte ihn die Polizei sogar mit einem spurenschonend in einer Plastiktüte verpackten Messer, ein höchst konspiratives Vorgehen. Und jener Moritz Julius B. ist eines der bekanntesten Gesichter der linksextremen Sprayerszene, zusammen mit Guntermann gründete er die Sprayergruppe „NAKAM“, die Namensherkunft kann der interessierte Leser gerne googlen, zeigt aber den Geist der Gruppe auf. Die „Crew“ war bundesweit aktiv, ihre Tätigkeitszentren lagen aber in Dortmund, Leipzig und Bremen.

Nun meldet sich also Guntermann in einem linken Zentrum und tritt seine Haftstrafe in der JVA Castrop-Rauxel an, wo er schnell auffällt (beim ersten Sporttraining wurde ihm von Mitgefangen nahegelegt, sein Shirt „Antifa-Boxing-Crew“ doch zukünftig im Schrank zu lassen, dem kam Guntermann nach, schließlich standen ihm ja dieses Mal keine alten Omas gegenüber), aber weiter auf ein funktionierendes Netzwerk zurückgreifen kann. In dieser Zeit ist er mit Lina Engel zusammen, die ihn – davon ist auszugehen – nicht nur in der Haft besucht, sondern auch in eben jenem Dortmunder Unterstützerumfeld verkehrt.

Als schließlich im Herbst 2019 ein neuer „Thor Steinar“ – Laden in Dortmund eröffnet, kommt es zu linken Gegenprotesten. Und für Guntermann, noch in Haft sitzend, ist offenbar klar: Der Laden muss geschlossen werden.

Dazu schreibt der Generalbundesanwalt:
Am 21. Oktober 2019 überfielen Paul M. und ein Mittäter ein „Thor-Steinar“-Ladengeschäft in Dortmund. Dabei versprühten sie großflächig zwei Substanzen, eine davon Buttersäure. Es entstand ein erheblicher Sachschaden; die anwesende Verkäuferin erlitt eine Augenverletzung. Die Täter entwendeten zudem Bekleidungsstücke, um diese für künftige Ausspähaktionen zu verwenden. Johann G. hatte den Überfall geplant und stellte im Nachgang Filmaufnahmen von der Tat ins Internet.

Das Video, was diesem Post beigefügt ist, zeigt den Überfall, bei dem durchaus auch mehr hätte passieren können – Feuerwerkskörper an eine Glasflasche zu befestigen ist mitunter auch lebensgefährlich.

Gut, dass Guntermann und Paul Müntnich nun der Prozess gemacht wird. Schlecht, dass seine Dortmunder Genossen, ohne die eine solche Tatumsetzung schwer vorstellbar ist, jedoch offenbar davon kommen. Der Kreis der Hammerbande ist größer, als es die Behörden einräumen wollen und es bleibt deshalb auch zukünftig wichtig, diese Strukturen offen zu legen. In Leipzig, Dortmund und überall.

Michael Brück
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⚖️ Dr. Bianca Witzschel: Staatsanwaltschaft versucht mit fiesem Trick Geständnisse ehemaliger Patienten zu erhaschen ⚖️

Die Staatsanwaltschaften gehen im 2. Prozess gegen Dr. Bianca Witzschel trickreiche Wege, um von ehemaligen Patienten Geständnisse über die angebliche Anstiftung zur Ausstellung falscher Atteste zu erbeuten. Wie bereits mehrere Patienten berichteten, verschicken die Polizeidirektionen mittlerweile Beschuldigtenvernehmungen, in denen sie den Patienten unverblümt die Einstellung des Verfahrens im Falle eines Geständnisses anbieten. ⚡️ In einem Schreiben der Polizeidirektion Oldenburg heißt es bspw.:

“In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wird drauf hingewiesen, dass im Falle einer geständigen Einlassung sowie bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen, eine Einstellung des Verfahrens aus Opportunitätsgründen gem. §§ 153, 153a StPO in Betracht gezogen wird.”

Aber Vorsicht‼️🔥 Es ist ein Trick der Strafverfolgungsbehörden, der gleich in zweierlei Hinsicht problematisch zu sein scheint:

1️⃣. Für Bianca Witzschel entsteht so die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft sich jede Menge Geständnisse erhaschen und im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin einsetzen könnte, um damit zu “beweisen”, dass sie die Atteste angeblich auf Wunsch der Patienten und nicht aufgrund der medizinischen Notwendigkeit ausgestellt hätte. 🔥 Rechtsanwalt I. befürchtet, dass viele ihrer Patienten aus Angst vor weiterer Strafverfolgung etwas gestehen könnten, was sie vielleicht gar nicht getan haben. 🔥

2️⃣. Für die ehemaligen Patienten wiederum könnte ein sofortiges Geständnis gefährlich werden, weil sich die Staatsanwaltschaft in diesen Schreiben ein fieses Hintertürchen geöffnet hält: Den § 153a StPO. Wie Rechtsanwalt M. erklärt, handelt es sich dabei um eine Einstellung gegen Auflage. 💥 Das könnten ganz schnell mehrere Hundert Euro oder sogar wenige Tausend Euro sein. 💥 Damit hätten die ehemaligen Patienten dann wenig gekonnt. Rechtsanwalt I. hält mehr als 1000 € zwar für unwahrscheinlich, hebt aber gleichzeitig hervor, dass insbesondere Niedersachen (wo Oldenburg liegt) in der Corona-Zeit durch übertrieben harte Strafverfolgung aufgefallen sei. In Niedersachen sei die Justiz so hart gegen ganz normale Bürger vorgegangen, dass sich der Eindruck aufdrängte, ihr eigener Job würde von der Höhe der Strafen abhängen.

⚡️ Ein direktes Geständnis auf dem Anhörungsbogen hält Anwalt I., der viel Erfahrung mit der niedersächsischen Justiz hat, für riskant. ⚡️ Zu hoch sei die Gefahr, dass die Staatsanwaltschaft dann den §153a StPO anwenden könnte und die betroffenen Patienten mit erheblichen Geldauflagen rechnen müssten. Daher hält er den Gang zu einem erfahrenen Anwalt für hilfreich — insbesondere in Niedersachsen.

Anwalt M. geht noch einen Schritt weiter: Er hält generell nichts von Geständnissen in diesem Zusammenhang‼️ Unabhängig von dem dadurch verursachten Risiko für Dr. Bianca Witzschel dürften die Staatsanwaltschaft den meisten Patienten ohnehin kaum etwas Substantielles nachweisen können. Denn Rechtsanwalt Boleslawsky erklärt, dass die Atteste rechtlich korrekt seien, weil in diesen die ärztlich notwendige Abwägung zwischen Nutzen und Risiko stattfand und es hierzu auf eine Untersuchung nicht ankäme.

Letztendlich läge es an jedem Patienten selbst zu entscheiden, für welche Variante er sich entscheidet. Es bleibt der fade Nachgeschmack, dass die Staatsanwaltschaft Dresden mit billigen Tricks versucht, Geständnisse zu ergattern, die sie im 2. Prozess gegen die mutige Ärztin Dr. Bianca Witzschel verwenden kann, um eine möglichst hohe Strafe zu erzielen. Dieses Vorgehen erinnert stark an mafiöse Methoden. 🤬 Aber der moralische Kompass ist der Justiz ja nicht erst gestern abhanden gekommen.

Ganzer Artikel mit Vorlage:
👉 https://team-marcus.de/2025/06/10/dr-bianca-witzschel-staatsanwaltschaft-versucht-mit-trick-gestaendnisse-ehemaliger-patienten-zu-erhaschen/

@mr_marcus_fuchs

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