Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 war verfassungswidrig
Der Haushalt der schleswig-holsteinischen Landesregierung für das Jahr 2024 ist nach Ansicht des Landesverfassungsgerichtes verfassungswidrig gewesen. Die Feststellung eines Haushaltsplans für das Jahr 2024 sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, sagte der Präsident des Gerichtes in Schleswig, Christoph Brüning.
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