Justizbetroffene vor Gericht begleiten, Willkür vermeiden - Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
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Aktuelle Ladungen zu Gerichtsverhandlungen bitte @Terminverteiler_Bot senden.

Die Rechtsstaatlichkeit wird in der BRD immer mehr abgebaut. Das merken viele erst dann, wenn sie einmal selbst vor Gericht stehen.

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📌 Neues zum Arzt Heinrich Habig

Abermals erfreuliche Nachrichten von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz:

📌 Der einstweilige Antrag des Landes NRW gegen den Arzt Heinrich Habig, der auf das Ruhen seiner Approbation abzielte, ist in 1. Instanz gescheitert.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen einstweiligen Antrag des Landes NRW vertreten, durch die Bezirksregierung Münster, der auf das Ruhen seiner Approbation abgezielt hat (was ihm die Möglichkeit genommen hätte wieder seine Tätigkeit als Arzt aufzunehmen),
mit Beschluss vom 7.3.2024 – 18 L 55/24 abgelehnt.
Somit kann Heinrich Habig auch weiterhin (wieder) seine Tätigkeit als Arzt aufnehmen.

Das Land muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Wir freuen uns für den Arzt Heinrich Habig und seinen Rechtsanwalt Wilfried Schmitz.

Text: @NetzwerkkritischerExperten
Song: Rapbellions
Info's
Dr. Habig: @WirFuerHeinrich

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Neue Fälle @Prozessbeobachter - Diskussion @Gerichtsbarkeit

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Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Musiker Xavier Naidoo Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Naidoo soll zwischen Anfang Dezember 2020 bis Ende April 2021 über einen Telegram-Kanal antisemitische und den Holocaust leugnende Inhalte veröffentlicht haben.

Staatsanwaltschaft Mannheim klagt Xavier Naidoo wegen Volksverhetzung an
https://de.rt.com/inland/209059-staatsanwaltschaft-mannheim-klagt-xavier-naidoo-wegen-volksverhetzung-an/


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Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.

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13. Juni 2024
Presseerklärung der Verteidigung zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 13.06.2024

https://www.xaviernaidoo.de/news/presseerklaerung-der-verteidigung-zur-pressemitteilung-der-staatsanwaltschaft-mannheim-vom-13-06-2024/


Die heutige Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim zu einem Verfahren gegen einen 52- jährigen Musiker aus Mannheim gibt uns Anlass, Folgendes klarzustellen:
Bei dem Musiker handelt es sich um unseren Mandanten Herrn Xavier Naidoo. Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Vorwürfe der Volksverhetzung und Holocaustleugnung sind falsch und werden ausdrücklich bestritten. Gegen die Vorwürfe gibt es nicht nur beachtliche rechtliche Einwendungen, sondern es gibt vor allem ganz erhebliche Einwendungen in tatsächlicher Hinsicht. Diese belegen die Unschuld unseres Mandanten.

Im jetzigen Zwischenverfahren werden wir gegenüber dem zuständigen Landgericht diese rechtlichen und tatsächlichen Einwendungen deutlich machen. Wir sind davon überzeugt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen wird. Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung. In dem von der Staatsanwaltschaft benannten älteren Verfahren hat das Landgericht deshalb auch nach mehr als 10 Monaten die Anklage bislang nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir keine weitergehenden Erklärungen abgeben können.
Als Verteidiger des Herrn Naidoo möchten wir aber unser Erstaunen und unser Unverständnis über das Verhalten der Staatsanwaltschaft Mannheim zum Ausdruck bringen, insbesondere über die einseitigen Ermittlungen und Bewertungen in der Anklageschrift.

Herr Naidoo lehnt jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab. Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor.

Wir möchten nachdrücklich auf die verfassungsrechtlich verbürgte Unschuldsvermutung unseres Mandanten Herrn Xavier Naidoo sowie die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung hinweisen, welche auch die Berücksichtigung dieser Presserklärung umfasst.


Mannheim, den 13.06.2024

Edgar Gärtner
Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht Compliance Officer (Univ.)

Viktoriastraße 28
68165 Mannheim
Telefon: 0621/ 777 354 22
Mail: gaertner@gaertner-slania.de


Jana Eisenbeiß
Rechtsanwältin

Augustaanlage 24
68165 Mannheim
Telefon: 0621/ 953 530 40
Mail: je@veto-lawfirm.com


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