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GEZ Gelder für Menschenjagd - Böhmermann und ZDF kennen keine Scham/ — Hintergrund
https://youtu.be/aE-314xQ1og 3:02
Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.
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Sei dabei, wann immer die 'verurteilende Industrie' zuschlägt
🗓️ @Prozessbeobachter
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Beschluss VG Köln vom 12.03.2019 AZ 6 L 381/19 Annahmeverweigerung
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Forwarded from FAIRDENKEN AUSTRIA DAS ORIGINAL
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Spektakuläre Wende
Causa Pilnacek: Jetzt Prüfung wegen Tötungsdelikt
Weisung aus Wien: Die Staatsanwaltschaft (StA) in Krems muss erneut die Todesumstände des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek untersuchen. Es geht um Gutachten von namhaften Medizinern.
Spektakuläre Wende im Fall Pilnacek. Die Staatsanwaltschaft Krems prüft nun, ob es sich beim Ableben des vormals mächtigen Justiz-Sektionschefs nicht doch um Fremdverschulden bzw. um ein Tötungsdelikt gehandelt haben könnte, wie das Magazin „ZackZack“ aktuell berichtet.
Der Auftrag kam von oben – aus Wien. Offiziell war es eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft, sie geschah wohl aber auf Anregen des Justizministeriums. Die neue Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte bei einem Antrittsinterview in der „Krone“ zur Causa sinngemäß gemeint, sollte es neue Hinweise zu Ungereimtheiten geben, so werde die Staatsanwaltschaft wissen, was zu tun sei.
Auslöser ein Buch von Peter Pilz
Nun ist es so weit. Die StA Krems, die den Fall behandelte – Christian Pilnacek war am 20. Oktober 2023 tot in einem Nebenarm der Donau nahe Krems aufgefunden worden – hatte recht rasch die offizielle Version „Kein Fremdverschulden“ bzw. „Suizid“ parat. Dabei war im offiziellen Obduktionsbericht (der wie der Tatortbericht der „Krone“ vorliegt) davon keine Rede. Kein Wort von Selbstmord, dafür „keine eindeutigen Hinweise für Fremdverschulden.“ Das klingt dann doch etwas anders als die offizielle Version der Behörden für die Öffentlichkeit.
Auslöser für die neuen Entwicklungen ist das Buch von Ex-Politiker und Aufdecker Peter Pilz unter dem Titel „Der Tod des Sektionschefs“, in dem mehrere namhafte Mediziner die Selbstmord-These auf Basis des Obduktionsberichtes und der darin dokumentierten zahlreichen Wunden an Pilnaceks Leichnam in Zweifel ziehen.
Einer davon, der erfahrene Wiener Unfallchirurg Wolfgang Schaden, wurde nun von der Leiterin der Staatsanwaltschaft in Krems aufgefordert, sein Gutachten, das er für Pilz erstellte, den Behörden zu übermitteln. Auch dieses Dokument liegt der „Krone“ vor.
🔺 🔺 🔺 👇🔺 🔺 🔺
𝒦𝒶𝓃𝒶𝓁 𝒶𝒷𝑜𝓃𝓃𝒾𝑒𝓇𝑒𝓃 und kommentieren😉
https://t.me/Fairdenkenoriginal
Causa Pilnacek: Jetzt Prüfung wegen Tötungsdelikt
Weisung aus Wien: Die Staatsanwaltschaft (StA) in Krems muss erneut die Todesumstände des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek untersuchen. Es geht um Gutachten von namhaften Medizinern.
Spektakuläre Wende im Fall Pilnacek. Die Staatsanwaltschaft Krems prüft nun, ob es sich beim Ableben des vormals mächtigen Justiz-Sektionschefs nicht doch um Fremdverschulden bzw. um ein Tötungsdelikt gehandelt haben könnte, wie das Magazin „ZackZack“ aktuell berichtet.
Der Auftrag kam von oben – aus Wien. Offiziell war es eine Weisung der Oberstaatsanwaltschaft, sie geschah wohl aber auf Anregen des Justizministeriums. Die neue Ministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte bei einem Antrittsinterview in der „Krone“ zur Causa sinngemäß gemeint, sollte es neue Hinweise zu Ungereimtheiten geben, so werde die Staatsanwaltschaft wissen, was zu tun sei.
Auslöser ein Buch von Peter Pilz
Nun ist es so weit. Die StA Krems, die den Fall behandelte – Christian Pilnacek war am 20. Oktober 2023 tot in einem Nebenarm der Donau nahe Krems aufgefunden worden – hatte recht rasch die offizielle Version „Kein Fremdverschulden“ bzw. „Suizid“ parat. Dabei war im offiziellen Obduktionsbericht (der wie der Tatortbericht der „Krone“ vorliegt) davon keine Rede. Kein Wort von Selbstmord, dafür „keine eindeutigen Hinweise für Fremdverschulden.“ Das klingt dann doch etwas anders als die offizielle Version der Behörden für die Öffentlichkeit.
Auslöser für die neuen Entwicklungen ist das Buch von Ex-Politiker und Aufdecker Peter Pilz unter dem Titel „Der Tod des Sektionschefs“, in dem mehrere namhafte Mediziner die Selbstmord-These auf Basis des Obduktionsberichtes und der darin dokumentierten zahlreichen Wunden an Pilnaceks Leichnam in Zweifel ziehen.
Einer davon, der erfahrene Wiener Unfallchirurg Wolfgang Schaden, wurde nun von der Leiterin der Staatsanwaltschaft in Krems aufgefordert, sein Gutachten, das er für Pilz erstellte, den Behörden zu übermitteln. Auch dieses Dokument liegt der „Krone“ vor.
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Mit GEZ "Schutzgeld" betreibt der Linksextreme Böhmermann eine Hetzjagd auf Andersdenkende. — Hintergrund
https://youtu.be/5-TOr5vH3wA 0:58
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Neuer Flyer „Wählen in Berlin“ — Der Landeswahlleiter für Berlin
https://youtu.be/xg0CFspccnY 0:22
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Taxi-Gutschein: 2 Jahre gültig? So geht's! — Sozialrat - Pflegegrad & Hilfsmittel
https://youtu.be/ld3KUrY9fCE 0:23
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😳💻 Was passiert eigentlich bei einem Arbeitsunfall im Home Office?! #arbeitsunfall #homeoffice — Mingers. Rechtsanwälte
https://youtu.be/C1LML3mcHDU 0:45
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🔴 Totales Versagen nach Kiew-Besuch! Trumps Falle? - Drogen im Zug? - Merkel in Pizzeria getroffen! — StreamPunks 🌍 neue Welt
https://youtu.be/vRDLAUubnBg 28:53
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Kiel - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel Bereits am 08.05.2025 nahmen Polizeibeamtinnen und -beamte im Stadtteil Gaarden und im Innenstadtbereich zwei Männer fest, die in Verdacht stehen unabhängig voneinander mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben.
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Kiel - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel Bereits
250512.1 Kiel: Zwei mutmaßliche Drogendealer vorläufig festgenommen - ein 19-Jähriger kam in Unte
‼️ FREISPRUCH nach 3 JAHREN – Justiz-Debakel beendet ‼️
Was für ein Tag!
Arne Schmitt & Björn Banane – FREI!
Das Verfahren wurde heute nicht einmal eröffnet – die Staatsanwaltschaft hat KURZ VOR DER VERHANDLUNG die Berufung zurückgezogen!
Nach Anregung der Richterin – wohl gemerkt.
Das erstinstanzliche Urteil: FREISPRUCH. Gültig. Endlich. Nach fast DREI JAHREN.
Ein klarer Sieg für Gerechtigkeit.
Doch was bleibt, ist ein bitterer Beigeschmack:
DREI JAHRE hinhaltende Verzögerung.
DREI JAHRE auf Abruf.
DREI JAHRE verschwendete Zeit und Energie.
SHAME ON YOU, Staatsanwaltschaft Berlin!
Eure Berufung war haltlos. Euer Vorgehen: taktisch, durchzogen von Ignoranz gegenüber dem Recht.
Aber jetzt ist Schluss.
Der Freispruch steht. Punkt.
Feiert mit uns diesen verdienten Moment – für die Wahrheit, für die Freiheit, für den Rechtsstaat.
Hier geht's zur Livesendung!
https://www.youtube.com/live/sErJFKuF_zE?si=puOeMCUayqU-4U_R
ARNE SCHMITT
BJÖRNBANANE
@Prozessbeobachter
Was für ein Tag!
Arne Schmitt & Björn Banane – FREI!
Das Verfahren wurde heute nicht einmal eröffnet – die Staatsanwaltschaft hat KURZ VOR DER VERHANDLUNG die Berufung zurückgezogen!
Nach Anregung der Richterin – wohl gemerkt.
Das erstinstanzliche Urteil: FREISPRUCH. Gültig. Endlich. Nach fast DREI JAHREN.
Ein klarer Sieg für Gerechtigkeit.
Doch was bleibt, ist ein bitterer Beigeschmack:
DREI JAHRE hinhaltende Verzögerung.
DREI JAHRE auf Abruf.
DREI JAHRE verschwendete Zeit und Energie.
SHAME ON YOU, Staatsanwaltschaft Berlin!
Eure Berufung war haltlos. Euer Vorgehen: taktisch, durchzogen von Ignoranz gegenüber dem Recht.
Aber jetzt ist Schluss.
Der Freispruch steht. Punkt.
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ARNE SCHMITT
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Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
Interview mit dem Musiker Phil der Band FLAK über Musik, Uhaft und Heimat — Schmidtkes Welt
https://youtu.be/BBb-sMQC6zc 12:18
@Prozessbeobachter
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MONOLOG — O815
https://youtu.be/5InEtauiKFk 15:38
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Kanzler Merz bekommt Gegenwind aus Brüssel.
👉🏻 Neuer Beitrag
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Kanzler Merz bekommt Gegenwind aus Brüssel.
EU-Kommission will Lieferkettengesetz nicht abschaffen. Eine seiner prominenten Forderungen bekommt
Pen&Paper zu Shorjoka und dem "geheimen" "Dave"-Discord — Anwalt Boos a.D. UNCUT
https://youtu.be/AnVi5jbCT_8 32:28
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Soeben entdeckt...
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 27.9.2017
Geht es noch klarer...😉...?
👇
"Die Strafbarkeit einer in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallenden Aussage, die objektiv auf verschiedene Art und Weise ausgelegt werden kann, kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Auslegungsmöglichkeiten eine Strafbarkeit begründen. Besteht auch nur eine nachvollziehbare Auslegungsmöglichkeit, welche zur Straflosigkeit führt, so ist insgesamt von einer Straflosigkeit auszugehen (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -).
(...) Der Inhalt der Erklärung ist vielmehr unter Hinzuziehung des gesamten Kontextes, in dem die umstrittene Äußerung steht, sowie der Begleitumstände, unter denen sie fällt, soweit sie für den Leser erkennbar waren, auszulegen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, - 1 BvR 1980/91 -, - 1 BvR 102/92 -, - 1 BvR 221/92 -, "Soldaten sind Mörder" ). Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (LG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016 - 5 Ns 2010 Js 13035/15 -, S. 29 mit Verweis auf OLG Koblenz, Urt. v. 28.09.2005 - 1 Ss 215/05 -)."
https://openjur.de/u/2249088.html
Bei diesem Beschluss wird Bezug genommen auf:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.3.2017
👇
"Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung, die in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führen muss, auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt."
(...)
Vielmehr verstößt die Verurteilung wegen einer Äußerung schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. BVerfGE 43, 130 <136 f.>; 61, 1 <7 ff.>; 82, 43 <52>).
(...) Nicht ausreichend für die Erfüllung des Tatbestands ist das bloße Befürworten, Anreizen, Billigen, Hinweisen oder Empfehlen (BeckOK StGB, Stand 01.08.2017, § 111 Rn 4 m.w.N.). Verlangt wird vielmehr eine appellartige Einwirkung auf andere Personen mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss hervorzurufen, strafbare Handlungen zu begehen (Schönke/Schröder, StGB, Stand 2014, § 111 Rn. 3). In der Aufforderung muss daher der Wunsch nach Realisierung des angesonnenen kriminellen Verhaltens deutlich werden. Bloße Informationen, politische Unmutsäußerungen oder Provokationen genügen ebenso wenig wie das Anreizen im Sinne berechnender Stimmungsmache, das bloße Befürworten von Straftaten oder Meinungsäußerungen, selbst wenn sie bei dem einen oder anderen Adressaten deliktische Pläne auslösen. Als tatbestandlich sind damit nur solche Bekundungen anzusehen, die den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken, das heißt der Auffordernde muss nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnen, seine Äußerung werde vom Leser als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (VG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016, a.a.O, S. 29f.)."
https://openjur.de/u/2191284.html
Nochmal, an die Staatsanwälte:
Man kann den "Vorgaben" der Vorgesetzten folgen - oder klar und unmissverständlich das Grundgesetz und den Rechtsstaat verteidigen.
Jeder kann wählen.
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 27.9.2017
Geht es noch klarer...😉...?
👇
"Die Strafbarkeit einer in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallenden Aussage, die objektiv auf verschiedene Art und Weise ausgelegt werden kann, kommt nur dann in Betracht, wenn sämtliche Auslegungsmöglichkeiten eine Strafbarkeit begründen. Besteht auch nur eine nachvollziehbare Auslegungsmöglichkeit, welche zur Straflosigkeit führt, so ist insgesamt von einer Straflosigkeit auszugehen (Anschluss an BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -).
(...) Der Inhalt der Erklärung ist vielmehr unter Hinzuziehung des gesamten Kontextes, in dem die umstrittene Äußerung steht, sowie der Begleitumstände, unter denen sie fällt, soweit sie für den Leser erkennbar waren, auszulegen (BVerfG, Beschl. v. 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16 -, juris Rn. 17, vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, - 1 BvR 1980/91 -, - 1 BvR 102/92 -, - 1 BvR 221/92 -, "Soldaten sind Mörder" ). Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird daher den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (LG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016 - 5 Ns 2010 Js 13035/15 -, S. 29 mit Verweis auf OLG Koblenz, Urt. v. 28.09.2005 - 1 Ss 215/05 -)."
https://openjur.de/u/2249088.html
Bei diesem Beschluss wird Bezug genommen auf:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.3.2017
👇
"Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung, die in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führen muss, auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt."
(...)
Vielmehr verstößt die Verurteilung wegen einer Äußerung schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. BVerfGE 43, 130 <136 f.>; 61, 1 <7 ff.>; 82, 43 <52>).
(...) Nicht ausreichend für die Erfüllung des Tatbestands ist das bloße Befürworten, Anreizen, Billigen, Hinweisen oder Empfehlen (BeckOK StGB, Stand 01.08.2017, § 111 Rn 4 m.w.N.). Verlangt wird vielmehr eine appellartige Einwirkung auf andere Personen mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss hervorzurufen, strafbare Handlungen zu begehen (Schönke/Schröder, StGB, Stand 2014, § 111 Rn. 3). In der Aufforderung muss daher der Wunsch nach Realisierung des angesonnenen kriminellen Verhaltens deutlich werden. Bloße Informationen, politische Unmutsäußerungen oder Provokationen genügen ebenso wenig wie das Anreizen im Sinne berechnender Stimmungsmache, das bloße Befürworten von Straftaten oder Meinungsäußerungen, selbst wenn sie bei dem einen oder anderen Adressaten deliktische Pläne auslösen. Als tatbestandlich sind damit nur solche Bekundungen anzusehen, die den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken, das heißt der Auffordernde muss nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnen, seine Äußerung werde vom Leser als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (VG Koblenz, Urt. v. 12.07.2016, a.a.O, S. 29f.)."
https://openjur.de/u/2191284.html
Nochmal, an die Staatsanwälte:
Man kann den "Vorgaben" der Vorgesetzten folgen - oder klar und unmissverständlich das Grundgesetz und den Rechtsstaat verteidigen.
Jeder kann wählen.
openjur.de
BVerfG, Beschluss vom 28.03.2017 - 1 BvR 1384/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch eine strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung - zur kontextbezogenen Ermittlung des Aussagegehalts einer mehrdeutigen Äußerung
Kassel - Kassel-Wesertor:
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Kassel - Kassel-Wesertor:
Ford Mustang in Weserstraße in Brand gesetzt: Kripo sucht Zeugen
12. Mai 2025 - Regierungspressekonferenz | BPK — Jung & Naiv
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Die EU-Kommission stellt sich gegen die Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz, das europäische Lieferkettengesetz abzuschaffen.
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Die EU-Kommission stellt sich gegen die Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz, das europäische
EU-Kommission will Lieferkettengesetz nicht abschaffen