Der Lockdown im März war verfassungswidrig
Verfassungsrechtler Oliver Lepsius ( Münster) warnt die #Politik: Der #Lockdown im März war aus heutiger Sicht #verfassungswidrig. Auch der #Inzidenzwert von 50 sei rein politisch und nicht medizinisch begründet. Er müsse dringend angehoben werden.
https://youtu.be/wravDI-6yAk
Verfassungsrechtler Oliver Lepsius ( Münster) warnt die #Politik: Der #Lockdown im März war aus heutiger Sicht #verfassungswidrig. Auch der #Inzidenzwert von 50 sei rein politisch und nicht medizinisch begründet. Er müsse dringend angehoben werden.
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»Der Inzidenzwert muss dringend angehoben werden!« Verfassungsrechtler warnt Politik
Verfassungsrechtler Oliver Lepsius ( Münster) warnt die #Politik: Der #Lockdown im März war aus heutiger Sicht #verfassungswidrig. Auch der #Inzidenzwert von 50 sei rein politisch und nicht medizinisch begründet. Er müsse dringend angehoben werden.
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Von Thomas Röske, linkedin:
"Die in Deutschland geltende #Impfpflicht für Soldaten erscheint #verfassungswidrig, wie spätestens das unten eingefügte Video zeigt, in dem Abgeordnete des EU-Parlaments über die Stellungnahme der Zulassungsbehörde #EMA hinsichtlich von ihnen aufgeworfener Fragen zur #mRNA-Behandlung gegen Covid-19 berichten.
Danach erscheint es eindeutig, dass Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht in den Gerichtsverfahren hinsichtlich der Frage nach der Zulässigkeit einer #Impfpflicht über die Wirkung der Präparate getäuscht wurden oder aber ihren abweisenden Entscheidungen aus anderen Gründen einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt haben.
Denn nach Aussage der #EMA soll die #mRNA-Behandlung ausschließlich zum #Eigenschutz verabreicht werden, kann Infektionen nicht verhindern und erhöht bei mehrfacher Verabreichung das Infektionsrisiko mit #Covid19!"
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"Die in Deutschland geltende #Impfpflicht für Soldaten erscheint #verfassungswidrig, wie spätestens das unten eingefügte Video zeigt, in dem Abgeordnete des EU-Parlaments über die Stellungnahme der Zulassungsbehörde #EMA hinsichtlich von ihnen aufgeworfener Fragen zur #mRNA-Behandlung gegen Covid-19 berichten.
Danach erscheint es eindeutig, dass Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht in den Gerichtsverfahren hinsichtlich der Frage nach der Zulässigkeit einer #Impfpflicht über die Wirkung der Präparate getäuscht wurden oder aber ihren abweisenden Entscheidungen aus anderen Gründen einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt haben.
Denn nach Aussage der #EMA soll die #mRNA-Behandlung ausschließlich zum #Eigenschutz verabreicht werden, kann Infektionen nicht verhindern und erhöht bei mehrfacher Verabreichung das Infektionsrisiko mit #Covid19!"
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