Forwarded from Rainer Taufertshöfer (öffentlich)
#CoronaBetrug #PCRTestBetrug #CoronaTribunale2021
⚠️ Pandemie-Betrug & Widerstandsrecht - folgt nun der Bürgerkrieg?
Festzuhalten ist, dass alleine auf Basis der Gerichtsurteile aus Weimar [1] und Österreich [2] die FFP2 Schutzmasken nicht vor einer Virusinfektion schützen und PCR Tests keine Infektion nachweisen können. Daher sind folglich die offiziellen Infektionszahlen grundsätzlich falsch, es existiert keine Pandemie, Masken werden nicht benötigt und alle Beschränkungen sind aufzuheben.
Somit wird ein Jahr nach unserer ununterbrochen Aufklärungsarbeit unsere Haltung nun richterlich bestätigt. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass der Mainstream uns hierfür als Coronaleugner diffamiert, statt diese Urteile an die Bevölkerung zu tragen. Augenscheinlich juckt dieser Sachverhalt auch die politischen Führer nicht. Im Gegenteil, diese versuchen durch ständige Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes die Allmacht in das Kanzleramt, in die Hände von Frau Merkel, zu schieben und hierdurch die Länderpräsidenten und das Bundesparlament zu entmachten.
Die Politiker und deren Kollaborateure in Rundfunk und Presse folgen nicht der o.g. Rechtssprechung und ignorieren diese vehement.
Alle rechtsstaatlichen Mittel der „Normallage“ scheinen versagt zu haben, um die Gefahr der Machtergreifung im Deckmantel einer gefälschten Pandemie abzuwehren.
Auf der Website des Bundestages steht zu lesen:
Nun wäre es an der Zeit, dass unser sogenannter „Freund & Helfer“, die Polizei, und unser Militär den Bürgern zur Seite springt, um dessen freiheitliche Ordnung wieder herzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich die Gefahr eines Bürgerkriegs [4], auf Basis des Artikels 20 GG, Absatz 4 auf Deutschland zukommen.
Verweise
[1] https://t.me/taufertshoefer/4266
[2] https://youtu.be/6do9P66a3ug
[3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054
[4] https://t.me/taufertshoefer/4141
⚠️ Pandemie-Betrug & Widerstandsrecht - folgt nun der Bürgerkrieg?
Festzuhalten ist, dass alleine auf Basis der Gerichtsurteile aus Weimar [1] und Österreich [2] die FFP2 Schutzmasken nicht vor einer Virusinfektion schützen und PCR Tests keine Infektion nachweisen können. Daher sind folglich die offiziellen Infektionszahlen grundsätzlich falsch, es existiert keine Pandemie, Masken werden nicht benötigt und alle Beschränkungen sind aufzuheben.
Somit wird ein Jahr nach unserer ununterbrochen Aufklärungsarbeit unsere Haltung nun richterlich bestätigt. Und dies alles vor dem Hintergrund, dass der Mainstream uns hierfür als Coronaleugner diffamiert, statt diese Urteile an die Bevölkerung zu tragen. Augenscheinlich juckt dieser Sachverhalt auch die politischen Führer nicht. Im Gegenteil, diese versuchen durch ständige Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes die Allmacht in das Kanzleramt, in die Hände von Frau Merkel, zu schieben und hierdurch die Länderpräsidenten und das Bundesparlament zu entmachten.
Die Politiker und deren Kollaborateure in Rundfunk und Presse folgen nicht der o.g. Rechtssprechung und ignorieren diese vehement.
Alle rechtsstaatlichen Mittel der „Normallage“ scheinen versagt zu haben, um die Gefahr der Machtergreifung im Deckmantel einer gefälschten Pandemie abzuwehren.
Auf der Website des Bundestages steht zu lesen:
„So setze das Widerstandrecht private Gewalt frei und durchbreche die Bürgerpflicht zum Rechtsgehorsam. Das Ziel: Es geht in Artikel 20 Absatz 4 um eine Nothilfe der Bürger zu dem Zweck, Angriffe auf die Verfassung und die grundgesetzliche Ordnung abzuwehren.“
[3]Nun wäre es an der Zeit, dass unser sogenannter „Freund & Helfer“, die Polizei, und unser Militär den Bürgern zur Seite springt, um dessen freiheitliche Ordnung wieder herzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, sehe ich die Gefahr eines Bürgerkriegs [4], auf Basis des Artikels 20 GG, Absatz 4 auf Deutschland zukommen.
Verweise
[1] https://t.me/taufertshoefer/4266
[2] https://youtu.be/6do9P66a3ug
[3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/47878421_kw50_grundgesetz_20-214054
[4] https://t.me/taufertshoefer/4141
Telegram
Rainer Taufertshöfer (öffentlich)
URTEIL AG WEIMAR
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anony
Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anony