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#Bargel_ist_Freiheit
Für Firmen mit Umsatz ab 25.000 Euro Steuergewerkschaft fordert gesetzliche Pflicht zu bargeldlosem Bezahlen
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Für Firmen mit Umsatz ab 25.000 Euro Steuergewerkschaft fordert gesetzliche Pflicht zu bargeldlosem Bezahlen
Bar bezahlt man häufig beim Metzger, Friseur oder im Restaurant: Die Steuergewerkschaft schätzt, dass hier jährlich 16 Milliarden Euro an Steuern hinterzogen werden. Und fordert, dass der Staat dagegen vorgeht.
Angesichts massiver Steuerhinterziehung hat die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) gefordert, Gewerbetreibende zum Angebot von mindestens einer bargeldlosen Bezahlmethode zu verpflichten. »Das wäre ein großer Schritt für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land«, sagte der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Pflicht solle für Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 25.000 Euro gelten.
Die Ressourcen der Steuerfahnder müssten insbesondere bei Unternehmen effektiver eingesetzt werden, bei denen vor allem mit Bargeld gezahlt wird, sagte Köbler weiter. »Nötig ist zum Beispiel eine vernünftige digitale Risikoanalyse durch das Finanzamt«, sagte er. »Hauptsächlich die Fälle, bei denen es im Risikosystem zu Auffälligkeiten kommt, werden dann genauer geprüft.«
Zur sogenannten Bargeldbranche zählen unter anderem Friseursalons, Bäckereien, Metzger, Einzelhandelsunternehmen, Kfz-Handel, Eisdielen, aber auch Restaurants. Köbler zufolge ist das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrug bei diesen Firmen nach wie vor zu gering. Ein Kleinstunternehmer werde durchschnittlich nur alle 80 Jahre geprüft.
Jüngst hatte der SPIEGEL ausführlich beschrieben, wie der alltägliche Kassenbetrug funktioniert. Ein Krimi vor Gericht macht deutlich, welch raffinierte Methoden insbesondere Gastronomen nutzen, um den Fiskus weiter zu hintergehen.
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