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#Gesetzesänderungen seit 1991 zum Thema #Kindeswohl:

🗓1991 kam es zur Streichung des §1666, der vorschrieb, dass #Jugendämter dem Gericht stichhaltige Beweise oder Indizien zur #Kindeswohlgefährdung vorlegen müssen.

🗓1995 wurde eine Einschränkung der Schweigepflicht für alle beschlossen, die mit #Kindererziehung zu tun haben.
Informationen und Daten können nun problemlos ausgetauscht werden.

🗓2006 kam es zur Einführung sog. Frühwarnsysteme, z.B. „Netzwerk Frühe Hilfe“/„Babylotsen“ Die Daten werdender Mütter werden seitdem 2-3 Monate vor der Geburt erfasst.
Zum Beispiel kann ein schlechter Bildungsstand der Mutter ein Grund für die Annahme einer Kindeswohlgefährdung sein.

🗓2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft– Ein Netzwerk zur Datensammlung und zum Datenaustausch - auch über Generationen hinweg - wird nun bundesweit zur Pflicht.
Jedes Mal nach Einführung einer solchen Gesetzesänderung kam es zu rasanten Anstiegen von Kindesentnahmen.

Richard Moritz, Initiator des Vereins „Kinder sind Menschen e.V.“ ist der Meinung, dass diese Änderungen nicht dem #Kindeswohl dienen und bezeichnet die Frühwarnsysteme zur #Kindeswohlgefährdung als #Spionagenetze.

Rainer Bohm, ein Fachanwalt für #Familienrecht, sieht überhaupt in der allgemeinen Bezeichnung „Kindeswohlgefährdung“ eine Art Keule mit der man heute unter Umständen ungerechtfertigt oder auch bösartig jede #Familie zerschmettern kann.