Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Erfolgreiche Verteidigung in 5 Bußgeldverfahren‼️

In den letzten Wochen haben wir es geschafft 5 Betroffenen gegen die jeweils ein Bußgeldbescheid erlassen wurde erfolgreich zu verteidigen. Vorgeworfen wurde den Betroffenen unter anderem gegen die Maskenpflicht verstoßen zu haben.

In einem weiteren Fall wurde dem Betroffenen, einem 15 jährigen Schüler das unentschuldigte Fehlen am Unterricht vorgeworfen. In Wirklichkeit wollte der Schüler jedoch am Unterricht teilnehmen er hat es nur abgelehnt vor Beginn des Unterrichts sich testen zu lassen. Der Schulleiter hat dies zum Anlass genommen um dem Schüler ein Betretungsverbot auszusprechen. Zusätzlich wurde gegen den Schüler der genannte Bußgeldbescheid erlassen.

Wir haben sodann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir beantragt den Bußgeldbescheid aufzuheben mit der Begründung, dass der Schüler natürlich am Unterricht teilnehmen wollte jedoch vom Schulleiter durch den Erlass des Betretungsverbots gehindert wurde am Unterricht teilzunehmen. Nur weil man die Testung verweigert ist das kein Grund dem Schüler die Teilnahme am Unterricht zu verweigern. Die Schulpflicht ist weitreichender.

Die Behörde hielt jedoch an ihrem Bußgeldbescheid fest was zur Folge hatte, dass das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung den Bußgeldbescheid aufgehoben und somit unserem Antrag entsprochen.

Ich kann jedem Betroffenen gegen den ein Bußgeldbescheid erlassen wurde nur empfehlen Einspruch zu erheben. Oftmals sind die Bußgeldbescheide unzulässig oder sogar rechtswidirg. Zudem muss die Behörde abwegen ob nicht ein milderes Mittel wie die Verhängung einer Verwarnung ohne Verwarngeld ausreichend bzw. verhältnismäßig ist. Es ist daher immer sinnvoll gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und anschließend den Inhalt der Akte zu prüfen. Danach kann man in Ruhe das weitere Vorgehen besprechen und planen.

Mein Hilfe in den Bußgeldverfahren war und ist grundsätzlich kostenlos da es mir darum geht Menschen zu helfen die Opfer von staatlicher Willkür geworden sind.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Ballweg mit Verfassungsbeschwerde gescheitert‼️


Michael Ballweg ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die vortlaufende U-Haft gescheitert. Bezeichnend ist, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht seinen Antrag nicht einmal zur Entscheidung angenommen haben. Ballweg wird daher leider weiter in U-Haft bleiben.

Es ist nicht einmal ansatzweise verständlich weshalb Herr Ballweg immer noch in U-Haft ist und nicht aus der Haft entlassen wurde. Selbst wenn man davon ausgeht, dass eine Fluchtgefahr besteht gibt es zahlreiche Möglichkeiten wie die sogenannte Fußfessel oder die Verhängung von Hausarrest welche die Fluchtgefahr so stark mindert, dass die Aussetzung der U-Haft gerechtfertigt und verhältnismäßig ist. Selbst in ähnlichen Verfahren wie aktuell gegen drei EU- Abgeordnete welche der Bestechung verdächtig sind hat das Gericht anstatt der U-Haft Hausarrest angeordnet.

Zudem ist selbst der Tatvorwurf mehr als fraglich da eine Veruntreuung von Spenden nur vorliegen kann wenn es sich bei den Geldern tatsächlich um Spenden gehandelt hat und nicht um Geschenke. Da Herr Ballweg um Schenkung gebeten hat dürfte es sich logischerweise bei den Geldern eben nicht um eine Spende handeln.

Es bleibt nun abzuwarten ob die Rechtsanwälte von Herrn Ballweg sich an den Europäischen Gerichtshof wenden oder eine erneute Haftprüfung beantragen.

Abschließend sollte auch noch erwähnt werden, dass jeder Mensch der einer Straftat verdächtigt wird bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu betrachten ist.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Vorwurf des versuchten Betruges gegen Ballweg absurd❗️

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.

Die Begründung der Staatsanwaltschaft weshalb es sich um versuchten Betrug handeln soll ist völlig absurd denn wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gelder welche Ballweg für private Zwecke genutzt hat von Unterstützern stammen die damit einverstanden waren, dass er die Gelder für private Zwecke nutzt dann muss im Zweifel für den Angeklagten davon ausgegangen werden, dass die Geld von Unterstützern stammen die damit einverstanden waren, dass er sie für private Zwecke nutzt und genau dann liegt eben keine Straftat vor.

Eigentlich müsste der zuständige Richter welcher nun über die Zulassung der Anklage entscheidet schon deshalb die Anklage zumindest bezüglich des Vorwurfs des versuchten Betruges nicht zulassen.

Bleibt nun abzuwarten wie der zuständige Richter entscheiden wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Krankheitsbedingte Verzögerung

In den letzten 8 Wochen war ich leider fast durchgehend schwer erkrankt . Deshalb war es mir leider nicht möglich Anfragen und E-Mails zu beantworten. Mittlerweile geht es mir aber besser so, dass ich die kommenden Tage und die Osterfeiertage dazu nutzen werde um alle E-Mail zu beantworten bzw. zu bearbeiten.

Habt bitte noch ein wenig Geduld. Ich werde auf jeden Fall alle Eure E-Mails in den kommenden Tagen bearbeiten.

Lieben Gruß
Christian Dahlman

t.me/DahlmannChristian
Skandalöser Bußgeldbescheid aufgehoben‼️


In einem aktuellen Bußgeldverfahren wurde einer Frau im Alter von 63 Jahren in Berlin vorgeworfen, dass sie die öffentlichen Verkehrsmittel ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung genutzt hat. Anzeigenerstatter war ein Fahrkartenkontrolleur der BVG.

Am sogenannten Tattag hat dieser Fahrkartenkontrolleur in der U-Bahn die Fahrkarten kontrolliert und dabei die betroffene Frau angesprochen weshalb sie keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Die betroffene Frau erklärte, dass sie auf Grund einer schweren und chronischen Lungenerkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann. Zudem überreichte sie dem Fahrkartenkontrolleur eine Kopie des Attest.

Der Fahrkartenkontrolleur meinte aber tatsächlich, dass das Attest gefälscht sei und er nun die Polizei verständigen wird. Zusätzlich hat der Fahrkartenkontrolleur der betroffenen Frau seine Handschellen angelegt obwohl dazu überhaupt kein Grund bestanden hat da sie sich sich völlig normal verhalten hat.

Die Polizei ist dann auch relativ zeitnah angekommen und forderte erst einmal den Fahrkartenkontrolleur auf die Handschellen unverzüglich zu öffnen. Nachdem sich der Polizeibeamte den Sachverhalt angehört und auch das Attest kontroliert hatte durfte sie die Ortschaft verlassen. Die Weiterfahrt mit der U-Bahn wurde ihr jedoch vom Fahrkartenkontrolleur verboten obwohl die betroffene Frau ein Jahresticket besitzt.

Nachdem ich von der betroffenen Frau kontaktiert wurde habe ich erst einmal die BVG aufgefordert innerhalb von 7 Tagen zu erklären, dass sie die U-Bahn ohne das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiter nutzen kann. Die BVG hat sich nach Erhalt meiner Forderung sofort gemeldet und erklärt, dass die betroffene Frau auch ohne Mund-Nasen-Bedeckung die U-Bahn weiter nutzen kann und sie das Attest akzeptieren.

Normalerweise wäre jetzt alles erledigt gewesen aber ca. 6 Wochen später wurde der betroffenen Frau ein Bußgeldbescheid über 700 Euro zugestellt. Daraufhin habe ich dem Bezirksamt als Ordnungsamt den Sachverhalt ausführlich erklärt und auch die Stellungnahme der BVG vorgelegt. Der Sachbearbeiter meinte jedoch, dass das Attest nicht ausreichend sei und er es für eine Fälschung hält. Der behandelnde Arzt hat jedoch schriftlich erklärt, dass es sich bei dem Attest eben nicht um eine Fälschung handelt. Danach hat sich die Behörde erst einmal gar nicht mehr gemeldet.

Ungefähr 2 Monate später meldete sich die Staatsanwaltschaft und erklärte, dass das Verfahren nun an sie weitergeleitet wurde. Ich habe daraufhin den kompletten Sachverhalt erneut schriftlich vorgetragen und erreichen können, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wurde. Die Staatsanwaltschaft war auch der Auffassung, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Auch dieses Bußgeldverfahren zeigt mal wieder, dass es sich sehr wohl lohnt Widerspruch zu erheben. Es gibt unzählige Bußgeldbescheid die entweder formell unzulässig sind oder in der Sache überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Einige Behörden spekulieren jedoch darauf, dass viele Bürger einfach den Bußgeldbescheid akzeptieren und das Bußgeld freiwillig bezahlen.

Deshalb erhebt Widerspruch wenn gegen euch ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Maskenpflicht in Arztpraxen rechtswidirg ❗️

Seit Anfang April ist nun endlich auch die Maskenpflicht in Arztpraxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen aufgehoben worden. Leider gibt es Arztpraxen die weiterhin an der Maskenpflicht festhalten und die Maskenpflicht über das Hausrecht anordnen.

Es ist jedoch so, dass mitlerweile überhaupt keine Grundlage für die Verhängung einer Maskenspflicht mehr existiert. Zwar kann man über das Hausrecht einiges regeln aber eben keine Maskenpflicht anordnen.

In den letzten Tagen haben mir mehrere Personen geschrieben, dass sie in der Notaufnahme nur behandelt wurden nachdem sie eine Maske angezogen haben. Juristisch gesehen ist es rechtswidrig wenn Ärzte die Behandlung des Patienten vom Tragen einer Maske abhängig machen. Vorallem in der Notaufnahme wo es oft um lebensbedrohliche Verletzungen geht. Ärzte die tatsächlich die Behandlung des Patienten verweigern weil dieser keine Maske trägt machen sich zudem strafbar. Zusätzlich besteht dann auch die Möglichkeit Schmerzensgeldansprüche gegen den betreffenden Arzt geltend zu machen.

Sollte auch euer Arzt die Behandlung vom Tragen einer Maske abhängig machen solltet ihr umgehend Strafanzeige erstatten. Gerne helfe ich euch dann auch bei der richtigen Formulierung der Strafanzeige.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Grundschulkind massiv gemobbt und Lehrer schauen einfach weg ‼️

Heute muss ich leider mal über einen sehr negativen und traurigen Fall berichten welcher leider kein Einzelfall ist.

Es geht um einen 8 jährigen Grundschüler der sich zurecht geweigert hat sich auf Corona testen zu lassen und auch keine Maske tragen wollte. Die Schulleitung hat den Schüler deshalb vom Unterricht ausgeschlossen und anfangs noch im Wege des Online-Unterrichts beschult. Der Online-Unterricht wurde dann nach ein paar Monaten ja generell beendet. Das hatte zur Folge, dass der Schüler fast 8 Monate nicht beschult wurde da die Schulleitung ihm ein Betretungsverbot ausgesprochen hat. Auf Grund dessen musste er die zweite Klasse erneut besuchen. Ende 2022 durfte er dann auch wieder ganz normal am Unterricht teilnehmen jedoch wurde er direkt von seinen Klassenlehrern benachteiligt und ausgegrenzt. Die Mitschüler haben das natürlich mitbekommen was dazu führte, dass der Schüler zum Außenseiter wurde. Seine Mitschüler haben ihn beleidigt, im Unterricht angespuckt und sogar mehrfach geschlagen. Diese Misshandlungen gingen über Monate und wurden immer schlimmer.

Eines Tages wurde er kurz nach Ende des Unterrichts von 4 Schülern geschlagen, bespuckt und getreten der Schüler hatte in dieser Situation extreme Angst gehabt was zur Folge hatte, dass er sich in die Hose gemacht hat. Als die anderen Mitschüler von ihm abgelassen haben hat er sich zum Lehrerzimmer begeben und auf Hilfe gehofft aber anstatt ihm zu helfen wurden ihm von Seiten der anwesenden Lehrer nur Vorwürfe gemacht, dass er sich in seinem Alter noch in die Hose gemacht hat. Der Klassenlehrer hat anschließend seine Mutter angerufen und ihr indirekt die Schuld an dem Vorfall gegeben da sie es ja gewesen ist die der Schule damals die Testung des Kindes untersagt hat.

Völlig aufgelöst hat sich die Mutter an mich gewendet da sie mitbekommen hat, dass ich Eltern und anderen betroffenen Personen bei juristischen Probleme kostenlos helfe. Wir haben dann beschlossen, dass es am wichtigsten ist dem Kind als erstes zu helfen und wir erst danach gegen die Lehrer vorgehen werden.

Für die Mutter habe ich sodann einen entsprechenden Antrag verfasst mit welcher sie den Wechsel der Schule beim Schulamt beantragen konnte. Erfreulicherweise hat sich auch zeitnah eine Sachbearbeiterin gemeldet und den Schulwechsel bewilligt. Zuvor wurde auch der Schulleiter um Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme hat der Schulleiter eingeräumt, dass eine weitere Beschulung an seiner Schule nicht möglich sei und erneut hat der Schulleiter wieder der Mutter dafür die Schuld geben.

Das Schulamt hat anschließend den Schulwechsel veranlasst und eine entsprechende Schule gefunden wo der Schüler nun normal beschult wird und wo der Vorfall an seiner vorherigen Schule nur den neuen Klassenlehrern bekannt ist. Mittlerweile hat er sich in der neuen Schule gut eingelebt und fühlt sich wieder wohl.

Anschließend habe wir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Schulleiter und den Klassenlehrer gestellt. Zusätzlich hab ich für die Mutter eine Strafanzeige gegen den Klassenlehrer verfasst da dieser nichts gegen die Misshandlungen und gegen das Mobbing unternommen hat. Die Strafanzeige ist nun bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anhängig.

Dieser Vorfall ist zwar sehr extrem und außergewöhnlich aber es gibt unzählige Kinder die von ihren Mitschülern täglich gemobbt werden weil sie sich gegen die Corona-Maßnahmen gewehrt haben. Die Schulleitung und die Klassenlehrer sind verpflichtet sofort einzugreifen wenn ein Schüler gemobbt oder ausgegrenzt wird.

Wichtig ist aber auch, dass die Eltern sofort tätig werden wenn sie bemerken, dass sich ihr Kind verändert hat, dass Kind sich zurückzieht und/oder traurig aussieht. Auf diese Anzeichen muss man genau achten und dann mit dem Kind verständnisvoll sprechen, ihm zeigen, dass er nicht mehr alleine ist und er merkt, dass ihm jetzt geholfen wird.

Falls betroffene Eltern Hilfe benötigen können sie mich gerne kontaktieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
❗️Masernimpfung❗️

Leider ist in Deutschland die Masernimpfung verpflichtend jedoch gibt es natürlich Ausnahmen und Gründe weshalb eine Impfung ausgeschlossen bzw. nicht möglich ist.

Einer dieser Gründe wäre wenn das Kinder eine Allergie gegen den Impfstoff hat. Es reicht schon wenn lediglich ein Verdacht besteht. Genau dann muss die Impfung ausgesetzt werden und erst wenn der Allergologe feststellt, dass keine Allergie besteht kann es mit der Prozedur weitergehen. Termine bei einem Allergologen zeitnahe zu bekommen ist jedoch sehr selten. Normalerweise kann es bis zu 12 Monaten dauern bis man tatsächlich einen Termin bekommt.

Ein weiteres Problem ist, dass die Ordnungsbehörden gerne mal schnell Bußgelder verhängen. Selbst wenn also bereits ein Bußgeld verhängt wurde und dagegen Einspruch erhoben wurde führt das bei einem Verdacht, dass das Kind allergisch auf den Impfstoff regiert zur Aufhebung des Bußgeldbescheides oder zum ruhen des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung.

Auch wenn ein Kind energisch die Impfung verweigert kann die Ordnungsbehörde keine Bußgeld gehen die Eltern verhängen. Zwangsmaßnahmen mit welchem man die Impfung des Kindes durchführen könnte sind nicht zulässig.

Es kommt immer auf den Einzelfall an weshalb man auch nicht eine pauschale Vorgehensweise empfehlen kann. Am effektivsten ist es den Einzelfall zu betrachten und dann mit den Eltern das weitere Vorgehen zu planen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Amtsgericht hebt Bußgeldbescheid wegen angeblichen Verstoß gegen die Impfpflicht auf‼️

Das Ordnungsamt Duisburg hat gegen eine Mutter einen Bußgeldbescheid in Höhe von 800 Euro erlassen. Nach Auffassung des Ordnungsamtes weigert sich die Mutter ihre Tochter gegen Masern impfen zu lassen

In Wirklichkeit ist es aber so, dass bei der Tochter der Verdacht besteht, dass sie gegen den Impfstoff allergisch ist. Genau deshalb hat die Mutter einen Termin bei einem Allergologen vereinbart und beim Ordnungsamt die Rückstellung der Impfung beantragt. Der Termin ist zwar erst im August 2024 aber dafür ist die Mutter natürlich nicht verantwortlich.

Nachdem die Mutter den Bußgeldbescheid erhalten hat habe ich für sie erst einmal Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir dann den Inhalt der Akte geprüft und den Einspruch begründet und aufgezeigt, dass überhaupt keine Ordnungswidrigkeit vorliegt denn gesetzlich ist klar geregelt, dass die Impfpflicht nicht für Kinder gilt welche gegen den Impfstoff allergisch sind. Da im vorliegenden Fall der Verdacht besteht muss dieser durch einen Allergologen im Wege eines Gutachten überprüft werden. Schon alleine der Verdacht ist ausreichend um eine Rückstellung der Impfung zu erwirken.

Das Ordnungsamt hat unserem Einspruch nicht entsprochen und das Verfahren an das Amtsgericht weitergeleitet. Auch dort habe ich noch einmal ausführlich begründet weshalb keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird jedoch hat das Gericht den Bußgeldbescheid erfreulicherweise direkt aufgehoben und meinen Ausführungen entsprochen. Zudem hat das Gericht das Vorgehen des Ordnungsamtes kritisiert.

Ich persönlich freue mich sehr für die Mutter und deren Tochter denn nun muss erst einmal das Gutachten des Allergologen abgewartet werden was wie oben geschrieben erst im August 2024 stattfinden wird. Bis zur endgültigen Entscheidung werden sicher noch zwei Jahre vergehen. Es gibt noch einige Möglichkeiten um die Impfung der Tochter zu verhindern. Zwar wird das sehr mühsam und aufwendig werden aber das ist für mich nicht von Bedeutung. Mir geht es nur darum Familien bzw. deren Kinder zu helfen und so vor einer widerrechtlichen Impfung zu schützen. Genau deshalb ist meine juristische Hilfe auch generell kostenlos.

Wenn auch ihr von der Impfpflicht betroffen seit und Hilfe benötigt könnt ihr mir gerne eine E-Mail an

christian.dahlmann@protonmail.com

schicken.

Ich werde mich dann innerhalb von 48 Stunden melden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erzwingungshaft erfolgreich abgewendet‼️

Gegen eine Mutter eines Sohnes im Alter von 8 Jahren wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet weil sie angeblich gegen die Schulpflicht verstoßen hätte indem sie ihren 8 jährigen Sohn die Teilnahme am Unterricht durch ihr Verhalten unmöglich gemacht hätte. Es ging darum, dass die Mutter der Schule die Testung des Kindes verboten hatte und daraufhin die Schulleitung dem Kind ein Betretungsverbot erteilt hat. Leider hat auch das zuständige Gericht den Bußgeldbescheid bestätigt. Das Gericht hat nicht gewertet, dass die Mutter jeden Tag zum Beginn des Unterrichts mit dem Kind zur Schule gekommen ist und dort vom Schulleiter jeden Morgen ein Betretungsverbot ausgesprochen bekommen hat. Wir haben vor Gericht argumentiert, dass nicht die Mutter das Kind vom Unterricht abhält sondern der Schulleiter.

Nach dem der Beschluss des Amtsgericht rechtskräftig geworden ist hat die Stadt die Mutter mehrfach schriftlich zur Zahlung des Bußgeldes aufgefordert. Die Mutter hat auf die Schriftsätze nicht reagiert weshalb die Stadt beim Amtsgericht den Antrag auf Anordnung von 14 Tagen Erzwingungshaft gestellt hat.

Ich habe sodann für die Mutter beantragt den Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft abzulehnen da er unbegründet und nicht verhältnismäßig ist.

Begründet habe ich meinen Antrag damit, dass die Mutter mittellos ist und es ihr deshalb gar nicht möglich ist die Geldbuße zu zahlen. Zudem habe ich geschrieben, dass Sinn der Erzwingungshaft es ist, einen Zahlungsunwilligen zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen nicht aber einen Zahlungsunfähigen zu bestrafen. Von Zahlungsunfähigkeit ist bei Betroffenen auszugehen, die nur über das Existenzminimum verfügen und kein verwertbares Vermögen besitzen. Eine alleinerziehende Mutter die lediglich Bürgergeld und Kindergeld erhält ist definitiv mittellos und daher zahlungsunfähig was dazu führt, dass keine Erzwingungshaft angeordnet werden darf.

In dieser Sache gab es aber noch einen weiteren Grund und zwar, dass die Mutter alleinerziehend ist und niemand anderes existiert der das Kind 14 Tage hätte betreuen können. Der Vater des Kindes hat schon vor Jahren den Kontakt abgebrochen und lebt nicht mehr in Deutschland. Es gibt zwar eine Oma welche auch eine gute Beziehung zu dem Kind hat aber auf Grund ihres Alters nicht in der Lage ist das Kind über einen längeren Zeitraum zu betreuen.

Die Stadt meinte noch, dass die Betroffene ja anstatt der Erzwingungshaft eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen könnte. Da aber wie oben geschrieben die Betroffene mittellos ist kommt auch keine Ratenzahlung in Frage.

Das Amtsgericht hat erfreulicherweise den Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft abgelehnt und ist zum größten Teil meiner Argumentation gefolgt. Zusätzlich hat das Amtsgericht noch einmal klargestellt, dass die Erzwingungshaft zwar den Willen des Zahlungsunwilligen beugen soll aber gerade nicht den Zahlungsunfähigen bestrafen soll.

Den Bußgeldbescheid konnten wir zwar nicht aufheben lassen aber dafür konnten wir nun die Erzwingungshaft verhindern. Ich persönlich freue mich sehr über diese Entscheidung und bin glücklich, dass die Mutter nicht inhaftiert wird.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Klage gegen Masern-Kombinationsimpfstoff ‼️

Am kommenden Dienstag, den 11.07
2023 werden wir die Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff beim Verwaltungsgericht einreichen.

In Deutschland gibt es aktuell keinen Einzelimpfstoff gegen Masern sonder lediglich einen Kombinationsimpfstoff welcher auch gegen Mumps und Röteln eingesetzt wird. Bedeutet also, dass jede Impfung gegen Masern zusätzlich auch schädliche Impfstoffe und Viren gegen Mumps und Röteln enthält. Natürlich gibt es auch den normalen Einzelimpfstoff welcher in Österreich und der Schweiz ganz normal eingesetzt wird und sogar vor ein paar Jahren auch bereits in Deutschland genutzt wurde.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in seinem Beschluss vom 05.05.2022 auch bereits festgestellt, dass der Einzelimpfstoff in Deutschland eingesetzt werden darf und auch ausreichend ist um die Impfpflicht zu erfüllen. Zusätzlich hat auch der Deutsche Ethikrat die Impfung mit dem Einzelimpfstoff gefordert. Der einzige plausible Grund weshalb der Einzelimpfstoff nicht einfach aus Österreich oder der Schweiz importieren wird liegt darin, dass mit den Pharmaunternehmen langfristige Verträge geschlossen wurden.

Ziel der Klage ist es zu erreichen, dass Eltern selber entscheiden können ob sie den Einzelimpfstoff nutzen möchten. Wenn wir mit unsere Klage erfolgreich sind dann können sich alle Eltern dafür entscheiden den Einzelimpfstoff anstatt dem Masern-Kombinationsimpfstoff zu nutzen. Zwar ist dieser aktuell in Deutschland nicht erhältlich aber das liegt nicht in der Verantwortung der Eltern und genau deshalb haben Eltern welche sich für den Einzelimpfstoff entscheiden einen Rechtsanspruch auf Zurückstellung der Impfung bis der Einzelimpfstoff in Deutschland verfügbar ist. Bis der Einzelimpfstoff dann tatsächlich in Deutschland verfügbar ist wird es voraussichtlich noch Jahre dauern.

Mit unserer Klage können wir also faktisch erreichen, dass die Impfpflicht für Eltern welche sich für den Einzelimpfstoff entscheiden auf unbestimmte Zeit ausgesetzt wird. Das ist der effektivste Weg unsere Kinder vor der Masernimpfung zu schützen.

Ich werde hier in diesem Kanal regelmäßig über den aktuellen Stand des Klageverfahrens informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Richtiges Vorgehen in Bußgeldverfahren und Einspruch als Muster‼️

Da aktuell immer noch sehr viel Bußgeldverfahren aus der Corona-Diktatur offen sind und immer noch neue Bußgeldbescheid erlassen werden nachfolgend eine Anleitung wie man sich in einem Bußgeldverfahren richtig verhält. Gerne helfe ich Ihnen auch persönlich bei der Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid.

Für Betroffene im Bußgeldverfahren ist der Erhalt eines Anhörungsbogen oft das Erste, was sie von einem Bußgeldverfahren mitbekommen. Sie werden hier auch erstmals über die Ordnungswidrigkeit, welche ihnen vorgeworfen wird, informiert. Der Anhörungsbogen wird nicht von der Staatsanwaltschaft ausgestellt, sondern von den Beamten der Bußgeldbehörde, dem Ordnungsamt oder der Polizei. 

Im Anhörungsbogen wird Ihnen Gelegenheit gegeben sich zum Sachverhalt zu äußern. 

‼️Wichtig machen Sie keine Angaben zur Sache‼️ 

Sofern Ihre Personalien korrekt im Anhörungsbogen vermerkt sind, müssen Sie den Anhörungsbogen nicht an die Behörden zurücksenden. 

Als Nächstes erhalten Sie dann den Bußgeldbescheid. In diesem steht, wie hoch das Bußgeld ausfällt. Ab dem Erhalt des Bußgeldbescheids haben Sie eine Frist von zwei Wochen, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.

‼️Wichtig: Erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid unbedingt Einspruch und beantragen Sie gleichzeitig Einsicht in die Akte‼️

Die Bußgeldbehörde muss Ihnen entweder die Kopie der Akte postalisch übersenden oder Ihnen Gelegenheit geben persönlich vor Ort Einsicht in die Akte zu nehmen. Sie haben das Recht den Inhalt der Akte zu kopieren.

Nach erfolgter Einsichtnahme in die Akte muss entschieden werden ob Sie Angaben zur Sache machen und geplant werden wie am sinnvollsten weiter verfahren wird.

Falls dem Einspruch nicht stattgegeben wird muss die Bußgeldbehörde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird die Akte prüfen und dann gegebenenfalls die Hauptverhandlung beim zuständigen Gericht beantragen. Auch dann hat man noch die Möglichkeit durch Beweisanträge und Ladung von Zeugen eine Einstellung oder den Freispruch zu erreichen. Nach der Hauptverhandlung entscheidet der Richter ob es zum Freispruch, der Verfahrenseinstellung oder der Verurteilung kommt.

Gegen das Urteil kann man Rechtsbeschwerde einlegen. Über die Rechtsbeschwerde muss dann ein höheres Gericht entscheiden.

Diese Anleitung soll Ihnen einen ersten Überblick über das Bußgeldverfahren verschaffen und Sie über Ihre Rechte informieren. Nur wer seine Rechte kennt kann sie auch beanspruchen.

Wenn gegen Sie ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen die sogenannten Corona-Beschränkungen geführt wird können Sie mich gerne per E-Mail über 

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren. 

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos da ich Menschen helfen möchte die von staatlichen Repressalien betroffen sind.

Ein Musterschreiben (Einspruch + Antrag auf Einsichtnahme in die Akte) kann ich Ihnen gerne als erste Hilfsmaßnahme zur Verfügung stellen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Klage gegen Biontech

Vor dem Landgericht München I hat am heutigen Dienstag, den 08.08.2023 das Verfahren zur ersten Zivilklage in Bayern gegen den Impfstoffhersteller Biontech begonnen. Die Klägerin bekam im April 2021 die Impfung und leidet seit dem an gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Der erste Verhandlungstag endetet ohne eine Einigung.

Ein anderer Fall ist in Baden-Württemberg anhängig. Dort hat ein Rentner nach der Impfung sein Augenlicht auf dem rechten Auge verloren. Die Erblindung erfolgte kurz nach der Impfung. Auch in dieser Sache gab es bisher keine Einigung zwischen dem Kläger und Biontech.

Biontech hat mit seinem Impfstoff unzähligen Menschen erheblich geschadet. Ein Teil dieser Geschädigten wehr sich nun gerichtlich gegen den Konzern. Bekannt ist, dass weitere 180 Geschädigte Klage gegen Biontech einreichen werden oder bereits teilweise eingereicht haben.

Die Lüge, dass der Impfstoff nicht gesundheitsschädlich ist wurde ja nun schon in den letzten 12 Monaten mehrfach nachgewiesen nun haben einige Geschädigte den Mut gefunden Biontech für seine Lügen zur Verantwortung zu ziehen.

Nur wenn man sich gegen Unrecht wehr kann man etwas verändern.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Sehr wichtig ! Anleitung über die richtige Vorgehensweise für Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen möchten und 2 geprüfte Anträge ‼️

In diesem Beitrag geht es darum Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten. Mit den von mir verfassten Anträgen lässt sich die Masernimpfung erheblich verzögern oder sogar komplett verhindern. Dazu sind zwei Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung notwendig. Zudem muss auch der Impfung mit dem Masern-Kombinationsimpfstoff widersprochen werden.

Diese Vorgehensweise habe ich in Zusammenarbeit mit zwei Rechtsanwälten welche sich auf das Verwaltungsrecht spezialisiert haben erarbeitet.

Die genaue Anleitung über die richtige Vorgehensweise und die beiden Anträge stelle ich allen Eltern gerne kostenlos zu Verfügung.

Eltern die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten können mich gerne per E-Mail an

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.

Die genaue und ausführliche Anleitung zusammen mit den beiden Anträgen übersende ich dann auch direkt per E-Mail.

Meine Hilfe ist grundsätzlich kostenlos. Mit geht es darum Eltern mit meinem juristischen Wissen und Kenntnissen zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Kurze Info zu den beiden Anträgen auf Rückstellung der Masernimpfung ❗️

In den letzten Tagen habe ich sehr viele E-Mails von Eltern erhalten die um Zusendung der beiden Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung gebeten haben. Auf Grund der hochen Anzahl dieser Anfragen ist ein Bearbeitungsrückstand von ca. 5 Tagen entstanden.

Ich werde jede E-Mail beantworten nur dauert es ein wenig länger da ich alle E-Mails alleine bearbeite. Bitte hab deshalb noch ein wenig Geduld.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Kurze Info‼️

Seit Freitag geht es mir leider gesundheitlich wieder ziemlich schlecht da sich bei mir erneut ein Zwöffingerdarmgeschwür gebildet hat.

Mittlerweile habe ich aber ca. 70 Prozent der E-Mail-Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung bearbeitet.

Sobald es mir wieder etwas besser geht (1-3 Tage) werden ich die restlichen Anfragen umgehend bearbeiten. Aktuell kann ich leider nur das Nötigste (Fristsachen) erledigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Information in eigener Sache‼️

Mittlerweile geht es mir gesundheitlich wieder etwas besser. Daher werde ich den heutigen Tag und das Wochenende dazu nutzen um die noch ausstehenden E-Mails zu beantworten.

Die Verzögerung tut mir leid jedoch ging es mir in den letzten Tagen so schlecht, dass es mir nicht möglich war eure E-Mails zu beantworten. Ich weiß aber natürlich, dass euer Anliegen sehr wichtig ist und auch zeitnah bearbeitet werden muss. Mir ist es ja selber sehr wichtig euch bzw. den Eltern zu helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Ankündigung ‼️

Sehr viele Eltern die ihre Kinder vor einer Masernimpfung schützen wollen haben mir geschrieben, dass ihre Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden. Das Gesundheitsamt begründet den Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten damit, dass im Masernschutzgesetz geregelt sei, dass ungeimpfte Kinder nicht am Kindergarten teilnehmen dürfen.

Fakt ist aber, dass der Ausschluss von der Teilnahme am Kindergarten oder der Kindertagesstätte nicht zwingend ist. In dem Masernschutzgesetz heißt es nur, dass der Ausschluss möglich ist. Die Behauptung der Gesundheitsämter ist dahingehend falsch, dass der Ausschluss von ungeimpften Kindern zwingend ist.

Daraus ergibt sich, dass jeder einzelne Fall geprüft werden muss und zwar auch ob der Ausschluss vom Kindergarten überhaupt verhältnismäßig ist.

Da fast alle ungeimpften Kinder von der Teilnahme am Kindergarten ausgeschlossen werden und die meisten Eltern leider nicht wissen welche Möglichkeiten sie haben um gegen den Ausschluss vorzugehen habe ich mir überlegt einen entsprechenden Schriftsatz zu verfassen mit welchem die jeweiligen Eltern versuchen können die Teilnahme ihrer Kinder am Kindergarten durchzusetzen.

Den entsprechenden Schriftsatz werde ich in den kommenden Tagen verfassen. Vorher muss ich noch die ausstehenden Anfragen bezüglich dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung bearbeiten. Da ich alle E-Mails alleine beantworte dauert es leider etwas länger als geplant. Ich denke aber, dass ich den Schriftsatz in der kommenden Woche verfasst haben werde. Anschließend werde ich den Schriftsatz noch von einem befreundeten Fachanwalt für Verwaltungsrecht prüfen lassen bevor ich ihn dann hier veröffentliche.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Neuigkeiten zur Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff

Nachdem wir unsere Klage eingereicht hatten wurde der Beklagten auferlegt innerhalb von 14 Tagen zu erklären ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. In einer weiteren Frist von 14 Tage welche sich direkt an die erste Frist anschließt wurde der Beklagten auferlegt die Klageerwiderung vorzulegen.

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Zur Erklärung:

Als Verteidigungsanzeige wird die Mitteilung der Beklagten an das Gericht bezeichnet, ob sie sich gegen die Klage verteidigen möchte. (Frist 14 Tage)

Eine Klageerwiderung hat den Sinn, dass der Beklagte seine Rechtsposition darlegen kann. In der Klageerwiderung kann der Beklagte seine rechtlichen Argumente für das Nichtbestehen der Ansprüche aus der Klageschrift vortragen. (Frist 14 Tage)
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In unserem Fall hat die Beklagte die Verteidigungsanzeige nach 13 Tagen beim Gericht eingereicht. Anschließend hat die Beklagte nach 7 Tagen eine Fristverlängerung von 6 Wochen für die Klageerwiderung beantragt. Die Beklagte hat ihren Antrag auf Fristverlängerung damit begründet, dass auf Grund der Schulferien und auf Grund von Personalmangel die Klageerwiderung nicht früher vorgelegt werden kann.

Das Gericht hat dem Antrag der Beklagten auf Fristverlängerung entsprochen.

Die Frist endet nun am 12.10.2023. Bis dahin muss die Klageerwiderung beim Gericht eingehen. Anschließend bekommen wir dann vom Gericht die Klageerwiderung der Beklagten übersendet und können darauf dann entsprechend reagieren.

Sobald wir die Klageerwiderung erhalten werde ich euch dann hier wieder auf diesem Kanal berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Zwischeninfo und Erfolgsmeldung

In den letzten Tagen haben mir vermehrt Eltern berichtet, dass sie mit dem Antrag auf Rückstellung der Masernimpfung gegenüber ihrem Gesundheitsamt erfolgreich waren.

Ich freue mich sehr darüber, dass ich Eltern die ihre Kinder vor eine Masernimpfung schützen möchten durch die beiden Anträgen auf Rückstellung helfen konnte.

In den letzten zwei Monaten ging es mir außergewöhnlich schlecht weshalb leider immer noch ein paar E-Mails von Eltern die um die Übersendung der Anträge auf Rückstellung der Masernimpfung angefragt haben noch nicht von mir beantwortet bzw. bearbeitet werden konnten. Ich werde aber versuchen den noch bestehenden Rückstand schnellstmöglich zu bearbeiten. Da ich jedoch alleine bin dauert es leider länger als ich es mir selber wünsche.

Zudem prüfe ich aktuelle auch Möglichkeiten um ungeimpften Kindern die Teilnahme am Kindergarten zu ermöglichen.

Auch wenn es leider länger dauert könnt ihr euch darauf verlassen, dass ich nicht untätig bin und schnellstmöglich arbeite. Mir ist es ja selber wichtig zu helfen da ich die Ungerechtigkeit und die Nöte der Eltern verstehe. Die ständigen Sorgen und Befürchtung die Eltern täglich ertragen müssen und das nur weil sie ihr Kinder beschützen möchten.

Deshalb werde ich auch wie versprochen alle E-Mails beantworten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian