Carolin Bachmann, MdB
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Die 36 Abgeordneten der sächsischen #AfD-Fraktion haben eine Klage gegen die neue 2-G-Regel eingereicht. Der Verfassungsgerichtshof muss nun im Eilverfahren eine sogenannte „abstrakte Normenkontrolle“ durchführen.
Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:
💬 Die 2-G-Regel läuft auf einen #Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig. In Artikel 16, Absatz 2 der sächsischen Verfassung heißt es, niemand dürfe Experimenten unterworfen werden, wenn die freiwillige und ausdrückliche Zustimmung des Einzelnen fehlt.
Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung haben, befinden wir uns aktuell noch im Experimentierstadium. Daher kollidiert die 2-G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, das in Artikel 16 ausbuchstabiert zu finden ist.
Darüber hinaus ist die 2-G-Regel eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger. Sie stellt eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft.