Das #Bundesverwaltungsgericht hat das #COMPACT Verbot aufgehoben mit folgender Begründung: „Eine Vielzahl der von der Beklagten als Beleg für den Verbotsgrund angeführten migrationskritischen bzw. migrationsfeindlichen Äußerungen lässt sich danach auch als überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der #Migrationspolitik deuten.
Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.“
Das sollte auch einem geplanten #AfD-Verbot die letzte Argumentationsgrundlage entziehen.
https://www.bverwg.de/pm/2025/48
@AnnaNguyenMdL
Dazu kommt, dass die rechtspolitische Forderung nach strengeren Einbürgerungsvoraussetzungen und höheren Integrationsanforderungen im Staatsangehörigkeitsrecht für sich genommen nicht als mit der Menschenwürde oder dem Demokratieprinzip unvereinbar zu beanstanden ist.“
Das sollte auch einem geplanten #AfD-Verbot die letzte Argumentationsgrundlage entziehen.
https://www.bverwg.de/pm/2025/48
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