Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine erste Stellungnahme - 1. Teil
Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergegen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden.
Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.
Wie läuft eine Unterbringung ab?
Ein Beschluss über die Unterbringung ist immer eine Genehmigung für den Betreuer, der aber zur Durchsetzung bei Weigerung des Betreuten keine Gewalt anwenden darf. Hierfür hat der Betreuer sich bei Bedarf an die Betreuungsbehörde zu wenden, die dann für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs die Polizei als Vollzugsbeamten anfordern muss. Auch der in der Regel angeforderte Rettungswagen mitsamt seines Personals darf eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sonst nicht vollziehen.
Zur materiellen Rechtslage, also zu den „Gründen“ (das ist die Begründung des Beschlusses) für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim sowie zur parallel auch genehmigten Einwilligung der Betreuung in eine Zwangsimpfung, hatte ich mich hier vor Bekanntwerden der Person der Betroffenen bereits geäußert: In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim um zwei völlig unterschiedliche Akte, für die es dementsprechend auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Regelmäßig wird daher ein Gericht daher erst einmal den Gang und den Erfolg einer Krankenhausbehanung abwarten, bis es dann gesondert über die langfristige Unterbringung im Heim entscheidet.
Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem 1. Tag einer Unterbringung enthält so ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht - diesbezüglich hatten BVerfG und BGH durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen.
Um so unverständlicher ist es, wenn es hier - ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten - aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation mit Impfstoff liegen schon deshalb nicht vor, es ist zweifelhaft, ob es dazu im Übrigen überhaupt schon Entscheidungen der oberen Gerichte gibt. Der Gegenstand von Entscheidungen des BGH und des BVerfG zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoff, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.
Alle hier zur Unterbringung und Zwangsmedikation gemachten Ausführungen gelten grundsätzlich, auch und bereits ohne näher auf die Erforderlichkeit (oder vielmehr den fehlenden Nutzen und die Risiken) der sog. Covid-19-Schutz-„Impfung“ einzugehen. Auch diese gehören aber natürlich in eine Beschwerdeschrift zu diesem Fall.
Das vom Gericht hier eingeholte Sachverständigengutachten, das mir noch nicht vorliegt, ist darüber hinaus in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung, die im Wesentlichen in einem Gespräch (in deutscher Sprache) bestanden haben wird, angreifbar.
Die Einholung eines weiteren Gutachtens sollte auch deshalb erfolgen. Auch ein privates Sachverständigengutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie, dem während der Untersuchung ein Übersetzer Deutsch/Russisch zur Verfügung stehen muss, würde sicher helfen.
Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergegen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden.
Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.
Wie läuft eine Unterbringung ab?
Ein Beschluss über die Unterbringung ist immer eine Genehmigung für den Betreuer, der aber zur Durchsetzung bei Weigerung des Betreuten keine Gewalt anwenden darf. Hierfür hat der Betreuer sich bei Bedarf an die Betreuungsbehörde zu wenden, die dann für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs die Polizei als Vollzugsbeamten anfordern muss. Auch der in der Regel angeforderte Rettungswagen mitsamt seines Personals darf eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sonst nicht vollziehen.
Zur materiellen Rechtslage, also zu den „Gründen“ (das ist die Begründung des Beschlusses) für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim sowie zur parallel auch genehmigten Einwilligung der Betreuung in eine Zwangsimpfung, hatte ich mich hier vor Bekanntwerden der Person der Betroffenen bereits geäußert: In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim um zwei völlig unterschiedliche Akte, für die es dementsprechend auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Regelmäßig wird daher ein Gericht daher erst einmal den Gang und den Erfolg einer Krankenhausbehanung abwarten, bis es dann gesondert über die langfristige Unterbringung im Heim entscheidet.
Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem 1. Tag einer Unterbringung enthält so ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht - diesbezüglich hatten BVerfG und BGH durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen.
Um so unverständlicher ist es, wenn es hier - ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten - aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation mit Impfstoff liegen schon deshalb nicht vor, es ist zweifelhaft, ob es dazu im Übrigen überhaupt schon Entscheidungen der oberen Gerichte gibt. Der Gegenstand von Entscheidungen des BGH und des BVerfG zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoff, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.
Alle hier zur Unterbringung und Zwangsmedikation gemachten Ausführungen gelten grundsätzlich, auch und bereits ohne näher auf die Erforderlichkeit (oder vielmehr den fehlenden Nutzen und die Risiken) der sog. Covid-19-Schutz-„Impfung“ einzugehen. Auch diese gehören aber natürlich in eine Beschwerdeschrift zu diesem Fall.
Das vom Gericht hier eingeholte Sachverständigengutachten, das mir noch nicht vorliegt, ist darüber hinaus in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung, die im Wesentlichen in einem Gespräch (in deutscher Sprache) bestanden haben wird, angreifbar.
Die Einholung eines weiteren Gutachtens sollte auch deshalb erfolgen. Auch ein privates Sachverständigengutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie, dem während der Untersuchung ein Übersetzer Deutsch/Russisch zur Verfügung stehen muss, würde sicher helfen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Urteil Inna Zhvanetskaya_geschwärzt.pdf
15.7 MB
Wer hätte vor drei Jahren gedacht, dass es in Deutschland 2023 folgende Schlagzeilen gibt:
„Holocaustüberlebende wird von einem deutschen Gericht, gegen ihren Willen, zu einer experimentellen medizinischen Zwangsmaßnahme unter Anwendung von Gewalt gezwungen.“ Twitter🔗
„Holocaustüberlebende wird von einem deutschen Gericht, gegen ihren Willen, zu einer experimentellen medizinischen Zwangsmaßnahme unter Anwendung von Gewalt gezwungen.“ Twitter🔗
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
gleich LIVE
Inna Zhvanetskaya auf der Flucht?
Bodo ist auch dabei…
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine erste Stellungnahme - 2. Teil
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Abschließend weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die hier einschlägigen Vorschriften (1906; 1906a BGB) zum 01.01.2023 im Rahmen einer Betreuungsrechtsreform außer Kraft getreten sind und durch neue Paragraphen ersetzt wurden. Der Beschluss des Gerichts stammt noch vom Ende des Jahres 2022. Die Voraussetzungen nach den neuen Vorschriften wären aber nicht entscheidend anders.
Und noch folgende Nachbemerkung nach nunmehr zwei Jahren der sog. Covid-19-Schutzimpfung: Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Abschließend weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die hier einschlägigen Vorschriften (1906; 1906a BGB) zum 01.01.2023 im Rahmen einer Betreuungsrechtsreform außer Kraft getreten sind und durch neue Paragraphen ersetzt wurden. Der Beschluss des Gerichts stammt noch vom Ende des Jahres 2022. Die Voraussetzungen nach den neuen Vorschriften wären aber nicht entscheidend anders.
Und noch folgende Nachbemerkung nach nunmehr zwei Jahren der sog. Covid-19-Schutzimpfung: Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
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Forwarded from Björn Banane
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Keine Überraschung:
Das Volk trägt die Kosten für Impfschäden.
Super solidarisch 🤣🤣
Ab dem 1.1.2024 werden alle noch lebenden deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten. Die Haftung von Pharmakonzernen wurde natürlich ausgeschlossen. 👏
Ihr wollt die Wahrheit 👇 👇
BJÖRN BANANE KANAL
Das Volk trägt die Kosten für Impfschäden.
Super solidarisch 🤣🤣
Ab dem 1.1.2024 werden alle noch lebenden deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten. Die Haftung von Pharmakonzernen wurde natürlich ausgeschlossen. 👏
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Del Bigtree von the Highwire
interviewt den Pathologen Dr. Ryan Cole
Mega spannendes Video mit deutschen Untertiteln
Was passiert in den Gefäßen, Live-Experiment: Das Blut von Del Bigtree wird mit verschiedenen Impfstoffen versetzt.
Gibt es lebende Parasiten im Blut, Wie ist es mit menschlichem Fötusgewebe und Glassplittern.
Wusste die Pharmaindustire bescheid, dass die Nanopartikel sich überall verteilen würden.
Wissenschaftlicher - sehr guter Vortrag
Bitte teilen und natürlich anschauen!!!
Danke Dr. Bodo Schiffmann 11.1.23
_________________________________________________
Meine Bücher findest Du unter:
https://bit.ly/BodoSchiffmann
Die unzensierten Live-Streams gibt es auf:
https://dlive.tv/Boschimo
https://t.me/AllesAusserMainstream
Mein Hotel in Afrika:
mr-bodo.com
interviewt den Pathologen Dr. Ryan Cole
Mega spannendes Video mit deutschen Untertiteln
Was passiert in den Gefäßen, Live-Experiment: Das Blut von Del Bigtree wird mit verschiedenen Impfstoffen versetzt.
Gibt es lebende Parasiten im Blut, Wie ist es mit menschlichem Fötusgewebe und Glassplittern.
Wusste die Pharmaindustire bescheid, dass die Nanopartikel sich überall verteilen würden.
Wissenschaftlicher - sehr guter Vortrag
Bitte teilen und natürlich anschauen!!!
Danke Dr. Bodo Schiffmann 11.1.23
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Forwarded from utuberabot
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Rechtsanwalt Dr. Löffler - Michael Ballweg bleibt in Knast #FreeBallweg
Forwarded from Begründete Zweifel?
DIE WELT
Kekulé zur Pandemiepolitik: „Die Deutschen haben einen zu hohen Preis bezahlt“ - WELT
Alexander Kekulé geht hart ins Gericht mit der deutschen Pandemiepolitik: Unaufrichtige Politiker, unwissenschaftliche Wissenschaftler, monströse Geldverschwendung. Aber vor allem zu viele Tote bilanziert der Virologe. Er fordert einen Untersuchungsausschuss.
Dr. Ann Luipold (geb. 1966) ist eine Familienrichterin am Amtsgericht Stuttgart, wo sie ca. 10 Fälle pro Woche urteilt. Dabei geht es häufig um Scheidungen und Fragen des Sorgerechts.
Vor ihrer Tätigkeit lernte sie in der Albschule und dem Karls-Gymnasium in Stuttgart.
In besonders eiligen Fällen entscheidet sie ohne Anhörung der Betroffenen. Als Betreuungsrichterin gilt dies auch bei Fragen der Unterbringung (Zwangseinweisungen).
Zuvor war Luipold in der Rauschgiftabteilung der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingesetzt.
2015 referierte sie in Heidelberg zur Zwangsmedikation.
Traurige Berühmtheit hatte sie am 10. Januar 2023 erlangt, als bekannt wurde, daß sie die Einweisung der Holocaust-Überlebenden Zhvanetskaya in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Klinikums Stuttgart-Bad Cannstatt angeordnet hat.
➡️ Weiterlesen
@Metapedia_Deutsch
Vor ihrer Tätigkeit lernte sie in der Albschule und dem Karls-Gymnasium in Stuttgart.
In besonders eiligen Fällen entscheidet sie ohne Anhörung der Betroffenen. Als Betreuungsrichterin gilt dies auch bei Fragen der Unterbringung (Zwangseinweisungen).
Zuvor war Luipold in der Rauschgiftabteilung der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingesetzt.
2015 referierte sie in Heidelberg zur Zwangsmedikation.
Traurige Berühmtheit hatte sie am 10. Januar 2023 erlangt, als bekannt wurde, daß sie die Einweisung der Holocaust-Überlebenden Zhvanetskaya in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Klinikums Stuttgart-Bad Cannstatt angeordnet hat.
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@Metapedia_Deutsch
Forwarded from The White Wolf (Carsten Wacker)
WHO fordert Rückkehr von Masken und Covid-Tests für Flugreisende‼️🤡
11. Januar 2023
Die europäischen Länder sollen für Flugreisende aus den Vereinigten Staaten wieder negative Covid-Tests verlangen, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch eine Maskenpflicht auf Langstreckenflügen sei geboten. Grund dafür sei der Umstand, dass dort ein Hotspot für die Covid-Variante XBB.1.5 entstanden sei.
https://report24.news/who-fordert-rueckkehr-von-masken-und-covid-tests-fuer-flugreisende/
t.me/heWhiteWolf
11. Januar 2023
Die europäischen Länder sollen für Flugreisende aus den Vereinigten Staaten wieder negative Covid-Tests verlangen, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch eine Maskenpflicht auf Langstreckenflügen sei geboten. Grund dafür sei der Umstand, dass dort ein Hotspot für die Covid-Variante XBB.1.5 entstanden sei.
https://report24.news/who-fordert-rueckkehr-von-masken-und-covid-tests-fuer-flugreisende/
t.me/heWhiteWolf
Forwarded from RABBIT RESEARCH
Endlich!
Influencer spricht offen: «Wäre jetzt lieber Verschwörungstheoretiker als geimpft»
Ryan Cunningham war Notfallmanager, der dabei half, die Einführung des Covid-Impfstoffs durch die "Fusionszentren" von Regierung und Unternehmen voranzutreiben. Nun ist er politischer Influencer und Freiheitsverteidiger und spricht offen über seine Herzprobleme. Er bereut, dass er sich impfen ließ und wäre lieber ‚Verschwörungstheoretiker‘ gewesen.
Er twittert:
👉«Ich wünschte, ich wäre von Anfang an ein COVID-Verschwörungstheoretiker gewesen, anstatt mich impfen zu lassen. Ich habe eine Herzinsuffizienz. Den Verschwörungstheoretikern geht es sehr gut.»
👉«Es tut mir leid für diejenigen, die durch die Impfung geschädigt wurden.
Es tut mir leid, dass ich schon früh an den Aktionen beteiligt war.
Viele von uns dachten, wir würden das Richtige tun.
Leider folgen viele Pandemieexperten weiterhin dem Narrativ der Regierung.
Wann sind wir von einer helfenden Hand zur medizinischen Tyrannei übergegangen?»
👉«Ich lege mich heute hin, weil ich mich nicht gut fühle. Es ist nicht ungewöhnlich, dass meine Herzfrequenz ohne Aktivität zufällig auf 180 BPM ansteigt. Heute war sie nicht so hoch. Die COVID Impfung schadet. Das ist nicht normal!»
Ryan Cunningham Twitter
👉Hoffentlich wird er wieder vollständig genesen und hat Erfolg mit seiner Arbeit 🙏
Folge Rabbit Research 🐇🔍
👉auf telegram 👉auf substack 👉auf youtbe 👉auf odyssee 👉(neu)auf Twitter
Influencer spricht offen: «Wäre jetzt lieber Verschwörungstheoretiker als geimpft»
Ryan Cunningham war Notfallmanager, der dabei half, die Einführung des Covid-Impfstoffs durch die "Fusionszentren" von Regierung und Unternehmen voranzutreiben. Nun ist er politischer Influencer und Freiheitsverteidiger und spricht offen über seine Herzprobleme. Er bereut, dass er sich impfen ließ und wäre lieber ‚Verschwörungstheoretiker‘ gewesen.
Er twittert:
👉«Ich wünschte, ich wäre von Anfang an ein COVID-Verschwörungstheoretiker gewesen, anstatt mich impfen zu lassen. Ich habe eine Herzinsuffizienz. Den Verschwörungstheoretikern geht es sehr gut.»
👉«Es tut mir leid für diejenigen, die durch die Impfung geschädigt wurden.
Es tut mir leid, dass ich schon früh an den Aktionen beteiligt war.
Viele von uns dachten, wir würden das Richtige tun.
Leider folgen viele Pandemieexperten weiterhin dem Narrativ der Regierung.
Wann sind wir von einer helfenden Hand zur medizinischen Tyrannei übergegangen?»
👉«Ich lege mich heute hin, weil ich mich nicht gut fühle. Es ist nicht ungewöhnlich, dass meine Herzfrequenz ohne Aktivität zufällig auf 180 BPM ansteigt. Heute war sie nicht so hoch. Die COVID Impfung schadet. Das ist nicht normal!»
Ryan Cunningham Twitter
👉Hoffentlich wird er wieder vollständig genesen und hat Erfolg mit seiner Arbeit 🙏
Folge Rabbit Research 🐇🔍
👉auf telegram 👉auf substack 👉auf youtbe 👉auf odyssee 👉(neu)auf Twitter
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
reitschuster.de
Deutsche Behörden jagen jüdische Holocaust-Überlebende Star-Komponistin soll zwangsgeimpft und weggesperrt werden
Filmreife Szenen in Stuttgart. Im Morgengrauen sollte eine Seniorin in eine Psychiatrie verbracht und dort gegen ihren Willen „immunisiert“ werden. Doch daraus wurde nichts. Die Dame konnte an einem geheimen Ort in Sicherheit gebracht werden. Von Kai Rebmann.
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Alexander Wallasch | DE
Überlebende des Holocaust wird in Geschlossene eingewiesen und zwangsweise soll mRNA injiziert werden
Alte Dame wird zwangsinjiziert. Nebenher wird ihr – an stalinistische Zwangseinweisungen erinnernd – „ein narzistisches Großenselbstbild, Egozentrismus und Logorhoe“ amtlich in den Beschluss geschrieben.
Forwarded from Airliners for Humanity CH
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AFH NEWS
„QANTAS HAT IMPFPFLICHT FÜR CREW MITGLIEDER AUFGEHOBEN.“
"Wir haben die Entscheidung getroffen,
die Anforderung, vollständig geimpft zu sein, aufzuheben".
so ein Sprecher von Qantas.
AfH liegt diese Qantas Kommunikation vor.
Weitere Informationen dazu:
https://www.spectator.com.au/2023/01/cracks-appear-in-employer-vaccine-mandates/
✈✈✈
➡️ Webseite:
https://www.airlinersforhumanity.com
➡️ Spenden:
https://www.airlinersforhumanity.com/unterstuetzen
➡️ Telegram:
https://t.me/airlinersforhumanity
„QANTAS HAT IMPFPFLICHT FÜR CREW MITGLIEDER AUFGEHOBEN.“
"Wir haben die Entscheidung getroffen,
die Anforderung, vollständig geimpft zu sein, aufzuheben".
so ein Sprecher von Qantas.
AfH liegt diese Qantas Kommunikation vor.
Weitere Informationen dazu:
https://www.spectator.com.au/2023/01/cracks-appear-in-employer-vaccine-mandates/
✈✈✈
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Forwarded from ▫️Rechtsanwältin Beate Bahner
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‼️ Der Fall Inna Zhvanetskaya: Eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin, die aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Canstatt - gegebenenfalls mit Polizeigewalt und Zwang - psychiatrisiert und gegen Covid geimpft werden soll.
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe.
Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.
🌹 Hier ein wichtiger und sehr schöner Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.2023
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/8Gqnj01Tmmo
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️Twitter: https://twitter.com/bahner_beate
Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe.
Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen.
🌹 Hier ein wichtiger und sehr schöner Brief von Marina (Masha) Orel, ebenfalls Jüdin aus der Ukraine, an das Amtsgericht Bad Canstatt vom 10.1.2023
👉 Auch auf Youtube unter https://youtu.be/8Gqnj01Tmmo
🟥 Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht
♦️ Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" auch kostenlos als eBook
♦️Mitglied der Anwälte für Aufklärung
♦️www.beatebahner.de
♦️Telegram: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
♦️Twitter: https://twitter.com/bahner_beate
Forwarded from Expertcouncil.one Verein - Info
1. Expertcouncil Kongress.pdf
242.4 KB
1. Expertcouncil Kongress
Der Expertenrat/Expertcouncil ist ein internationales Netzwerk renommierter Wissenschaftler und Experten aus den Bereichen Medizin, Natur-, Human- und Rechtswissenschaften. Wir setzen uns für einen wissenschaftlichen Dialog und eine umfassende Aufklärung kontrovers diskutierter Themen, Daten, Fakten aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft und Technik ein. Unser Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch und wissenschaftlichen Diskurs auf ethischer Grundlage zu fördern sowie gesundheitsrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse den Menschen so zur Verfügung zu stellen.
Daher laden wir Sie herzlich zu unserem 1. Kongress vom 17. - 18. Juni in Unterhaching/ München, mit namhaften Wissenschaftlern und Experten, die über "Long-Covid und Post-Vakzin" sprechen werden, ein.
Link zum Expertenrat-Kanal
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https://t.me/expertcouncil
Link zum Mitgliedsantrag hier
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https://t.me/expertcouncil/6
Der Expertenrat/Expertcouncil ist ein internationales Netzwerk renommierter Wissenschaftler und Experten aus den Bereichen Medizin, Natur-, Human- und Rechtswissenschaften. Wir setzen uns für einen wissenschaftlichen Dialog und eine umfassende Aufklärung kontrovers diskutierter Themen, Daten, Fakten aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft und Technik ein. Unser Ziel ist es, den interdisziplinären Austausch und wissenschaftlichen Diskurs auf ethischer Grundlage zu fördern sowie gesundheitsrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse den Menschen so zur Verfügung zu stellen.
Daher laden wir Sie herzlich zu unserem 1. Kongress vom 17. - 18. Juni in Unterhaching/ München, mit namhaften Wissenschaftlern und Experten, die über "Long-Covid und Post-Vakzin" sprechen werden, ein.
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