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Bitte verteilt diese beiden Videos, so schnell ihr könnt und so weit ihr könnt. Danke
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Holokaustüberlebende soll morgen 11.01.2023 zweimal eine medizinische Zwangsmassnahme erhalten: Sie soll gegen Ihre bewußte Entscheidung mit Gewalt gegen COvid-19 geimpft werden. Ferner soll sie Zwangseingewiesen werden in eine psychiatrische Einrichtung.
Dort soll Sie zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Frau hat sich bewußt gegen diese Impfung entschieden und wird jetzt als Holocaustüberlebende in Deutschland einer mendizinischen Zwangsmassnahme unterzogen
Bitte verteilt dies wo ihr nur könnt.
Nur die Öffentlichkeit kann diese Frau noch schützen
Aus dem Urteil:
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat durch die Richterin am Amtsgericht Dr Luipold am
06.12.2022 beschlossen:
Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines
psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird
bis längstens 05.12.2024 genehmigt
Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme
- Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung je
weils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit
wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.
Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen
der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen ge
sundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene
von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche
Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden
Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchti
gungen der Betroffenen erheblich.
Dort soll Sie zweimal gegen COVID-19 geimpft werden. Die Frau hat sich bewußt gegen diese Impfung entschieden und wird jetzt als Holocaustüberlebende in Deutschland einer mendizinischen Zwangsmassnahme unterzogen
Bitte verteilt dies wo ihr nur könnt.
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Aus dem Urteil:
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat durch die Richterin am Amtsgericht Dr Luipold am
06.12.2022 beschlossen:
Die Unterbringung der Betroffenen durch die Betreuerin in der geschlossenen Abteilung eines
psychiatrischen Krankenhauses bzw. einer geschlossenen Abteilung einer Pflegeeinrichtung wird
bis längstens 05.12.2024 genehmigt
Die Einwilligung der Betreuerin in folgende ärztliche Zwangsmaßnahme
- Impfung gegen Covid19 (Corona) durch zwei Impfungen zur Grundimmunisierung je
weils nach internistischer Prüfung der Impffähigkeit
wird bis längstens 16.01.2023 genehmigt.
Die genannte Maßnahme ist unter der Verantwortung eines Arztes durchzuführen
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen
der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen ge
sundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde zuvor erfolglos versucht, die Betroffene
von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche
Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden
Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchti
gungen der Betroffenen erheblich.
Forwarded from henning rosenbusch - Channel
Noch nie sind in einer Woche soviele Menschen gestorben wie in der KW 50/2022:
1. Platz KW 50/2022: 27.436 (keiner weiß warum!)
2. Platz KW 10/2018: 26.777 (Grippe)
3. Platz KW 05/2017: 23.640 (Grippe)
In der Grippewelle 2018 starben an mehreren Tagen hintereinander über 4000 Menschen!
Es hat keinen interessiert.
Vor 2 Wochen wurden die 4000
wieder gerissen.
Es hat keinen interessiert.
Während der Schreckensnachrichten in den Medien war das NIE der Fall gewesen.
Danke Oliver.
t.me/Rosenbusch
1. Platz KW 50/2022: 27.436 (keiner weiß warum!)
2. Platz KW 10/2018: 26.777 (Grippe)
3. Platz KW 05/2017: 23.640 (Grippe)
In der Grippewelle 2018 starben an mehreren Tagen hintereinander über 4000 Menschen!
Es hat keinen interessiert.
Vor 2 Wochen wurden die 4000
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Während der Schreckensnachrichten in den Medien war das NIE der Fall gewesen.
Danke Oliver.
t.me/Rosenbusch
Forwarded from Report24.news
Der Sachverhalt scheint unglaublich, denn Deutschland hat wohl wirklich überhaupt nichts aus der Geschichte gelernt. Vertraute einer in der Ukraine geborenen, in ihrer Heimat berühmt gewordenen Komponistin wandten sich an Report24. Ein Gericht in Stuttgart hat die alte Dame zu einem Jahr Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie verurteilt. Zunächst soll sie aber zweifach - ebenso unter Anwendung von Gewalt - "gegen Covid-19 geimpft" werden. Ein Exklusivvideo zeigt: Sie ist weder unzurechnungsfähig, selbst- oder fremdgefährdend. Sie hat einfach nur Angst um ihr Leben.
https://report24.news/morgen-wird-sie-abgeholt-deutsches-gericht-verurteilt-holocaust-ueberlebende-85-zu-zwangsimpfung/?feed_id=26365
➡️ Immer informiert bleiben? Abonnieren Sie @report24news!
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Report24
Morgen wird sie abgeholt: Deutsches Gericht verurteilt Holocaust-Überlebende (85) zu Zwangsimpfung
Ein Gericht in Stuttgart hat einen Beschluss erlassen, der wahrscheinlich ihr Ende bedeutet ...
Forwarded from News von TKP
Am Montag ist die gesamte Teilnehmerliste des diesjährigen Weltwirtschaftsforum (WEF) an die Öffentlichkeit gekommen. Aus Österreich nehmen der Chefredakteur von „Der Standard“ und mehrere ÖVP-Minister teil. Aus Deutschland kommen Wirtschaft, Industrie und Medien.
➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik
https://tkp.at/2023/01/10/wef-teilnehmerliste-aufgeflogen-der-standard-chef-und-austro-minister-dabei/
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https://tkp.at/2023/01/10/wef-teilnehmerliste-aufgeflogen-der-standard-chef-und-austro-minister-dabei/
tkp.at
WEF-Teilnehmerliste aufgeflogen: „Der Standard“-Chef und Austro-Minister dabei
Die gesamte Teilnehmerliste des diesjährigen WEF wurde aufgedeckt. Aus Österreich nehmen der Chefredakteur von „Der Standard“ und mehrere Minister teil.
Forwarded from reitschuster.de
Jahresrückblick – die meistgelesenen Geschichten 2022 (hier vom Januar)
180-Grad-Wende? Ist Drosten jetzt zum „Schwurbler“ geworden?
Früherer Antreiber harter Maßnahmen mit ganz neuen Tönen.
Verlässt der wendige Virologe das sinkende Schiff, das er selbst auf fatalen Kurs gebracht hat? Auf der Bundespressekonferenz zerlegt er Wieler und Lauterbach, die neben ihm sitzen – doch die Medien scheinen es nicht zu bemerken. Oder nicht bemerken zu wollen.
https://reitschuster.de/post/180-grad-wende-ist-drosten-jetzt-zum-schwurbler-geworden/
180-Grad-Wende? Ist Drosten jetzt zum „Schwurbler“ geworden?
Früherer Antreiber harter Maßnahmen mit ganz neuen Tönen.
Verlässt der wendige Virologe das sinkende Schiff, das er selbst auf fatalen Kurs gebracht hat? Auf der Bundespressekonferenz zerlegt er Wieler und Lauterbach, die neben ihm sitzen – doch die Medien scheinen es nicht zu bemerken. Oder nicht bemerken zu wollen.
https://reitschuster.de/post/180-grad-wende-ist-drosten-jetzt-zum-schwurbler-geworden/
reitschuster.de
180-Grad-Wende? Ist Drosten jetzt zum „Schwurbler“ geworden? Früherer Antreiber harter Maßnahmen mit ganz neuen Tönen
Merkwürdige Ereignisse im "Besten Deutschland aller Zeiten"
Die WEF Liste:
Falls jemand seine Einladung nicht wiederfindet:
Falls jemand seine Einladung nicht wiederfindet:
Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine erste Stellungnahme - 1. Teil
Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergegen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden.
Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.
Wie läuft eine Unterbringung ab?
Ein Beschluss über die Unterbringung ist immer eine Genehmigung für den Betreuer, der aber zur Durchsetzung bei Weigerung des Betreuten keine Gewalt anwenden darf. Hierfür hat der Betreuer sich bei Bedarf an die Betreuungsbehörde zu wenden, die dann für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs die Polizei als Vollzugsbeamten anfordern muss. Auch der in der Regel angeforderte Rettungswagen mitsamt seines Personals darf eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sonst nicht vollziehen.
Zur materiellen Rechtslage, also zu den „Gründen“ (das ist die Begründung des Beschlusses) für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim sowie zur parallel auch genehmigten Einwilligung der Betreuung in eine Zwangsimpfung, hatte ich mich hier vor Bekanntwerden der Person der Betroffenen bereits geäußert: In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim um zwei völlig unterschiedliche Akte, für die es dementsprechend auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Regelmäßig wird daher ein Gericht daher erst einmal den Gang und den Erfolg einer Krankenhausbehanung abwarten, bis es dann gesondert über die langfristige Unterbringung im Heim entscheidet.
Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem 1. Tag einer Unterbringung enthält so ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht - diesbezüglich hatten BVerfG und BGH durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen.
Um so unverständlicher ist es, wenn es hier - ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten - aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation mit Impfstoff liegen schon deshalb nicht vor, es ist zweifelhaft, ob es dazu im Übrigen überhaupt schon Entscheidungen der oberen Gerichte gibt. Der Gegenstand von Entscheidungen des BGH und des BVerfG zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoff, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.
Alle hier zur Unterbringung und Zwangsmedikation gemachten Ausführungen gelten grundsätzlich, auch und bereits ohne näher auf die Erforderlichkeit (oder vielmehr den fehlenden Nutzen und die Risiken) der sog. Covid-19-Schutz-„Impfung“ einzugehen. Auch diese gehören aber natürlich in eine Beschwerdeschrift zu diesem Fall.
Das vom Gericht hier eingeholte Sachverständigengutachten, das mir noch nicht vorliegt, ist darüber hinaus in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung, die im Wesentlichen in einem Gespräch (in deutscher Sprache) bestanden haben wird, angreifbar.
Die Einholung eines weiteren Gutachtens sollte auch deshalb erfolgen. Auch ein privates Sachverständigengutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie, dem während der Untersuchung ein Übersetzer Deutsch/Russisch zur Verfügung stehen muss, würde sicher helfen.
Es steht noch nicht fest, wie das Schicksal der alten Dame weitergegen wird, die heute untergebracht werden soll. Durch das Rechtsmittel der Beschwerde ist der Beschluss des Betreuungsgerichts zur langfristigen Unterbringung und Zwangsimpfung anfechtbar und wurde angefochten. Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts steht aus.
Da die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat, die sofortige Wirksamkeit des amtsgerichtlichen Beschlusses zudem auch ausdrücklich angeordnet ist, müsste das Landgericht auch über die Aussetzung dieser sofortigen Wirksamkeit entscheiden.
Ansonsten ist der Beschluss tatsächlich jederzeit vollziehbar, wovon jetzt offenbar kurzfristig Gebrauch gemacht wird.
Wie läuft eine Unterbringung ab?
Ein Beschluss über die Unterbringung ist immer eine Genehmigung für den Betreuer, der aber zur Durchsetzung bei Weigerung des Betreuten keine Gewalt anwenden darf. Hierfür hat der Betreuer sich bei Bedarf an die Betreuungsbehörde zu wenden, die dann für die Anwendung des unmittelbaren Zwangs die Polizei als Vollzugsbeamten anfordern muss. Auch der in der Regel angeforderte Rettungswagen mitsamt seines Personals darf eine Unterbringung gegen den Willen der Betroffenen sonst nicht vollziehen.
Zur materiellen Rechtslage, also zu den „Gründen“ (das ist die Begründung des Beschlusses) für die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim sowie zur parallel auch genehmigten Einwilligung der Betreuung in eine Zwangsimpfung, hatte ich mich hier vor Bekanntwerden der Person der Betroffenen bereits geäußert: In der Regel handelt es sich bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und anschließend im Heim um zwei völlig unterschiedliche Akte, für die es dementsprechend auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt. Regelmäßig wird daher ein Gericht daher erst einmal den Gang und den Erfolg einer Krankenhausbehanung abwarten, bis es dann gesondert über die langfristige Unterbringung im Heim entscheidet.
Zwangsmedikation mit Psychopharmaka ab dem 1. Tag einer Unterbringung enthält so ein Unterbringungsbeschluss in der Regel nicht - diesbezüglich hatten BVerfG und BGH durch ihre jahrelange Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung und insbesondere zur Zwangsmedikation mehrere Riegel vorgeschoben, die dann auch zu einer Gesetzesänderung gemäß Paragraph 1906a BGB führten. Zunächst also bleibt ein Patient, der sich der Medikation widersetzt, auch in der Psychiatrie während der Unterbringung unbehandelt, es muss zunächst versucht werden, ihn von der Behandlung zu überzeugen.
Um so unverständlicher ist es, wenn es hier - ohne die Voraussetzungen einer zwangsweisen Medikation einzuhalten - aber die Einwilligung der Betreuerin zur zwangsweisen Covid-Impfung sofort erteilt wurde.
Die Voraussetzungen für eine Zwangsmedikation mit Impfstoff liegen schon deshalb nicht vor, es ist zweifelhaft, ob es dazu im Übrigen überhaupt schon Entscheidungen der oberen Gerichte gibt. Der Gegenstand von Entscheidungen des BGH und des BVerfG zur Zwangsmedikation betraf stets die Behandlung mit Psychopharmaka, nicht mit Impfstoff, erst recht nicht mit experimentellen mRNA-Substanzen.
Alle hier zur Unterbringung und Zwangsmedikation gemachten Ausführungen gelten grundsätzlich, auch und bereits ohne näher auf die Erforderlichkeit (oder vielmehr den fehlenden Nutzen und die Risiken) der sog. Covid-19-Schutz-„Impfung“ einzugehen. Auch diese gehören aber natürlich in eine Beschwerdeschrift zu diesem Fall.
Das vom Gericht hier eingeholte Sachverständigengutachten, das mir noch nicht vorliegt, ist darüber hinaus in seinen Feststellungen, aber auch gewiss in der Methodik der Untersuchung, die im Wesentlichen in einem Gespräch (in deutscher Sprache) bestanden haben wird, angreifbar.
Die Einholung eines weiteren Gutachtens sollte auch deshalb erfolgen. Auch ein privates Sachverständigengutachten durch einen Facharzt für Psychiatrie, dem während der Untersuchung ein Übersetzer Deutsch/Russisch zur Verfügung stehen muss, würde sicher helfen.
Forwarded from HAINTZ.media (Markus Haintz)
Urteil Inna Zhvanetskaya_geschwärzt.pdf
15.7 MB
Wer hätte vor drei Jahren gedacht, dass es in Deutschland 2023 folgende Schlagzeilen gibt:
„Holocaustüberlebende wird von einem deutschen Gericht, gegen ihren Willen, zu einer experimentellen medizinischen Zwangsmaßnahme unter Anwendung von Gewalt gezwungen.“ Twitter🔗
„Holocaustüberlebende wird von einem deutschen Gericht, gegen ihren Willen, zu einer experimentellen medizinischen Zwangsmaßnahme unter Anwendung von Gewalt gezwungen.“ Twitter🔗
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
gleich LIVE
Inna Zhvanetskaya auf der Flucht?
Bodo ist auch dabei…
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Forwarded from Holger Fischer Rechtsanwalt (Holger Fischer)
Eine erste Stellungnahme - 2. Teil
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Abschließend weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die hier einschlägigen Vorschriften (1906; 1906a BGB) zum 01.01.2023 im Rahmen einer Betreuungsrechtsreform außer Kraft getreten sind und durch neue Paragraphen ersetzt wurden. Der Beschluss des Gerichts stammt noch vom Ende des Jahres 2022. Die Voraussetzungen nach den neuen Vorschriften wären aber nicht entscheidend anders.
Und noch folgende Nachbemerkung nach nunmehr zwei Jahren der sog. Covid-19-Schutzimpfung: Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.
Denn eindrücklich ist doch das flüssige Sprechen der alten Dame nach dem Wechsel ins Russische.
Die Unterbringung und die Zwangsimpfung sind jeweils nur gerechtfertigt unter der Voraussetzung der Abwendung eines „drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens“.
Ob dieses Merkmal vorliegt und wie lange, ist sachverständig vom Gericht zu ermitteln, auch prognostisch. Und es gilt, laufend zu überprüfen, ob sich etwa Änderungen ergeben und die freiheitsentziehende Maßnahme aufzuheben ist, wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen. Unterbringung (hier: im psychiatrischen Krankenhaus, danach im Heim) und Zwangsbehandlung dürfen immer nur ultima ratio sein.
Abschließend weise ich der Vollständigkeit halber darauf hin, dass die hier einschlägigen Vorschriften (1906; 1906a BGB) zum 01.01.2023 im Rahmen einer Betreuungsrechtsreform außer Kraft getreten sind und durch neue Paragraphen ersetzt wurden. Der Beschluss des Gerichts stammt noch vom Ende des Jahres 2022. Die Voraussetzungen nach den neuen Vorschriften wären aber nicht entscheidend anders.
Und noch folgende Nachbemerkung nach nunmehr zwei Jahren der sog. Covid-19-Schutzimpfung: Bei wie vielen Menschen (Betreuten und Minderjährigen) wurde die Injektion durchgeführt, ohne den etwa anderslautenden Willen der Betreffenden zu erforschen? Der Wille der Betroffenen (zumindest bei Betreuten ist das gesetzlich so geregelt), auch der nur natürliche Wille oder der mutmaßliche Wille, ist beachtlich. Das Amtsgericht hat dies zu beachten.
Forwarded from BITTEL TV - EINFACH ANDERS
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Forwarded from Björn Banane
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Keine Überraschung:
Das Volk trägt die Kosten für Impfschäden.
Super solidarisch 🤣🤣
Ab dem 1.1.2024 werden alle noch lebenden deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten. Die Haftung von Pharmakonzernen wurde natürlich ausgeschlossen. 👏
Ihr wollt die Wahrheit 👇 👇
BJÖRN BANANE KANAL
Das Volk trägt die Kosten für Impfschäden.
Super solidarisch 🤣🤣
Ab dem 1.1.2024 werden alle noch lebenden deutschen Bürger für Schadensersatzforderungen Impfgeschädigter zur Kasse gebeten. Die Haftung von Pharmakonzernen wurde natürlich ausgeschlossen. 👏
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Del Bigtree von the Highwire
interviewt den Pathologen Dr. Ryan Cole
Mega spannendes Video mit deutschen Untertiteln
Was passiert in den Gefäßen, Live-Experiment: Das Blut von Del Bigtree wird mit verschiedenen Impfstoffen versetzt.
Gibt es lebende Parasiten im Blut, Wie ist es mit menschlichem Fötusgewebe und Glassplittern.
Wusste die Pharmaindustire bescheid, dass die Nanopartikel sich überall verteilen würden.
Wissenschaftlicher - sehr guter Vortrag
Bitte teilen und natürlich anschauen!!!
Danke Dr. Bodo Schiffmann 11.1.23
_________________________________________________
Meine Bücher findest Du unter:
https://bit.ly/BodoSchiffmann
Die unzensierten Live-Streams gibt es auf:
https://dlive.tv/Boschimo
https://t.me/AllesAusserMainstream
Mein Hotel in Afrika:
mr-bodo.com
interviewt den Pathologen Dr. Ryan Cole
Mega spannendes Video mit deutschen Untertiteln
Was passiert in den Gefäßen, Live-Experiment: Das Blut von Del Bigtree wird mit verschiedenen Impfstoffen versetzt.
Gibt es lebende Parasiten im Blut, Wie ist es mit menschlichem Fötusgewebe und Glassplittern.
Wusste die Pharmaindustire bescheid, dass die Nanopartikel sich überall verteilen würden.
Wissenschaftlicher - sehr guter Vortrag
Bitte teilen und natürlich anschauen!!!
Danke Dr. Bodo Schiffmann 11.1.23
_________________________________________________
Meine Bücher findest Du unter:
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Die unzensierten Live-Streams gibt es auf:
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mr-bodo.com
Forwarded from utuberabot
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Rechtsanwalt Dr. Löffler - Michael Ballweg bleibt in Knast #FreeBallweg
Forwarded from Begründete Zweifel?
DIE WELT
Kekulé zur Pandemiepolitik: „Die Deutschen haben einen zu hohen Preis bezahlt“ - WELT
Alexander Kekulé geht hart ins Gericht mit der deutschen Pandemiepolitik: Unaufrichtige Politiker, unwissenschaftliche Wissenschaftler, monströse Geldverschwendung. Aber vor allem zu viele Tote bilanziert der Virologe. Er fordert einen Untersuchungsausschuss.
Dr. Ann Luipold (geb. 1966) ist eine Familienrichterin am Amtsgericht Stuttgart, wo sie ca. 10 Fälle pro Woche urteilt. Dabei geht es häufig um Scheidungen und Fragen des Sorgerechts.
Vor ihrer Tätigkeit lernte sie in der Albschule und dem Karls-Gymnasium in Stuttgart.
In besonders eiligen Fällen entscheidet sie ohne Anhörung der Betroffenen. Als Betreuungsrichterin gilt dies auch bei Fragen der Unterbringung (Zwangseinweisungen).
Zuvor war Luipold in der Rauschgiftabteilung der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingesetzt.
2015 referierte sie in Heidelberg zur Zwangsmedikation.
Traurige Berühmtheit hatte sie am 10. Januar 2023 erlangt, als bekannt wurde, daß sie die Einweisung der Holocaust-Überlebenden Zhvanetskaya in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Klinikums Stuttgart-Bad Cannstatt angeordnet hat.
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@Metapedia_Deutsch
Vor ihrer Tätigkeit lernte sie in der Albschule und dem Karls-Gymnasium in Stuttgart.
In besonders eiligen Fällen entscheidet sie ohne Anhörung der Betroffenen. Als Betreuungsrichterin gilt dies auch bei Fragen der Unterbringung (Zwangseinweisungen).
Zuvor war Luipold in der Rauschgiftabteilung der Staatsanwaltschaft in Stuttgart eingesetzt.
2015 referierte sie in Heidelberg zur Zwangsmedikation.
Traurige Berühmtheit hatte sie am 10. Januar 2023 erlangt, als bekannt wurde, daß sie die Einweisung der Holocaust-Überlebenden Zhvanetskaya in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie des Klinikums Stuttgart-Bad Cannstatt angeordnet hat.
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Forwarded from The White Wolf (Carsten Wacker)
WHO fordert Rückkehr von Masken und Covid-Tests für Flugreisende‼️🤡
11. Januar 2023
Die europäischen Länder sollen für Flugreisende aus den Vereinigten Staaten wieder negative Covid-Tests verlangen, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch eine Maskenpflicht auf Langstreckenflügen sei geboten. Grund dafür sei der Umstand, dass dort ein Hotspot für die Covid-Variante XBB.1.5 entstanden sei.
https://report24.news/who-fordert-rueckkehr-von-masken-und-covid-tests-fuer-flugreisende/
t.me/heWhiteWolf
11. Januar 2023
Die europäischen Länder sollen für Flugreisende aus den Vereinigten Staaten wieder negative Covid-Tests verlangen, so die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch eine Maskenpflicht auf Langstreckenflügen sei geboten. Grund dafür sei der Umstand, dass dort ein Hotspot für die Covid-Variante XBB.1.5 entstanden sei.
https://report24.news/who-fordert-rueckkehr-von-masken-und-covid-tests-fuer-flugreisende/
t.me/heWhiteWolf