Alles Ausser Mainstream
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Dr. Bodo Schiffmann - Informationen, Interviews und Querdenkernachrichten

Die Linksammlung findest Du hier:

https://t.me/AAM_Links

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‼️‼️‼️ACHTUNG‼️‼️‼️
Aufgrund der zu erwartenden Menschenmenge müssen wir auf den Volksfestplatz ausweichen!

‼️📣‼️DEMO gegen Rächts?!
NEIN! SCHLUSS MIT EURER BEZAHLTEN SHOW!
GROSSDEMONSTRATION GEGEN LINKE EXTREMISTEN und SPD!
22.02. ASCHAFFENBURG Ab 13uhr Volksfestplatz‼️📣‼️21.02. Autokorso 18uhr Volksfestplatz

Ihr kratzt bundesweit alle Linken und Grünen zusammen, getrieben von SPD und den Gewerkschaften?
JETZT STEHT DIE MITTE AUF UND ZEIGT EUCH...
... *SCHLUSS MIT EURER HETZ-SHOW!*
JETZT WEHRT SICH DAS VOLK GEGEN EUREN LINKSEXTREMISMUS!

Schluss mit der Gewalt gegen AfD, CDU oder/und nicht Linke!
Verbot der faschistischen, gewalttätigen Antifa und deren linken Mittäter!

WIR LASSEN UNS DAS NICHT MEHR GEFALLEN!

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Zur Erinnerung hatte ich mal für Euch gemacht..
Die modernen Führer sind auch nur Marionetten unter Drogen
Forwarded from Alles Ausser Mainstream (Boschimo (Bodo Schiffmann))
Media is too big
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Netzfund: unklare Quelle…
Aber sehr passend

Kommentierte Ausschnitte aus der Folge „Schablonen der Angst „vom Raumschiff Enterprise.

Diese Folge war von 1968-2011 verboten und indiziert in Deutschland.

Warum wollte man verhindern, dass sich deutsche mit ihrer eigenen Geschichte beschäftigen?

Im Jahr 2023 fällt die Antwort leicht.
CORONA UND DIE WIEDERENTDECKUNG DES DATENSCHUTZES

Liebe Community,

Als den Beschäftigten im Gesundheitswesen der Nachweis einer COVID-Injektion abverlangt wurde (§ 20a IfSG a.F.), wurde auch der Datenschutz mit Füßen getreten. Siehe Berliner Zeitung vom 10.2.2025:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/corona-impfzwang-berliner-feuerwehr-droht-schadenersatz-in-millionenhoehe-li.2294020

Ein Beschäftigter der Berliner Feuerwehr hatte sich zwar gegen Corona impfen lassen, seinen Impfstatus aber nicht bekanntgegeben und war daher von der Leitung der Feuerwehr an das Gesundheitsamt gemeldet worden. Dabei hatte die Leitung gegenüber dem Gesundheitsamt wahrheitswidrig angegeben, er habe Kontakt zu vulnerablen Personen; in Wirklichkeit hatte (und hat) er nur einen Job im Büro, also im sog. rückwärtigen Dienst. Die Daten waren also sachlich unrichtig weitergegeben worden (Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Buchstabe d DSGVO). Und als jener Mitarbeiter wissen wollte, was die Leitung der Berliner Feuerwehr dem Gesundheitsamt über ihn berichtet hatte, verweigerte die Leitung der Berliner Feuerwehr im die Auskunft (Verletzung von Art. 15 Abs. 1 Eingangssatz DSGVO). Die Berliner Datenschutzbeauftragte sah - völlig unverständlich - im Vorgehen der Leitung der Berliner Feuerwehr keine Datenschutzverletzung.

Der betroffene Mitarbeiter rief daraufhin das Verwaltungsgericht Berlin an. Vor Gericht hat die Berliner Feuerwehr - nach entsprechend eindringlichem richterlichem Hinweis - die Datenschutzverletzung anerkannt. Der betroffene Mitarbeiter erwägt nun eine Klage auf immateriellen Schadensersatz, vulgo Schmerzensgeld. Für einen solchen Anspruch bietet Art. 82 Abs. 1 DSGVO eine Anspruchsgrundlage. Der unredliche Umgang mit den Daten ihrer Beschäftigten kann die Berliner Feuerwehr daher teuer zu stehen kommen.

In meinen Augen hat dieser Fall Bedeutung weit über das Gesundheitswesen hinaus. Denn auch bei der Testpflicht an Schulen in der Corona-Zeit wurde die DSGVO massiv und auf breiter Fläche verletzt. Man kann angesichts der Fehleranfälligkeit von Antigen-Schnelltests schon erheblich daran zweifeln, ob die Erhebung der Testergebnisse überhaupt im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i zum Zwecke der "öffentlichen Gesundheit" gerechtfertigt war. Jedenfalls aber verstieß es gegen den Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO), wenn die Kinder im Klassenverbund getestet wurden und die ganze Klasse ein ggf. positives Testergebnis mitbekam.. Erst recht verstieß es gegen den Grundsatz der Datenminimierung, wenn ein Kind dann nach positivem Test irgendwo auf dem Schulhof, für Schüler und Lehrer auch anderer Klassen sichtbar, darauf warten musste, von seinen Eltern abgeholt zu werden. Ein positiv getestetes Kind war schlimmer Stigmatisierung ausgesetzt. Gerade deswegen hätten die Schulleitungen auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO vorlegen müssen. Und auf jeden Fall hätten die Schulleitungen eine den Erfordernissen des Art. 13 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung vorlegen müssen. Und das alles wohlgemerkt BEVOR auch nur zum ersten Mal getestet wurde. Nichts davon ist seinerzeit passiert.

In Eilanträgen vor den Verwaltungsgerichten hatte damals die DSGVO-gespeiste Argumentation gegen die Schul-Testpflicht keinen Erfolg. Aber damals herrschte die allgemeine Hysterie vor, dass es der Propaganda zufolge keine gesunden Menschen mehr gab, sondern nur noch symptomlose potentielle Träger eines Killervirus. Von jener Hysterie konnten sich auch zahlreiche Richtet nicht freimachen. Das jetzige Verfahren vor dem VG Berlin gibt Anlass zur Hoffnung, dass nun, da der Alltag sich - zumindest was Corona angeht - für die meisten Menschen normalisiert hat, wieder die akkurate Gesetzesanwendung in den Fokus rückt. Eine Überprüfung der damaligen Schul-Testpflicht am Maßstab der DSGVO könnte daher für die Schulministerien unangenehme Konsequenzen haben.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
📆🪻Boschimo Sendeplan für heute, 12.02.2025

➡️ Um 14:00 Uhr
:
🪻Boschimo des Tages vom 10.03.2024
🇩🇪🕊🇷🇺Kein Krieg mit Russland

➡️ Um 18:00 Uhr - Neue Folge:
🪻Boschimo des Tages vom 12.02.2025
🔞Achtung - Kritischer Inhalt❗️🔞
🇮🇱🤝🇺🇸Occupied - Netanjahu, USA und Gaza - Teil 5

Dr. Bodo Schiffmann - BOSCHIMO
🌴 Linktree: BOSCHIMO.DE

👉BITTE TEILT DIESE INFOS👈
... die sonst unter der Haube b.leiben würden....
Und hier wäre das gleiche noch mal für Instagram

Wir müssen damit aus der Telegramblase raus, denn die Menschen, für die es gedacht ist, sind nicht hier!

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, das bekannt zu machen

Mal schauen, wie lange es bleibt..

https://www.instagram.com/reel/DF968rcsMU0/?igsh=aTZqNXYyZ3B2ZDQx
„Unter Berufung auf die jüngste Verfügung von Präsident Trump, Transgender-Frauen vom Frauensport in den USA auszuschließen, teilte die IBA mit, dass sie bei den Generalstaatsanwälten der Schweiz, Frankreichs und der USA Beschwerde gegen das Vorgehen des IOC eingelegt habe, das die Teilnahme dieser nicht zugelassenen Athleten ermöglicht habe.

Die IBA behauptet, dass nach schweizerischem Recht „jede Handlung oder Untätigkeit, die ein Sicherheitsrisiko für die Wettbewerbsteilnehmer darstellt, eine Untersuchung rechtfertigt und als Grund für eine Strafverfolgung dienen kann“.

https://www.dailymail.co.uk/sport/boxing/article-14380871/International-Olympic-Committee-gender-row-boxer-Imane-Khelif-Olympics.html

t.me/Rosenbusch
Forwarded from PHANTOM - SCHWEIZ 👔
‼️‼️‼️
💰 The Guardian: Jeff Bezos-Fonds beendet Unterstützung für Klimagruppe da angeblich die Sorge aufkommt, dass US-Milliardäre sich Trump und seiner gegen den Klimaschutz gerichteten Rhetorik „beugen“.

Jeff Bezos‘ 10 Milliarden Dollar schwerer Klima- und Biodiversitätsfonds hat seine Finanzierung einer der weltweit wichtigsten Klimazertifizierungsorganisationen eingestellt.

Der Bezos Earth Fund hat seine Unterstützung für die Science Based Targets Initiative (SBTi) eingestellt, ein internationales Gremium, das bewertet, ob Unternehmen ihre CO2-Emissionen im Einklang mit dem Pariser Abkommen reduzieren. Earth Fund war neben der Ikea Foundation einer der beiden Hauptgeldgeber der SBTi: Die beiden machten im vergangenen Jahr 61 % der Gesamtfinanzierung aus.

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UPDATE VON JOHANNA: DIE ERNIEDRIGUNG HÖRT NICHT AUF

Liebe Community,

Als Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, gestern nach der Verhandlung in die JVA Frankfurt III zurückkehrte, wurde sie in einen Warteraum geleitet. Dort wurde ihr befohlen, sich bei geöffneter Tür und kalten Außentemperaturen komplett zu entkleiden. Johanna hatte der Verhandlung, die um 9.30 Uhr begann und gegen 16.30 Uhr endete, trotz Fieber komplett beigewohnt und den JVA-Bediensteten auch mitgeteilt, dass sie Fieber hatte. Den drei JVA-Bediensteten, mit denen Johanna gestern nach ihrer Rückkehr in die JVA zu tun hatte, war das egal.

Johanna wurde auch aufgefordert, zu husten und sich im nackten Zustand zu bücken (was auch immer die Bediensteten damit erreichen wollten). Das hatte sie am Anfang ihrer Zeit in Frankfurt nach Verhandlungstagen auch machen müssen, doch hatte die JVA diese Praxis schon vor längerer Zeit eingestellt. Womöglich hat hier die mediale Aufmerksamkeit Früchte getragen: Am 20.6.2024 war in NiUS ein vernichtender Artikel über den Umgang mit den Angeklagten im Prinz-Reuß-Prozess erschienen. Die drei gestern zuständigen JVA-Bediensteten meinten aber gestern zu Johanna, sie würden ihre Arbeit richtig machen, und wenn andere nicht von ihr verlangten, zu husten und sich nackt zu bücken, würden diese ihre Arbeit eben nicht richtig machen.

Johanna hatte am Montagabend noch gefragt, wann sie in der Kammer sein muss (das ist innerhalb der JVA jener Ort, von wo sie zum Abtransport in den Gerichtssaal abgeholt wird), damit sie sich darauf einstellen kann; ihr war wichtig, vor der Abfahrt noch zu duschen. Auf dreimalige Nachfrage erhielt sie keine Antwort, und gestern früh musste sie dann so schnell von ihrer Zelle in die Kammer, dass – wieder einmal – zum Duschen keine Zeit war. Das war gestern besonders unangenehm, weil Johanna eben Fieber hatte und nachts geschwitzt hatte.

Das Experiment von Stanford Prison geht weiter. Leider ist es diesmal kein Experiment, sondern bittere Realität.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Folter!
Forwarded from Immer Gesund
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Forwarded from Antworten aus dem Universum
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Forwarded from Politische Bilder 🤪
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Forwarded from FallCabal Official Channel (Cyntha Koeter)
❗️Rückkehr von Willkür in deutschen JVAen❗️

Die unmenschliche Behandlung von Angeklagten im sog. „Reichsbürger-Verfahren“ bei deren Transporten zu den Gerichtsverfahren ist offenbar zurück.

So berichtet Prof. Martin Schwab über die erneute „Nacktdurchsuchung“ seiner Mandantin Johanna F-J. Nach der gestrigen Verhandlung am OLG Frankfurt.

(Quelle 👉 https://t.me/MartinSchwab/280)

Einer derartigen Behandlung wurden zu Beginn des Prozesses im Mai und Juni 2024 nahezu allen Angeklagten unterzogen, welche erst nach massivem Protest der Verteidiger sowie kritischen Presseberichten u.a. in

👉 nius.de (Handelt der Staat verfassungswidrig? Bizarrer Rechtsstreit um Körperöffnungen-Kontrolle der Reichsbürger-Angeklagten)

und

👉 nzz.ch (Ausziehen und Beine spreizen: Ist die Würde von «Reichsbürgern» antastbar?)

abgestellt wurden.

Dabei steht das Vorgehen zu den menschenunwürdigen Durchsuchungen nach den Schilderungen der Angeklagten offenbar im alleinigen „Ermessen“ der Beamten, wie der Meldung von Prof. Schwab zu entnehmen ist.

Ein Zustand, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist.

Die Rückkehr derartiger Durchsuchungen ist daher sofort wieder abzustellen.