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Die Staatsanwaltschaft Koblenz wird den Abschlussbericht zu den Ermittlungen der Ahrtal-Flut nicht veröffentlichen. Die Strafprozessordnung sowie Gesetze des Strafgesetzbuches stünden dem entgegen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das geht aus einem Bericht von Justizminister Herbert Mertin (FDP) an den rheinland-pfälzischen Landtag hervor.

Die Strafprozessordnung sehe eine solche Akteneinsicht für die Öffentlichkeit nicht vor, hieß es dort. (...)


https://www.24rhein.de/rheinland-nrw/rheinland-pfalz/ahrtal-abschlussbericht-wird-nicht-veroeffentlicht-zr-93072031.html