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https://www.schweizerbauer.ch/politik-wirtschaft/agrarwirtschaft/gentech-moratorium-verlaengerung-geplant

Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere. Per Ende 2025 läuft das Verbot aus. Mehrfach sei das Moratorium vom Parlament verlängert  worden, zuletzt 2021, schreibt die «Berner Zeitung». 

Interessenvertreter der Saatgutindustrie fordern ein Ende des Moratoriums. Sie argumentieren, dass es inzwischen neue Technologien zum Einsatz von gentechnisch veränderten Sorten gebe, deshalb seien die Risiken nicht mehr mit denen vergleichbar, als das Moratorium beschlossen wurde.
Ein weiteres Argument ist die Nahrungsmittelproduktion, diese sei stark unter Druck.  Gefragt seien deshalb neue Pflanzensorten. 

Petition lanciert

Doch es gibt Wiederstand: Es formierte sich eine Allianz, die das Gentech-Moratorium beibehalten will, bis wichtige Fragen geklärt sind. Angeführt wird sie vom Verein für gentechnikfreie Lebensmittel. Mit dabei seien der Dachverband Bio Suisse, der Saatgutverein Gen Au Rheinau und der Verein für gentechfreie Lebensmittel, so die «Berner Zeitung». Sie haben eine Petition zur Beibehaltung des Moratoriums lanciert. Im Herbst folgt die Lancierung einer Volksinitiative. Wie weit diese geht, ist noch nicht definiert.
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12.000 Menschen waren am Freitagabend in der Arena Leipzig, um den Auftritt von Rod Stewart zu sehen. Lange war es ein normales Konzert, doch als Stewart die ukrainische Flagge und den ukrainischen Präsidenten Selenskyj auf der Leinwand einblenden lässt, fangen Teile des Publikums an zu pfeifen und zu buhen.

Die Kriegsgeilheit schwindet
https://www.nzz.ch/schweiz/hitler-in-der-schweiz-eine-geschichte-von-geld-angst-und-einem-mordversuch-ld.1751648

Artikel vom August 2023

Vor hundert Jahren reiste Adolf Hitler in die Schweiz, um Geld für seinen Putsch zu sammeln. Es war der Anfang einer unheilvollen Beziehung mit dem späteren Diktator.

In Bern reagiert man verärgert, nicht nur wegen der unglaubwürdigen Begründung «Studienzwecke», sondern auch, weil man es verpasst hat, Hitler hierzulande überwachen zu lassen. Bis heute ist der Besuch des späteren Diktators in der Schweiz ein Mysterium – und zugleich ein Mahnmal dafür, wie einige Eidgenossen schon früh mit dem Nationalsozialismus sympathisierten.

Den «braven Schweizern» wird in «Werbebriefen (. . .) Angst gemacht vor dem an die Tür klopfenden Bolschewismus», heisst es in einem bayrischen Untersuchungsbericht über Ganssers Strategie. Aber dieser ist unzufrieden mit einigen seiner Nazi-Mitstreiter in der Schweiz: «Diese Leute schütten alle das Kind mit dem Bade aus», meldet er nach München. «Der Schweizer Boden erfordert weltgewandtere Typen, wenn die Sachen überhaupt reüssieren sollen.»
https://www.gigaherz.ch/5g-berner-kantonsverwaltung-muss-380-5g-sendeantennen-stilllegen/

5G: Berner Kantonsverwaltung muss 380 5G-Sendeantennen stilllegen.

Nun verkündet das Bundesgericht: Zitat:  Die Anwendung des Korrekturfaktors auf bisher nach dem „Worst-Case-Szenario“ bewilligte adaptive Antennen führt zu Leistungsspitzen, die deutlich (je nach Korrekturfaktor bis zu 10 mal) über der bisherigen maximalen Sendeleistung liegen können. Die bewilligte Sendeleistung muss nur noch im Mittelwert über 6 Minuten eingehalten werden. Dies hat zur Folge, dass die für ein OMEN berechnete elektrische Feldstärke kurzfristig um maximal einen Faktor 3 übertroffen werden kann. Diese faktische Änderung des Betriebs begründet regelmässig ein Interesse der Anwohnerschaft und der Öffentlichkeit an einer vorgängigen Kontrolle, ob die Bewilligungs-Voraussetzungen erfüllt sind (so auch VG Zürich, Urteile VB.2021.00740 und 00743 vom 27. Oktober 2022 E. 3.3). Dies gilt auch dann, wenn die Strahlungsbelastung von adaptiven Antennen in der Umgebung der Anlage insgesamt tiefer liegt als bei konventionellen Antennen, da gerade die Strahlungsspitzen in breiten Teilen der Bevölkerung Besorgnis erregen. Siehe Punkt 4.2 der Erwägungen. Und weiter geht es in Punkt 4.3. Zitat: Die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens erscheint geboten, um das rechtliche Gehör und den Rechtsschutz der betroffenen Personen in zumutbarer Weise zu gewährleisten (Art. 29 und 29a BV). Ende Zitat. Übrigens: BV heisst Bundesverfassung und OMEN heisst Ort empfindlicher Nutzung, wie Wohn- und Schlafraum, Schul- und Krankenzimmer sowie Innenraum-Arbeitsplatz.