Udo's - Schlafschafwecker
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Geduld ist ein anderer Ausdruck für Vertrauen.
Ein Vertrauen in das Licht und den Schöpfer in uns.
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Folgender Artikel ist für mich nicht schlüssig von den Klagepaten kommentiert.
Wenn im IfSG steht, dass man mittels Impfung einer Quarantäne hätte vermeiden können und deshalb kein Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, dann ergibt das keinen Sinn, wenn geimpfte positiv getestete die in Quarantäne müssen, aber finanziell ausgeglichen werden. Die Ompfung hat ja scheinbar in dem Fall nicht geholfen und es nicht verhindert. Ich weiß nicht welcher Richter diese Entscheidung als richtig begründen will.
🔶‼️💥 Bei Quarantäne zukünftig keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte 💥‼️

https://www.suhl.ihk.de/fileadmin/Redakteure/01_UNTERNEHMEN/International/Corona-Dokumente/20210826_Merkblatt_Entschaediungsleistung_IfSG_Ungeimpfte.pdf

Hinweise zur Entschädigung
"Ordnet das Gesundheitsamt für einen Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine Quarantäne an,
dann muss der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiterzahlen.
Nach dem IfSG sind Arbeitgeber aber verpflichtet,
Entschädigungsleistungen auszuzahlen. Die Arbeitgeber bekommen diese Entschädigungen inklusive der
Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das gilt für die ersten sechs Wochen in Höhe des Nettogehalts. Die
Entschädigung sowie die gezahlten Sozialversicherungsabgaben kann sich der Arbeitgeber auf Antrag vom
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) zurückholen.

Kein Anspruch des ungeimpften Arbeitnehmers auf „Quarantäneentschädigung“
Spätestens ab dem 1.Oktober 2021 wird das TLVwA die Verfahrensweise der Entschädigung bei nicht geimpften
Arbeitnehmern in Quarantäne grundlegend ändern. Bereits zum 1. März 2020 nahm der Gesetzgeber mit dem
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) einen Zusatz in das
Infektionsschutzgesetz auf. Danach bekommen gemäß § 56 Abs. 1 S. 4 IfSG diejenigen keine Quarantäne Entschädigung, die durch Impfung eine Quarantäne hätten vermeiden können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt bestand
noch nicht die Möglichkeit, ausreichend Impfangebote für alle Impfwilligen zu unterbreiten. Aus diesem Grund
wurde von der Anwendung der Regelung kein Gebrauch gemacht. Diese Situation hat sich mittlerweile
grundlegend geändert, da gegenwärtig jeder Impfwillige ein Angebot zur Impfung wahrnehmen kann. Das wirkt
sich wiederum auf den Entschädigungsanspruch aus.

Feststellung des Impfstatus – Hat der Arbeitgeber einen Auskunftsanspruch über den Impfstatus des
Arbeitnehmers?
Um die Voraussetzung des Quarantäneentschädigungsanspruchs zu prüfen, muss der Arbeitgeber erfahren, ob der
Mitarbeiter geimpft ist oder nicht.
Es stellt sich die Frage, ob Arbeitgeber einen Anspruch auf diese Auskunft haben.
Rein arbeitsrechtlich gesehen könnten Arbeitgeber in diesem Fall Anspruch auf eine Auskunft haben. Begründet ist
dieser Anspruch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), geregelt in § 242. Das Bundesarbeitsgericht stützt diesen
Anspruch, Urteil vom 27. Mai 2020, Az. 5 AZR 387/19. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass ohne die Auskunft
Nachteile entstehen könnten. Das ist hier der Fall. Der Arbeitgeber kann sich die Auskunft nicht anderweitig
beschaffen. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber also Auskunft über seinen Impfstatus geben und
gegebenenfalls begründen, warum er nicht geimpft ist."

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Hier findest Du die Klagepaten:
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Euer Klage-Paten Team

@KlagePATEN_eu
Ich hatte das Video auf Youtube auch geteilt und nach nur 3 tagen ist es gelöscht. Hier nun die gesicherte Version in Telegram. Wenn es so schnell gelöscht wird, dann sollte man es sich vielleicht doch mal anschauen. Ist lang aber auch sehenswert.
Forwarded from RABBIT RESEARCH
Media is too big
VIEW IN TELEGRAM
Youtube löscht Video von Datenspezialisten über offizielle Covid-Zahlen in Rekordzeit

Das ging schnell.

Marcel Barz Video über seine wissenschaftliche Aufarbeitung der Covid-Daten, die auch die Regierung heranzieht, ist von Youtube entfernt worden.

Er hat einfach die offiziellen Rohdaten zb. vom RKI analysiert - mehr nicht.

In nur drei Tagen erreichte Marcel Barz mehr als 100.000 Views...nur auf Youtube.
Das wurde dem Tech-Giganten wohl zuviel und zensierte den Datenspezialisten.

🎉 Glücklicherweise konnte ich es vorher sichern! 🎉

🔔Bei einigen Leuten, die das Video noch auf Youtube gesehen haben und jetzt von der Löschung erfahren, werden jetzt hoffentlich die Alarmglocken schrillen - denn Barz tat nichts anderes als die offiziellen Rohdaten der Pandemie zu präsentieren.

👉 ursprünglicher Post

🤝 Dieses Video muss nun hier auf Telegram die Runde machen, damit es sich hier verbreiten kann - TEILT ES! DANKE!

...Folge Rabbit Research 🐇🔍
👉auf telegram: t.me/rabbitresearch
Udo's - Schlafschafwecker pinned «Stellt Euch vor ihr glaubt an die Pandemie und ein Freund schwurbelt was von Plandemie und Fakenews. Dann fangt ihr an ihm mittels eurer Kenntnisse ials Statistiker und Mathematiker die Sterbefälle innerhalb der offiziellen Statistik aufzuschlüsseln und zu…»
Noch mehr von diesen mutigen Menschen!!!
Wenn 3-1G kommt und viele ihre Jobs verlieren, kann man ja die vielen afghanischen Ortskräfte umschulen.
Ach nee. In Afghanistan sind nur 2% geimpft aber dafür 70% analphabetisch begabt

Gefunden
in "Udos Schlafschafwecker" 💤 🐑

https://t.me/EvaHermanOffiziell/64477d
Forwarded from Meinungsserum
Mein Zitat des Tages. Passend zu meinem Erleben derzeit:

☀️ »Immer die Wahrheit zu sagen, bringt einem wahrscheinlich nicht viele Freunde, aber dafür die Richtigen!« - John Lennon (1940-1980)

Gefunden
in "Udos Schlafschafwecker" 💤 🐑
Mal was aus der Heimat. MARKmobil war in Nohra bei Weimar und besuchte eine Kräuterexpertin

https://t.me/MARKmobil/2333
Forwarded from GlobalPatriots (GIobaIPatriot)
Das Internet vergisst nie! Nach 18 Monaten hat es jeder schwarz auf weiß. Die Desinformation kam nicht von den VS-Theoretikern, sondern von den Mainstream-Medien und deren Faktencheckern.

t.me/GlobalPatriots 🦅
Liest sich für mich sehr schlüssig und würde meines Erachtens auch bei einem Musterprozess gegen einen Arbeitgeber nützlich sein, der vom Gesundheitsamt ne Anzeige bekäme.
Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren

Im Namen meines Mandanten Mustermann der mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen im Datenschutz beauftragt hat.

Habe ich zur Ihrer E-Mail vom 06.09.2021 folgende Rückfragen.

Auf welches Gesetzt, stützen Sie die Kontrolle des Impft -Status so wie die Kontrolle der Testung.

Als Datenschutzexperte fehlt es mir hier an einer Gesetzlichen Grundlage.

Bei Informationen über den Impfstatus handelt es sich um Gesundheitsdaten gemäß Art. 4 Nr. 15 DSGVO. Diese Daten gehören zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich untersagt ist und die nur unter den eng zu verstehenden Ausnahmen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO und § 26 Abs. 3 BDSG verarbeitet werden dürfen.
Bei einer solchen Impfstatus-Abfrage ist das Merkmal der Erforderlichkeit eng auszulegen. Dabei müssen die mangelnden Erkenntnisse darüber, in welchem Maße die Erregerübertragung durch geimpfte Personen verringert oder verhindert wird, Berücksichtigung finden.

Selbst bei einer eventuell bestehenden rechtlichen Verarbeitungsgrundlage, muss die Datenverarbeitung selbst zweckgebunden sein.

Dieser Zweck kann nur mit dem Infektionsschutz begründet werden. Nun stellt sich die Frage, wie der Zweck des Infektionsschutzes durch die Abfrage von Impfpässen oder auch Testergebnissen erfüllt werden kann, wenn in der Unterscheidung von Geimpften und Ungeimpften ein grundlegender Fehler bei der Gefahrenbeurteilung enthalten ist.
Laut RKI Wochenbericht vom 02. September 2021 beträgt die wahrscheinliche Anzahl an Impfdurchbrüchen bei symptomatischen Krankheitsfällen in den Kalenderwochen 31-34 insgesamt 40,2%. Bei einem derart hohen Anteil an Impfdurchbrüchen macht die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften kaum mehr Sinn, soweit man die Verarbeitung der Gesundheitsdaten eben mit dem Schutz vor Infektionen begründen möchte.

Eine Datenverarbeitung ist dann erforderlich, wenn sie der Erfüllung rechtlicher Pflichten dient und dies nicht ohne die Erhebung dieser Daten möglich wäre.
Eine Impfpflicht wurde bislang nicht gesetzlich verankert .

Vielmehr soll ein Hygienekonzept bestehend aus Masken, Abstand, Trennwände und Tests den Infektionsschutz gewährleisten.
Ein ausreichendes Hygienekonzept lässt sich jedoch auch ohne die Abfrage des Impfstatus& Tests umsetzen, so dass die Erforderlichkeit dieser Datenerhebung nicht gegeben ist, schon gar nicht im Service Kontext.

Deshalb habe ich folgende Empfehlung an meinen Mandanten gegeben.
Dieser errichtet Hinweis Schilder, dass die bayrische Corona Verordnung eine Kontrolle der Test und Impfung vorsieht.
Da jedoch Europa-Recht über einer Verordnung der Bundesregierung steht, verzichtet er auf die Kontrolle und setzt auf Eigenverantwortung.

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https://t.me/datenschuetzerstehenauf
https://t.me/freiheitsjurist
Wenn es nicht so ernst wäre könnte man mit unserem Gesundheitssystem eine kabarettistische Dauersendung 24/7 füllen

https://t.me/bitteltv_gesicht/81812
Bald muss man erst die Geschichtsbücher wälzen, wenn mal was drucken will.
Forwarded from Verschwörungen 🌍
Unfassbar! Kaufe NIE WIEDER ETWAS bei Vistaprint.... Keine Worte! Lest euch das mal durch.....