PEGIDA - das Original
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Pegida Förderverein Dresden e.V.
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Forwarded from LUTZiges
Forwarded from Tommy Robinson News
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Water cannon deployed onto anti Coronavirus tyranny protesters in Rome as clashes continue into the night.
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President Trump talks about Ilhan Omar’s incestuous marriage.

👀😂
Forwarded from SD
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Am SONNTAG 17.10.2021 auf die Strasse mit PEGIDA in Dresden um 14 Uhr auf dem ALTMARKT!
Forwarded from Irfan Peci (Irfan)
Media is too big
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Straßenumfrage zum öffentlichen Gebetsruf in Köln:

"Ich find das schön! Das gehört dahin. Ich wohn da direkt gegenüber, da erwarte ich das ja auch."

📢 Täglich aktuelle Meldungen, Videos und Kommentare unter:
https://t.me/Islamistenjaeger
Forwarded from HC Strache Official
Zum RückTRICK des Kanzlers!

https://t.me/TeamHCStrache
Forwarded from SD
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Wenn sich die bunte Vielfalt Streiche spielt. . . . . . .

+++ Sinsheim: Streich löst Schlägerei zwischen Großfamilien aus – 10 Verletzte

Informationen vor Ort zufolge soll es zwischen zwei verfeindeten Gruppen in migrantischen Milieus in einem Wohnhaus zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. +++

https://www.heidelberg24.de/region/klingelstreich-sinsheim-schlaegerei-polizei-steinsfurt-krankenwagen-91042340.html
Forwarded from SD
Der Artikel ist zwar hinter einer Bezahlschranke, aber die Überschrift reicht ja schon, diese Fakten werden bisher in keinem anderen Medium erwähnt, so ist es eben in Buntbeklopptland. . . . . .

https://www.berliner-zeitung.de/news/polizeibericht-berlin/berlin-mord-am-alex-tote-frau-am-roten-rathaus-entdeckt-li.187604?pid=true
Forwarded from Tommy Robinson News
BLM

Everything woke turns to shit
Forwarded from SD
Na hoffentlich sind die Fernreisenden durch dieses überharte Urteil jetzt nicht völlig traumatisiert, drücken wir mal die Daumen und hoffen das Beste!

https://www.radiolausitz.de/beitrag/maedchen-in-goerlitz-missbraucht-bewaehrung-fuer-angeklagte-701531/
Forwarded from LUTZiges
Bunte Straßenszene im Kalifat NRWistan - Ein Aloha Nacktbar Stichling

+++ Ein Autofahrer, der den auf der Fahrbahn herumlaufenden Mann ansprach, flüchtete wieder in seinen Wagen, als der 30-Jährige ein Messer zog und ihn damit zu seinem Wagen verfolgte: Mit dem Messer versuchte der Angreifer sodann, durch die einen Spalt geöffnete Seitenscheibe auf den Fahrer einzustechen. +++

https://rundblick-unna.de/2021/10/07/allahu-akbar-rufe-in-welver-mann-mit-messer-bedroht-autofahrer/
Forwarded from SD
Natürlich haben Buntbeklopptland und Konsorten NICHT unterschrieben, der Import darf ja nicht gestört werden!

+++ Widerspruch kam bei dem Treffen von Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn. Er sei „absolut nicht“ dafür, mehr Mauern zu errichten, sagte der Luxemburger.

Deutschland, Frankreich, Spanien und andere Länder, in denen die Vielzahl der Asylanträge gestellt wird, haben den Brief nicht unterschrieben. Stattdessen sind etwa Ungarn, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Lettland, Litauen und Dänemark dabei. +++
Forwarded from LUTZiges
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Forwarded from SD
Hereinspaziert, hereinspaziert, wer hat noch nicht, wer will nochmal. . . . . .

+++ Bürgermeister Stefan Müller erzählt: „Viele Leute in den Dörfern, besonders ältere, sind verschreckt, klar, wenn da plötzlich größere Menschengruppen durch die Straßen ziehen.“ Tag und Nacht passiere solches, erzählt der ehrenamtliche Bürgermeister. Und die hohe Polizeipräsenz trage auch nicht unbedingt zur Beruhigung bei, sagt Müller. Sogar Polizeihubschrauber kreisen über den kleinen Grenzdörfern, an manchen Tagen bis zu drei Stück. „Da bekommen die Leute natürlich Angst.“ +++

https://www.nordkurier.de/pasewalk/unruhe-in-den-grenzdoerfern-taeglich-neue-fluechtlinge-0845427210.html
Forwarded from Meerrettuesch Mutiert
Wichtige Entscheidung des Landgerichts Osnabrück

Videoaufnahmen mit Mobiltelefonen bei Polizeieinsätzen

04.10.2021

Pressemitteilung 38/21

OSNABRÜCK. Im Rahmen von Polizeieinsätzen kommt es mitunter zu heftigeren Auseinandersetzungen. Dürfen solche Auseinandersetzungen durch eine Handyaufnahme in Bild und Ton festgehalten werden? Und ist die Polizei berechtigt, in einem solchen Fall das Handy zu beschlagnahmen, mit dem derartige Aufnahmen gemacht worden sind? Mit diesen Fragen hatte sich die 10. Große Strafkammer des Landgerichts in einer Beschwerdeentscheidung zu befassen (Beschl. v. 24.09.2021, Az. 10 Qs 49/21).

Am 13.06.2021 kam es in der Osnabrücker Innenstadt zu einem Polizeieinsatz einer Funkstreifenbesatzung, bei der es u.a. zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden kam. Während dieser Maßnahmen wurden die Einsatzkräfte wiederholt durch umstehende Personen – u.a. auch durch den Beschwerdeführer - gestört. Die Beamten versuchten, die Situation zu beruhigen und sprachen hierzu Platzverweise aus. Der Beschwerdeführer fertigte währenddessen mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen der Situation an. Die Polizeibeamten forderten den Beschwerdeführer auf, die Aufzeichnungen zu unterlassen, weil derartige Tonaufnahmen strafbar seien. Im weiteren Verlauf wurde das Mobiltelefon des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht Osnabrück bestätigte mit Beschluss vom 14.07.2021 die Beschlagnahme. Gegen diesen Beschluss wandte sich der Beschwerdeführer.

Das Landgericht hob die amtsgerichtliche Entscheidung auf und gab dem Beschwerdeführer recht. Es liege kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, so dass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen.

Die von den Polizeibeamten vorgenommenen Diensthandlungen seien im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden. Die insoweit gesprochenen Worte seien in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, weil der Ort frei zugänglich gewesen sei. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, die die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stelle, erfasse solche Äußerungen nicht. Die Vorschrift schütze die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Diese Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, das rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, nicht tangiert. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum – von wenigen Ausnahmenfällen abgesehen – straffrei sei. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Aufnehmen von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum strenger geahndet werden sollte als die Fertigung von Bildaufnahmen in demselben Umfeld.

https://landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/videoaufnahmen-mit-mobiltelefonen-bei-polizeieinsatzen-204712.html