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ver.di Fraport FRA
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Aktuelle Veröffentlichung des BR

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
in unserer letzten Information Ende Juni haben wir Sie/Euch mit unserem Magazin WIR schwerpunktmäßig über Corona mit seinen Folgen für das Unternehmen informiert.
Zwischenzeitlich gab es durch einzelne Vorstandsmitglieder Videobotschaften zur aktuellen Situation. Dennoch sind Unruhe, Ungewissheit und Angst um den Arbeitsplatz immer weiter angewachsen. Eine regelmäßigere Kommunikation zum weiteren Vorgehen wäre hier hilfreich gewesen.
 
Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit
Wir konnten erreichen, dass die bisher beantragte Kurzarbeit bis Ende Februar 2021 verlängert wurde. Dies garantiert den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und gleichzeitig  eine bessere Planungssicherheit für alle Beteiligten. Dieses Vorgehen erleichtert die sehr aufwändige monatliche Beantragung für Führungskräfte und Personalverantwortliche, denn es müssen nur noch Anträge gestellt werden, die eine Erhöhung der bisher beantragten Kurzarbeit erfordern. Eine Unterschreitung, Unterbrechung oder Beendigung der beantragten Kurzarbeit ist jederzeit ohne Antrag möglich.
Inwieweit eine Verlängerung der Kurzarbeit über Februar 2021 hinaus möglich wird, ist abhängig von einer gesetzlichen Änderung durch die Bundesregierung. Sowohl wir Betriebsräte als auch Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind im Austausch mit den politisch Verantwortlichen um die Verlängerung der Kurzarbeit von bisher 12 Monaten zu erreichen.
 
Nachfolgend aktuelle Informationen über die Verhandlung zu einer Prozessvereinbarung „Zukunft FRA/Relaunch 50“
Es wurde eine Prozessvereinbarung verhandelt, die es den Betriebsparteien ermöglichen soll, bereits jetzt ein gemeinsames Verständnis über den zeitlichen Ablauf und wichtige konkrete Schritte im Zusammenhang mit dem Veränderungsprozess herbeizuführen. Sie soll dazu beitragen, für alle Beteiligten und insbesondere für die Beschäftigten nachvollziehbar und transparent über den Gesamtprozess  zu informieren, bis hin zu Verhandlungen über einen Interessenausgleich und gegebenenfalls Sozialplan.
 
Für die Verhandlung der Prozessvereinbarung sowie alle weiteren Themen im Zusammenhang mit dem Veränderungsprozess hat  der Betriebsrat zusätzliche rechtliche und betriebswirtschaftliche externe Beratung hinzugezogen. Gemeinsam wurde die Prozessvereinbarung verhandelt und am 6. August 2020 abgeschlossen.
 
Hier die wichtigsten Inhalte:
 
1.            Die ersten Planungen und aktuellen Vorüberlegungen zu organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maßnahmen der einzelnen Bereiche werden dem Betriebsrat vorgestellt. Dies erfolgt am 10. August 2020.
2.            Die Beschäftigten der einzelnen Bereiche werden unmittelbar im Anschluss ab Montag, 10. August 2010 durch ihre Führungskräfte informiert.
3.            Für jeden Vorstandsbereich werden Arbeitsgruppen gebildet, mit der Aufgabe, sich über die jeweiligen Zielstrukturen auszutauschen, zu beraten und diese weiter zu entwickeln. Besetzt werden diese mit Betriebsräten und Arbeitgebervertretern.
4.            Die Umsetzung der organisatorischen Veränderungen erfolgt zum 1. Januar 2021
5.            Der Arbeitgeber wird ein Freiwilligenprogramm (auf Basis der doppelten Freiwilligkeit) auflegen und dieses mit dem Betriebsrat im August verhandeln. Das Programm wird der Belegschaft vorgestellt und für ca. 2 Monate angeboten.
6.            Ein Interessenausgleich und Sozialplan soll noch im November 2020 mit dem dann neugewählten Betriebsrat verhandelt werden.
7.            Die Besetzung von Führungspositionen soll einvernehmlich stattfinden und im Vorfeld mit dem Betriebsrat beraten werden.
8.            Beschäftigte, die nicht im Rahmen des Freiwilligenprogramms ausscheiden, werden mit ihrer Funktion dem neuen Zielbereich zugeordnet. Die BV 55/3 (Besitzstandsregelung) findet hierbei Anwendung
9.            Nach Umsetzung der genannten Maßnahmen wird erneut bewertet, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Dies ist abhängig von der Inanspruchnahme des Freiwilligenprogramms, der Entwicklung des Verkehrs, der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und der Pandemie.
 
Unser Ziel ist unverändert: Keine betriebsbedingten Kündigungen!!!
 
Erneute Wahlanfechtungen
Erneut hat der Personenkreis der Listen Aktiv und AGIL, der bereits die Wahlen in 2018 angefochten hatte, Arbeitsgerichtsverfahren angestoßen, die eine betriebsratslose Zeit zur Folge haben können. Hierbei handelt es sich um einstweilige Verfügungen, die den Zweck verfolgen, die Wiederholungswahlen im September zu verhindern. Weiterhin gibt es ein Beschlussverfahren, mit dem Ziel, die derzeitige Situation (geschäftsführend im Amt) des BR zu beenden. Der Betriebsrat der Fraport AG wäre dann gar nicht mehr im Amt. In der jetzigen Situation erneut Klagen zu erheben ist aus Sicht der großen Mehrheit des Betriebsrates alles andere als hilfreich. Gerade jetzt brauchen wir einen handlungsfähigen Betriebsrat, der die Interessen der Belegschaft mit einer Stimme formuliert.
Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie/Euch zeitnah.
 
Wir versichern Ihnen/Euch alles zu tun, die Interessen der Belegschaft zu wahren.
 
Mit kollegialen Grüßen
 
Claudia Amier
 
Betriebsratsvorsitzende
des gemeinsamen Betriebes der Fraport AG
und der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH
Diese MA-Info für alle KolleInnen, welche sich derzeit nicht am Arbeitsplatz befinden
👆Zwei Fernsehbeiträge mit unseren ver.di-Betriebsräten zur aktuellen Lage
Liebe KollegInnen und Kollegen,

in der heutigen BR-Sitzung wurde seitens der AGin das angedachte Freiwilligenprogramm (wie Abfindungszahlung, Altersteilzeit, Rentenkürzungsausgleich, vorgezogene Renteneintrittsregelung) vorgestellt.

Die abschließende Beratung des BR steht aus.
Ab dem 24.08.2020 soll die Kommunikation durch die AGin beginnen.

Die offizielle Veröffentlichung des BR erfolgt nach Abschluss der Gespräche seitens der Vorsitzenden Claudia Amier..

Zur Orientierung folgender unverbindlicher Zwischenstand (s.Video) 👇🏻
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
 
nachdem der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber die Prozessvereinbarung verhandelt hat, wurde Anfang dieser Woche dem BR das Freiwilligenprogramm (FWP) Zukunft FRA – Relaunch 50 vorgestellt. Der BR hat umfangreich über das FWP beraten und am 19.08.20 seine Zustimmung erteilt.
 
Das FWP beinhaltet 4 Instrumente:
 
1.            Beendigungsvereinbarungen mit Abfindung und Sprinter-Prämien
2.            Altersteilzeitvereinbarungen (ATZ)
3.            Rentenkürzungsausgleiche (RKA)
4.            Anreize für vorgezogenen abschlagsfreien Renteneintritt (AVR)
 
Dabei sind die Grundvoraussetzungen wie folgt maßgebend:
 
•             doppelte Freiwilligkeit, d. h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stimmen der jeweiligen individuellen Vereinbarung explizit zu
 
•             Zeitkonten sind grundsätzlich vor dem Austritt in Zeit abzubauen, es erfolgt keine Auszahlung
 
•             Das Abfindungsprogramm
a)            Abfindungsantrag mit Sprinter-Prämie 1 muss bis 15. September 2020 gestellt sein
b)           Abfindungsantrag mit Sprinter-Prämie 2 muss bis 15. Oktober 2020 gestellt sein
 
•             Die Angebote zu Altersteilzeit (ATZ), Rentenkürzungsausgleich (RKA) und Anreiz zu vorgezogenem Renteneintritt (AVR) werden bis zum 31.12.2020 aufrechterhalten.
 
Über die Instrumente, Voraussetzungen und Bedingungen wird ab Montag, dem 24.08.2020, im Skynet informiert.
Alle anspruchsberechtigten Stammbeschäftigten erhalten ein Informationspaket mit allen Programminhalten und Merkblättern ab 24.08.2020 nach Hause geschickt.
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beurteilen das Freiwilligenprogramm als gutes Angebot und bitten alle Interessierten sich damit umfassend auseinanderzusetzen und wohlüberlegt zu entscheiden. Gerne stehen wir Betriebsräte zur Beantwortung Ihrer/Eurer Fragen zur Verfügung. Wir hoffen, dass mit diesem Programm der von der Unternehmensleitung gewünschte Personalabbau erreicht werden kann.
 
Neuausrichtung der Bereiche
 
Neben dem Freiwilligenprogramm haben wir in der gleichen Sitzung Betriebsräte benannt, die mit Führungskräften ab nächster Woche bereichsbezogen über die organisatorischen und personalpolitischen Maßnahmen reden, die zu den Zielstrukturen führen sollen. Über die Sachstände werden wir Sie/Euch informieren.
 
 
Mit kollegialen Grüßen

Claudia Amier
Betriebsratsvorsitzende
des gemeinsamen Betriebes der Fraport AG
und der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dem folgenden Link könnt ihr die gestrig beschlossene Forderung zur Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst Bund und Kommunen 2020 entnehmen.

Auch Dein Vertreter „Ulf Baasch“ als Bundestarifkomissionsmitglied von Fraport war dabei.

Hier geht’s weiter 👇🏻