🔷 5 Jahre Corona 🔷
❗️Großen Dank an unsere geschätzte Kollegin Rechtsanwältin Beate Bahner für ihr mutiges Handeln bereits Anfang April 2020 und in der Folgezeit. Wenige Monate später am 24.10.2020 gründeten sich die Anwälte für Aufklärung. Seitdem ist sie mit Herz und Sachverstand aktives Mitglied unseres Vereins. Danke, liebe Beate, für Dein Wirken und Deine unermüdliche Arbeit in diesen letzten fünf Jahren, auch und insbesondere für Deine zahlreichen Bücher und Publikationen. Möge das Eintreten für unsere Grundrechte, für Rechtsstaatlichkeit und für Menschlichkeit nie nachlassen ❗️
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
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❗️Großen Dank an unsere geschätzte Kollegin Rechtsanwältin Beate Bahner für ihr mutiges Handeln bereits Anfang April 2020 und in der Folgezeit. Wenige Monate später am 24.10.2020 gründeten sich die Anwälte für Aufklärung. Seitdem ist sie mit Herz und Sachverstand aktives Mitglied unseres Vereins. Danke, liebe Beate, für Dein Wirken und Deine unermüdliche Arbeit in diesen letzten fünf Jahren, auch und insbesondere für Deine zahlreichen Bücher und Publikationen. Möge das Eintreten für unsere Grundrechte, für Rechtsstaatlichkeit und für Menschlichkeit nie nachlassen ❗️
AfA-Pressereferat
I.A. Dr. Christian Knoche
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🔵🔸 Motivation als Ausblick - Podiumsdiskussion der Anwälte für Aufklärung
🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum
➡️ Premiere am 07.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble
Dr. Christian Knoche (AfA-Gründungsmitglied) zieht zusammen mit Anwaltskollegen eine Zwischenbilanz:
● Bestandsaufnahme nach fünf Jahren des Corona-Unrechts,
● Selbstreflexion,
● Ausblick und
● Motivation.
Seine Gesprächspartner sind RA'in Katja Wörmer (Essen), RA Dirk Sattelmaier (Köln) und Prof. Dr. Martin Schwab (Uni Bielefeld).
🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.
Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten: www.afaev.eu/spenden
🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum
➡️ Premiere am 07.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble
Dr. Christian Knoche (AfA-Gründungsmitglied) zieht zusammen mit Anwaltskollegen eine Zwischenbilanz:
● Bestandsaufnahme nach fünf Jahren des Corona-Unrechts,
● Selbstreflexion,
● Ausblick und
● Motivation.
Seine Gesprächspartner sind RA'in Katja Wörmer (Essen), RA Dirk Sattelmaier (Köln) und Prof. Dr. Martin Schwab (Uni Bielefeld).
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YouTube
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Dr. Christian Knoche (AfA-Gründungsmitglied) zieht zusammen mit Anwaltskollegen eine Zwischenbilanz:
● Bestandsaufnahme nach fünf Jahren des Corona-Unrechts,
● Selbstreflexion,
● Ausblick und
● Motivation.
Seine Gesprächspartner sind RA'in Katja Wörmer…
● Bestandsaufnahme nach fünf Jahren des Corona-Unrechts,
● Selbstreflexion,
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● Motivation.
Seine Gesprächspartner sind RA'in Katja Wörmer…
🔷 Unfassbares Skandalurteil des Amtsgerichts Bamberg 🔷
Hierzu erste Kommentare:
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
HASSEN JETZT AUCH DEUTSCHE GERICHTE DIE MEINUNGSFREIHEIT?
Liebe Community,
David Bendels, Chefredakteur des Medienportals "Deutschland-Kurier", hatte eine Illustration gepostet, die ein Foto von Nancy Faeser, schwarz gekleidet, zeigt, wie sie ein weißes Schild trägt mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit."
Dafür hat ihn das Amtsgericht Bamberg nun in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestützt wurde die Verurteilung auf § 188 StGB, auch bekannt als ""Majestätsbeleidigungs-Paragraph". Als Bewährungsauflage wurde David Bendels aufgegeben, sich schriftlich bei Nancy Faeser zu entschuldigen.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
§ 188 Abs. 1 StGB stellt die Beleidigung, § 188 Abs. 2 die Verleumdung und die üble Nachrede zum Nachteil von Personen des politischen Lebens unter Strafe. Das Gericht sah hier offenbar den Tatbestand der Verleumdung als erfüllt an. Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht David Bendels vorwarf, er habe Nancy Faeser eine Äußerung in den Mund gelegt, die sie so nie getätigt habe.
'
Wenn das ernsthaft die Rechtfertigung für die Verurteilung von David Bendels sein soll, handelt es sich um ein krasses Fehlurteil. Niemand, der diese Illustration sieht, glaubt ernsthaft, dass hier ein wörtliches Zitat von Frau Faeser wiedergegeben wird. Jeder verständige Betrachter wird diese Illustration stattdessen als satirische Überspitzung der von Nancy Faeser verübten Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit deuten.
Als diese Angriffe lassen sich auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. das COMPACT-Verbot, mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt.
2. die Fortführung des unter Horst Seehofer begründeten, von Nancy Faeser fortgeführten Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als Beobachtungsgrund.
3. die Handhabung im öffentlichen DienstÖffentlicher Dienst, wonach "Extremisten" (wer auch immer das sein soll) mittels Entlassungsverfügung des Ministeriums statt wie bisher durch gerichtliches Urteil nach Disziplinaranklage aus dem Dienst sollen entfernt werden können. Die ebenfalls geplante Beweislastumkehr bzgl. Verfassungstreue wurde zwar zurückgezogen, besteht aber durch die verfahrensrechtlichen Änderungen faktisch doch.
4. das Anschwärz-Gesetz (der Verfassungsschutz sollte Menschen in ihrem privaten Umfeld denunzieren dürfen und § 19 BVerfSchG entsprechend geändert werden; weiterführend dazu:
- Nachdenkseiten vom 30.10.2023, https://www.nachdenkseiten.de/?p=105985
- BILD vom 27.10.2023, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html
Die Reform wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt.
5. der neu eingerichtete "Beratungskompass Verschwörungsdenken" als Denunziationsportal.
Es ist nicht nur erlaubt und von Art. 5 Abs- 1 Satz 1 GG gedeckt, diese Angriffe satirisch zu überhöhen. Die Kernaussage jener Satire lässt sich vielmehr darüber hinaus noch durch handfeste Fakten belegen.
Bevor das Amtsgericht Bamberg die Illustration also als Verleumdung zum Nachteil von Nancy Feser deutete, hätte es andere Interpretationsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausschließen müssen. Die stattdessen vom Amtsgericht Bamberg bevorzugte Interpretation der Illustration als angebliche Wiedergabe eines in Wirklichkeit nicht gefallenen wörtlichen Zitats ist in Wirklichkeit denkbar fernliegend. (weiter 👇 Teil 2)
Liebe Community,
David Bendels, Chefredakteur des Medienportals "Deutschland-Kurier", hatte eine Illustration gepostet, die ein Foto von Nancy Faeser, schwarz gekleidet, zeigt, wie sie ein weißes Schild trägt mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit."
Dafür hat ihn das Amtsgericht Bamberg nun in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestützt wurde die Verurteilung auf § 188 StGB, auch bekannt als ""Majestätsbeleidigungs-Paragraph". Als Bewährungsauflage wurde David Bendels aufgegeben, sich schriftlich bei Nancy Faeser zu entschuldigen.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
§ 188 Abs. 1 StGB stellt die Beleidigung, § 188 Abs. 2 die Verleumdung und die üble Nachrede zum Nachteil von Personen des politischen Lebens unter Strafe. Das Gericht sah hier offenbar den Tatbestand der Verleumdung als erfüllt an. Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht David Bendels vorwarf, er habe Nancy Faeser eine Äußerung in den Mund gelegt, die sie so nie getätigt habe.
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Wenn das ernsthaft die Rechtfertigung für die Verurteilung von David Bendels sein soll, handelt es sich um ein krasses Fehlurteil. Niemand, der diese Illustration sieht, glaubt ernsthaft, dass hier ein wörtliches Zitat von Frau Faeser wiedergegeben wird. Jeder verständige Betrachter wird diese Illustration stattdessen als satirische Überspitzung der von Nancy Faeser verübten Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit deuten.
Als diese Angriffe lassen sich auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. das COMPACT-Verbot, mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt.
2. die Fortführung des unter Horst Seehofer begründeten, von Nancy Faeser fortgeführten Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als Beobachtungsgrund.
3. die Handhabung im öffentlichen DienstÖffentlicher Dienst, wonach "Extremisten" (wer auch immer das sein soll) mittels Entlassungsverfügung des Ministeriums statt wie bisher durch gerichtliches Urteil nach Disziplinaranklage aus dem Dienst sollen entfernt werden können. Die ebenfalls geplante Beweislastumkehr bzgl. Verfassungstreue wurde zwar zurückgezogen, besteht aber durch die verfahrensrechtlichen Änderungen faktisch doch.
4. das Anschwärz-Gesetz (der Verfassungsschutz sollte Menschen in ihrem privaten Umfeld denunzieren dürfen und § 19 BVerfSchG entsprechend geändert werden; weiterführend dazu:
- Nachdenkseiten vom 30.10.2023, https://www.nachdenkseiten.de/?p=105985
- BILD vom 27.10.2023, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html
Die Reform wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt.
5. der neu eingerichtete "Beratungskompass Verschwörungsdenken" als Denunziationsportal.
Es ist nicht nur erlaubt und von Art. 5 Abs- 1 Satz 1 GG gedeckt, diese Angriffe satirisch zu überhöhen. Die Kernaussage jener Satire lässt sich vielmehr darüber hinaus noch durch handfeste Fakten belegen.
Bevor das Amtsgericht Bamberg die Illustration also als Verleumdung zum Nachteil von Nancy Feser deutete, hätte es andere Interpretationsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausschließen müssen. Die stattdessen vom Amtsgericht Bamberg bevorzugte Interpretation der Illustration als angebliche Wiedergabe eines in Wirklichkeit nicht gefallenen wörtlichen Zitats ist in Wirklichkeit denkbar fernliegend. (weiter 👇 Teil 2)
Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
(Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.
Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.
David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.
Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.
David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Deutschland-Kurier
Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik: Journalist droht Gefängnis wegen satirischer „Politiker-Verleumdung“!…
Heimat. Identität. Freiheit.
Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
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Bankverbindung IBAN: DE22830654080004273567 (einfach die IBAN hier kopieren und für Ihre Überweisung wieder einfügen...,
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👉👉oder per PayPal über unsere Homepage https://afaev.eu/spenden/
🙏 Wir Anwälte für Aufklärung und das gesamte Organisationsteam sagen herzlichst Danke! 🙏
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Forwarded from Transition News (Gerhild Schury)
Zehn Gründe gegen den WHO-Pandemievertrag
Der WHO-Pandemievertrag könnte bald Realität werden. Am 21. Februar 2025 wurde eine neue, überarbeitete Version des Abkommens veröffentlicht, die am 19. bis 27. Mai 2025 in der 78. Weltgesundheitsversammlung möglicherweise verabschiedet wird, wie die Organisation Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) diese Woche auf ihrer Webseite schrieb. Die Entwurfspublikation erfolgte still und leise und führte praktisch zu keiner Publizität.
Diese Entwicklungen werfen Fragen auf, nicht nur über die internationale Gesundheitspolitik, sondern auch über die künftigen Auswirkungen auf die nationale Souveränität und die demokratischen Strukturen einzelner Länder, insbesondere in Staaten wie der Schweiz.
Weiterlesen ...
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via Paypal
Der WHO-Pandemievertrag könnte bald Realität werden. Am 21. Februar 2025 wurde eine neue, überarbeitete Version des Abkommens veröffentlicht, die am 19. bis 27. Mai 2025 in der 78. Weltgesundheitsversammlung möglicherweise verabschiedet wird, wie die Organisation Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) diese Woche auf ihrer Webseite schrieb. Die Entwurfspublikation erfolgte still und leise und führte praktisch zu keiner Publizität.
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Forwarded from Anwälte-für-Aufklärung
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🔥AUSBLICK!!! - Statement vom AfA-Vorsitzenden Luitwin Kiefer
🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung
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🔵🔸 "Schwachkopf-Affäre" - gescheiterte grüne Strategie
- Vortrag von RA Marcus Pretzell
🔎🔹Ein Vortrag aus der Reihe vom 5. AfA Bürgerforum
➡️ Premiere am 10.04.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble
Rechtsanwalt Marcus Pretzell war Mitglied des Europäischen Parlaments und Landtagsabgeordneter in NRW. In seinem eindrucksvollen Vortrag im Vorfeld des 5. AfA-Bürgerforums berichtet er über sein Mandat in der "Schwachkopf-Affäre" und über andere berufliche Erfahrungen als Abgeordneter. Er appelliert, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit öffentlich zu machen.
🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.
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- Vortrag von RA Marcus Pretzell
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Rechtsanwalt Marcus Pretzell war Mitglied des Europäischen Parlaments und Landtagsabgeordneter in NRW. In seinem eindrucksvollen Vortrag im Vorfeld des 5. AfA-Bürgerforums berichtet er über sein Mandat in der "Schwachkopf-Affäre" und über andere berufliche Erfahrungen als Abgeordneter. Er appelliert, die Einschränkungen der Meinungsfreiheit öffentlich zu machen.
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🔵➡️ "Schwachkopf-Affäre" - gescheiterte grüne Strategie - Vortrag von RA Marcus Pretzell
Rechtsanwalt Marcus Pretzell war Mitglied des Europäischen Parlaments und Landtagsabgeordneter in NRW. In seinem eindrucksvollen Vortrag im Vorfeld des 5. AfA-Bürgerforums berichtet er über sein Mandat in der "Schwachkopf-Affäre" und über andere berufliche…
RA Dirk Schmitz zur Auflösung der Kriegsdienstverweigerung,
aktuelles Urteil: Ukrainer soll - im Gegensatz zu Syrern und Afghanen - an sein Heimatland für den Soldatentod ausgeliefert werden.
https://www.youtube.com/watch?v=Rg969z-Gxws
aktuelles Urteil: Ukrainer soll - im Gegensatz zu Syrern und Afghanen - an sein Heimatland für den Soldatentod ausgeliefert werden.
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YouTube
Warum werden intensivstraftäter in Deutschland nicht abgeschoben? Jurist Dirk Schmitz klärt auf
In diesem Video spricht Philip Hopf mit Dirk Schnitz!
Warum werden intensivstraftäter in Deutschland nicht abgeschoben? Jurist Dirk Schmitz klärt auf
🛒 Unsere Analysen finden Sie hier:
https://bit.ly/3KNTw3q
👉Zum Handeln von Aktien und ETFs - Smartbroker:…
Warum werden intensivstraftäter in Deutschland nicht abgeschoben? Jurist Dirk Schmitz klärt auf
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Forwarded from NachDenkSeiten – Die kritische Website
Die „BlackRot“-Koalition und ihre geplanten Angriffe auf die Meinungsfreiheit | Tobias Riegel | NDS
👉🏻 Neuer Beitrag
@NachDenkSeiten_DE
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Die „BlackRot“-Koalition und ihre geplanten Angriffe auf die Meinungsfreiheit | Tobias Riegel | NDS
Die „BlackRot“-Koalition und ihre geplanten Angriffe auf die Meinungsfreiheit | Tobias Riegel | NachDenkSeiten-Podcast | 04.04.2025
Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, Kriminalisierung „falscher Tatsachenbehauptungen“, verschärfter Tatbestand…
Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, Kriminalisierung „falscher Tatsachenbehauptungen“, verschärfter Tatbestand…
Forwarded from Apollo News
2023 gab es in Großbritannien im Schnitt dreißig Verhaftungen pro Tag wegen angeblich belästigender Nachrichten aus dem Internet. Seit den Morden von Southport geht die britische Regierung verstärkt gegen vermeintliche Hassrede vor.
https://apollo-news.net/30-verhaftungen-pro-tag-wegen-hatespeech-im-internet/
https://apollo-news.net/30-verhaftungen-pro-tag-wegen-hatespeech-im-internet/
Apollo News
30 Verhaftungen pro Tag wegen Hatespeech im Internet
2023 gab es in Großbritannien im Schnitt dreißig Verhaftungen pro Tag wegen angeblich belästigender Nachrichten aus dem Internet. Seit den Morden von Southport geht die britische Regierung verstärkt gegen vermeintliche Hassrede vor.