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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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DIE CDU LEGT DIE AXT AN DIE WURZEL DES INFORMATIONSFREIHEITSGESETZES

Liebe Community,

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen schlägt die Union vor, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen - exakt jenes Gesetz, das Behörden verpflichtet, Informationen, über die sie verfügt, interessierten Bürgern auf Anfrage offenzulegen:
https://fragdenstaat.de/artikel/exklusiv/2025/03/union-will-informationsfreiheitsgesetz-abschaffen/

In einem liberalen Rechtstaat sollte eigentlich der Staat für den Bürger transparent sein und nicht umgekehrt. Nun erleben wir aber in jüngerer Zeit leider den gegenläufigen Trend.

Im hier verlinkten Frag-den-Staat-Bericht wird aufgezeigt, dass der Verhandlungsführer der Union zu diesem Thema, Philipp Amthor, durch das Informationsfreiheitsgesetz in der Vergangenheit selbst zu peinlichen Eingeständnissen gezwungen wurde. Hat er sonst noch etwas zu verbergen?

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
🔵 Prof. Dr. Andreas Sönnichsen - Fakten oder Fake News - Vortrag vom 2. Fahrenbacher Symposium

🔹Die Anwälte für Aufklärung informieren vom 2. Fahrenbacher Symposium

➡️ Premiere am 27.03.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble

Der Arzt und Hochschullehrer Prof. Dr. Andreas Sönnichsen belegt mit seinem Vortrag beim 2. Fahrenbacher Symposium, dass es nie eine Auslastung der Krankenhäuser und Intensivbetten gab. Es gab nie einen Nutzennachweis der Masken. Die "Impfungen" richteten enorme Schäden an und hätten nie zugelassen werden dürfen. Ein erneut brillanter Votrag des engagierten Wissenschaftlers aus Salzburg.

#AndreasSönnichsen #FahrenbacherSymposium #KrankenhausAuslastung #MaskenDebatte #Impfkritik #WissenschaftImFokus #SalzburgWissenschaft #MedizinischeForschung #Gesundheitskritik #PandemieAnalyse

🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 und Mim'sVlog in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.

Wenn Sie unsere Arbeit unterstützen möchten: www.afaev.eu/spenden
❗️Hörtip: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Klimaneutral, vernunftneutral

Thomas M. Seibert im Gespräch mit
Dirk Sattelmaier,
Ulrich Fischer und Rupert Scholz

Mit dem von einem aufgelösten Bundestag genehmigten Schuldenpaket wurde auch ein neuer Artikel 143h ins Grundgesetz eingefügt. Von welcher Rechtswirkung man bei diesem Geschenk an die grüne Partei ausgehen kann, erläutert Prof. Rupert Scholz.

Was man von einer Staatsanwaltschaft erwarten kann, die dem Gericht den prozessualen Kampf ansagt, verdeutlicht Dirk Sattelmaier anhand der Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg.

Am Ende sprechen wir über ein selten erörtertes vernunftneutrales Verfahrensereignis: In allen Gerichtszweigen wird in einem Termin mündlich zur Sache verhandelt. Aber wann und mit welcher Frist diese Termine bestimmt werden, geht aus dem Gesetz nicht hervor. Die Steuerungsmöglichkeiten für Verfahren stellt Ulrich Fischer vor.

Moderation:
Prof. Thomas M. Seibert

Ab 10:05 Uhr live auf kontrafunk.radio

Zum Nachhören auf

👉 kontrafunk.radio

👉 YouTube
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein

🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)

Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.

Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.

Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.

Was steht in den Akten?

„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.

>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “


- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.

- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.

- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)

Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.

Warum?

Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Budnesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.

Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:

Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.


Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.

Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.

Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.

Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.

t.me/TomLausen
🔵 Martin Steiner & Werner Bergholz: Blackoutrisiko? - Vortrag vom 2. Fahrenbacher Symposium

🔹Die Anwälte für Aufklärung informieren vom 2. Fahrenbacher Symposium

➡️ Premiere am 28.03.2025 um 18.00 Uhr auf Youtube und Rumble

Mit dem Thema "Energie und Klinawandel" wird die Bevölkerung zunehmend staatlich drangsaliert. Dr. Martin Steiner aus Österreich (Ingenieur für Energietechnik und Sprecher des unabhängigen ICR) sowie Prof. Dr. Werner Bergholz (Physiker und Hochschullehrer mit den Forschungsschwerpunkten "erneuerbare Energien" und Qualitätsmanagement) räumen auf mit dem Bedrohungsszenario des angeblich menschengemachten Klimawandels. Beide stellen in ihrem Vortrag anlässlich des 2. Fahrenbacher Symposiums eigene Konzepte vor und fordern u.a. eine sachgerechte Planung zur künftigen Energieversorgung.

#EnergieUndKlimawandel #KlimawandelDebatte #Energiewende #FaktenÜberKlimawandel #UnabhängigeForschung #KlimawandelKritik #ErneuerbareEnergien #EnergieZukunft #KlimawandelRealität #NachhaltigeEnergieversorgung #ForschungStattHysterie #WissenschaftFürAlle #KritischeForschung #EnergiePolitik #fahrenbachersymposium


🔸 Eine Produktion von Front_Wolf2020 und Mim'sVlog in Zusammenarbeit mit den Anwälten für Aufklärung.

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Montag, den 31.03.25 um 16:45 Uhr stehen die „Schneemänner mit Würde“ am Maschsee in Hannover mit ihrem namensgebenden Begriff ❤️

Die
WÜRDE des Menschen ist unantastbar!!

www.schneemaenner-mit-wuerde.de ❤️⛄️

https://www.instagram.com/freierschneemannhannover?igsh=eXN4bXZ5dG92anAx&utm_source=qr

https://www.tiktok.com/@freierschneemann?_t=ZN-8v4V9awnhKw&_r=1
🔷 Relativierung: so "bahnbrechend" ist die Entscheidung des OVG Schleswig nicht. Immerhin:🔷
👇
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.

Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.

Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.



https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich

t.me/TomLausen
ERST BELÜGT DIE UNION IHRE WÄHLER...
... und dann will sie zusammen mit der SPD das Lügen verbieten.
https://www.bild.de/politik/inland/medien-papier-von-union-und-spd-neue-koalition-will-luegen-verbieten-67e52f80ccbc941ec01faddc

Und was Lügen sind, bestimmt vermutlich ein neu eingerichtetes Wahrheitsministerium. Denn wenn es Union und SPD im Kampf gegen Lügen ernst wäre, müssten sich beide Parteien an ihre eigene lange Corona-Holznase fassen.
🔷❗️ Endlich der Durchbruch ❗️ AfA e.V. schlägt folgende Ergänzungen des Koalitionsvertrages vor:

● Lügen zur angeblichen Wirksamkeit der Masken verbieten.
● Lügen über PCR-Tests verbieten.
● Lügen über Impfungen verbieten.
● Lügen der Impfkampagne verbieten.
● Lügen der WHO verbieten.
● Lügen der Pharmaindustrie verbieten.
● Lügen der Mainstream-Medien verbieten.
● Lügen über Quer- und Selbstdenker verbieten.
● Betreutes Denken verbieten.
● Lügen von ARD/ZDF verbieten.
● Lügen von CDU/SPD/GRÜNE verbieten.
● Lügenverbot für die gesamte Bundesregierung.
● Lügenverbot für *Minister*Innen*div.*
● Lügenverbot für den Kanzler.
● Lügenverbot Verfassungsschutz.
● Lügen über Klimawandel verbieten.
● Lügen zu Nordstream 2 verbieten.
● Lügen der Kriegspropaganda verbieten.
● Lügen zur Kriegstüchtigkeit verbieten.
● Lügen der Claqueure verbieten.
● Lügenverbot für Pinocchio 🔷

AfA e.V. Pressereferat
Dr. Christian Knoche