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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Forwarded from Herzensmenschen United!
🟥“In Deutschland ist das Gefühl dafür, was Krieg bedeutet, völlig abhanden gekommen.“ Als Kriegsreporter war Patrick Baab selbst schon in der Ukraine im Frontgebiet.

Krieg kann man nicht gewinnen, denn die Opfer auf beiden Seiten ähneln sich. Es sind immer diejenigen, die arm sind, die nicht die Möglichkeit haben, in ein anderes Land zu fliehen, sich durch Korruption z.B. in der Ukraine dem Kriegsdienst zu entziehen . Im Buch „Im Westen nichts Neues“ schrieb Remarque:
„Ich dachte immer, alle sind gegen den Krieg, und dann habe ich gemerkt, es gibt welche, die sind nicht gegen den Krieg, und das sind diejenigen, die nicht hinmüssen, die nicht an die Front müssen.“ Und so ist das heute auch.

Keine einzige Friedensinitiative ist von Deutschland ausgegangen, obwohl das Grundgesetz ein Friedensgebot enthält !! Der Krieg ist dann vorbei, wenn die Entsscheidungsträger oder ihre Kinder selbst an die Front müssten.
Sehr sehenswertes Interview über die Hintergründe zum Ukrainekonflikt.

https://www.youtube.com/watch?v=YDNp4Sm6cmM

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🔷❗️ Großen Dank an unsere geschätzte liebe AfA-Kollegin Rechtsanwältin Beate Bahner für die aufklärenden Informationen. Viel Erfolg für Dein nächstes Buch zur Masern-Impfung ❗️🔷
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Forwarded from Sabrina Kollmorgen
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Tom Lausen erklärt, wie die Ärzte ihre Patienten vor der "Corona-Impfung" hätten aufklären und warnen müssen.

SICHER und WIRKSAM ist eine verbrecherische LÜGE!

Jeder Arzt, der bei der Corona-Impf-Kampagne mitgemacht hat, der sein "Wissen" über die Sicherheit und Wirksamkeit der modRNA- und Vector-Injektionen von der kriminellen Propaganda der Lügenpresse abgeleitet hat, der sollte nie wieder Patienten behandeln dürfen.

Jeder Arzt, der politisch korrekt und in vorauseilendem Gehorsam die Anweisungen von Verbrechern befolgt, der für einen Judaslohn in Kauf nimmt, die Gesundheit seiner Patienten zu ruinieren, der mit ihnen "Russisches Roulette" spielt und ihnen möglicherweise eine teuflisch-toxische Charge eines Medikamentes verabreicht, von dem gar keine Daten und Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen, der ist ein potentieller Mörder.


https://www.youtube.com/watch?v=vxqR0FMDrhE
🔷 Dem ist nichts hinzuzufügen 🔷
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Forwarded from AUF1
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🔥 Regierung unternimmt nichts – um WHO-Pläne zu stoppen!

Einspruch gegen die WHO-Vorhaben von Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften könne nur von den Regierungen selbst kommen, sagt der ehemalige Präsident des Landeskriminalamts Thüringen, Uwe Kranz. Doch wie reagierten die Abgeordneten, als er ihnen alle WHO-Dokumente vorlegte?

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BGH-Urteil gegen Richter Dettmar:
Justiz straft ihren eigenen Spiegel


Das Urteil des BGH gegen Richter Christian Dettmar (Az. 2 StR 54/24) zeigt nicht eine Rechtsbeugung eines Richters auf, sondern das Versagen der Justiz in der Coronakrise.

Dettmar hat etwas getan, was die meisten Richter vermieden: Er hat sich eine eigene Meinung gebildet, unabhängige Gutachten eingeholt und selbst geprüft, ob die Maßnahmen rechtmäßig waren. Damit hat er gezeigt, wie richterliche Unabhängigkeit wirklich hätte aussehen müssen.

Justiz unterwirft sich Herrschaftsnarrativ

Während andere Gerichte blind den Vorgaben von RKI & Regierung folgten, hat Dettmar das getan, was Justiz eigentlich tun sollte: eigenständig prüfen, nicht nachplappern. Sein Urteil war eine Mahnung an die Justiz, dass sie ihre Aufgabe in der Coronazeit nicht erfüllt hat.

BGH bricht mit eigener Rechtsprechung

Normalerweise muss geprüft werden, ob eine Entscheidung im Ergebnis korrekt war. Im Fall Dettmar erklärt der BGH plötzlich, dass das irrelevant sei – sonst hätte die Verurteilung nicht gehalten.

Verurteilung als Schutzmechanismus

Die Justiz hat sich in der Pandemie selbst entmachtet, indem sie ohne Prüfung staatliche Maßnahmen durchgewunken hat. Dettmar hat dieses Versagen sichtbar gemacht. Seine Verurteilung dient nicht dem Rechtsstaat, sondern der Verteidigung eines Apparats, der sich selbst diskreditiert hat.

Vertiefte Analyse hier

Das Urteil ist keine Gerechtigkeit, sondern eine Machtdemonstration gegen alle Richter:

Wer wirklich unabhängig entscheidet, wird bestraft!

Justiz kann nicht unabhängig sein, wenn die obersten Richter ausschließlich politisch besetzt werden. Justiz soll auch nicht unabhängig sein. Sie soll - zur Täuschung der Bürger - nur so bezeichnet werden. Nimmt ein Richter sie tatsächlich ernst, wird er auf brutale Art und Weise kriminalisiert.

Empörung alleine nützt nichts. Es ist an uns, diese Verhältnisse zu verändern. Je mehr wir merken, dass die Regeln nicht den Menschen dienen, umso mehr müssen wir uns dafür einsetzen, diese Regeln zu ändern.

Wir können jede einzelne Landesverfassung durch eine Volksabstimmung ändern. Wir können damit die politische Macht in die Hände der Menschen legen.

#freiheitbeginntmitNEIN

Mein Kanal:

t.me/RA_LUDWIG

Weitere Information und Möglichkeit zur Unterstützung hier
EINE ANALYSE DES URTEILS DES BGH IM FALL CHRISTIAN DETTMAR

Liebe Community,

Am 20.11.2024 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Weimarer Amtsrichters Christian Dettmar, der es gewagt hatte, die Corona-Maßnahmen an einer Schule in Thüringen (und damit letztlich an allen Thüringer Schulen, da die Maßnahmen überall gleich galten) für kindeswohlgefährdend zu erklären

Matthias Guericke, selbst ebenfalls Richter, hat auf der Internetseite der Vereinigung Kritische Richter und Staatsanwälte (KRISTA) eine äußerst lesenswerte Analyse der schriftlichen Urteilsgründe zu diesem BGH-Urteil veröffentlicht, die seit Kurzem vorliegen.
https://netzwerkkrista.de/2025/03/06/kein-irrtum-das-schriftliche-revisionsurteil-im-rechtsbeugungsverfahren-gegen-richter-christian-dettmar/

Das Ergebnis dieser äußerst lesenswerten Analyse: Die Qualität der Urteilsbegründung ist vernichtend schlecht. Ich habe selbst das schriftlich begründete Urteil des BGH noch nicht gelesen. Aber wenn ich nach eigener Überprüfung zu derselben Einschätzung gelangen sollte wie Matthias Guericke, bleiben aus meiner Sicht nur zwei Folgerungen übrig:

(1.) Das Urteil verletzt das Verbot der strafbegründenden Analogie, welches in Art. 103 Abs. 2 GG verankert ist. Die Verletzung von Art. 103 Abs. 2 GG ist so schwerwiegend und offenkundig, dass die Deutungshöhe einer spezifischen Grundrechtsverletzung erreicht ist. Eine Verfassungsbeschwerde hätte Aussicht auf Erfolg.

(2.) Vor allem die Weigerung des BGH, die Prüfung des Vorsatzes (sog. subjektiver Tatbestand) präzise auf die Handlungen zu beziehen, die seiner Meinung nach den objektiven Tatbestand der Rechtsbeugung verwirklichen, begründet in der Person der Mitglieder des 2. Strafsenats des BGH, die an dem Urteil mitgewirkt haben, ihrerseits den Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO) der Rechtsbeugung.

Mir ist nicht bekannt, ob Christian Dettmar eine Verfassungsbeschwerde in Erwägung zieht. Sollte er sich dazu durchringen, ist vielleicht das letzte Wort noch nicht gesprochen. Und vielleicht werden es die Richter, die an den Urteilen, aber auch schon an den vorangehenden Durchsuchungsbeschlüssen gegen Christian Dettmar mitgewirkt haben, eines Tages bitter bereuen, sich auf die falsche Seite der Geschichte gestellt zu haben. Denn sie hatten die Chance, sich auf die richtige Seite zu stellen. Sie hätten nur die - für die richtige strafrechtliche Bewertung dieses Falles zwingende - Frage zulassen müssen, ob die Corona-Maßnahmen an den Schulen tatsächlich das Kindeswohl gefährdeten.

Im Moment stärken die Gerichte den Landesregierungen, die seinerzeit die Corona-Maßnahmen verordneten, noch den Rücken - allen Erkenntnissen aus den RKI-Protokollen zum Trotz. Aber das kann sich ändern. Denn der Durchbruch der Wahrheit wird sich nicht aufhalten lassen - auch wenn der Strom der Wahrheit aktuell etwas Mühe hat, sich durch das schroffe Gestein des Nicht-wahrhaben-Wollens bei vielen Befürwortern der Corona-Politik hindurch zu kämpfen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
❗️Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Heute:
Meinung schützt vor Strafe nicht

Ich spreche heute mit den Kollegen Markus Roscher und Ralf Ludwig sowie mit der Richterin Dr. Cliva von Dewitz

„Meinung schützt vor Strafe nicht“ Dieser Umkehrschluss aus Art. 5 GG ist immer häufiger zu vernehmen, wenn es um die „falsche“ Meinung geht.

So berichtet Rechtsanwalt Markus Roscher über einen ganz persönlichen Fall seiner Meinungsäußerung zu Habeck & Co.

Die unbequeme Meinung des Querdenken-Initiators Michael Ballweg brachte ihn neun Monate in U-Haft. Zeit für eine Wasserstandsmeldung seines Verteidigers Ralf Ludwig zum Verfahren in Stuttgart.

Und die Richterin Dr. Clivia von Dewitz nimmt den Fall des Aktionskünstlers Simon Rosenthal zum Anlass, die neueren Entwicklungen zum Volksverhetzungstatbestand des § 130 StGB kritisch zu bewerten.

Moderation:
Rechtsanwalt
Dirk Sattelmaier


Wie immer Freitags live ab 10:05 Uhr auf kontrafunk und zum Nachhören

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