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Anwälte für Aufklärung
Wer Recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben – Aristoteles
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Gejammer über eine "ausbleibende Corona-Aufarbeitung" ist nicht hilfreich. Wir waren Zeuge eines gigantischen Menschheitsverbrechens - Menschen wurden ihrer Würde beraubt, isoliert, tot- und krankgespritzt. Was erwarten Autoren wie Timo Rieg?

https://telepolis.de/features/RKI-Files-Grosses-Schweigen-in-den-Leitmedien-10361947.html

Dass ein Unrechtsregime und der mit ihm assoziierte Medienbetrieb plötzlich vor den Kritikern auf die Füße fällt, sich Asche aufs Haupt streut und reumütig einsieht, "Ihr hattet ja so recht mit allem?"

Man muss diese grotesken Täter nicht fürchten, sondern auslachen, weil sie so monumental gescheitert sind mit ihrem ach so solidarischen Projekt. Sie können nur noch verdrängen, zu was sie sich da eigentlich hinreißen ließen - rechtfertigen können sie es nicht mehr. Man wollte Menschen zu einer Medikation zwingen, und hat Menschen zu einer Medikation gezwungen, an der einige dieser Menschen gestorben sind, oder schwer davon geschädigt wurden. Aus so einer monumentalen Schuld gibt es strenggenommen kein Entrinnen mehr - Verdrängen ist also der einzige Weg.

Das verdruckste Schweigen ist daher bislang noch das ehrlichste Schuldeingeständnis der Verantwortlichen der Corona-Zeit, inklusive der Medien. Damit sind sie jedoch nicht mehr "diskursangebend", sondern haben die Diskurshoheit über die Corona-Kontroverse seit Jahren verloren. Für ihre menschenfeindlichen Standpunkte von damals wollen sie längst nicht mehr geradestehen. Sie haben sich im Rausch der Massenhysterie dazu hinreißen lassen, und so richtig toll finden sie es jetzt auch nicht mehr.

In der gleichen Zeit, in der man sich über das Schweigen der anderen beschwert - das ist jetzt schon der zweite Artikel dieser Art von Timo Rieg: https://telepolis.de/features/RKI-Protokolle-Ein-Weckruf-fuer-Medien-9817098.html - hätte man Artikel zum INHALT der RKI-Protokolle schreiben können. Es ist unglaublich viel Material - jedes Auge, das hier mit analysiert und neue Details entdeckt, ist hilfreich.

Ich habe in den letzten Monaten weiter Seite für Seite die RKI-Files gelesen, den kompletten Impfpflicht-Winter 2021/ 2022 mit Textstellen aus den RKI-Protokollen rekonstruiert und analysiert, welche Rolle das RKI dabei spielte:

https://www.velazquez.press/p/das-rki-und-die-impfpflicht

Ich habe die Existenz der "AG Impfpflicht" aus den Files ans Tageslicht gebracht und eine Bundestags-Anfrage dazu angeregt:

https://www.velazquez.press/p/ag-impfpflicht-zu-lauterbachs-spezial

Ich habe Vorträge über die Inhalte der Files gehalten, zahlreiche weitere Vorträge sind in Planung:

https://x.com/aya_velazquez/status/1911067867862249513

Das gesellschaftliche Interesse am Thema RKI-Protokolle und Corona-Aufarbeitung ist meiner Wahrnehmung nach weiterhin überwältigend und ungebrochen. Die gesellschaftliche Aufarbeitung der Corona-Krise - sie findet längst statt.

Nicht rumheulen, dass die anderen nichts machen. Selbermachen!

t.me/ayawasgeht
Heute haben wir Teil 4 der Dokumentationsreihe CORONAfilm veröffentlicht. Die vier Beiträge der Filmreihe sind auf der Webseite coronafilm.de zu sehen.
Im vierten Teil der CORONAfilm-Reihe geht die impfgeschädigte Pflegerin, die in Teil 3 vorgestellt wurde, vor Gericht und verklagt ihre Impfärztin. Die Filmemacher dokumentieren außerdem anhand von Enthüllungen durch Julian Assanges Plattform „Wikileaks“ und freigeklagten Akten, wie die Corona-Krise weltweit koordiniert wurde. Dabei offenbaren sich überraschende und weitreichende Machtstrukturen.

https://coronafilm.de/der-juristische-kampf-um-gerechtigkeit/
🔷 Unfassbar 🔷
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„IMPFEN MACHT FREI“ – HORROR-URTEIL AUS KARLSRUHE

Liebe Community,

Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 12. Juni 2024 – 113 KLs 16/23 – die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der auf Facebook eine Illustration postete, die dem Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz nachgebildet war, auf der statt „Arbeit macht frei“ aber die Aufschrift „Impfen macht frei“ zu sehen war.

Der 3. Strafsenat des BGH hat mit Beschluss vom 4.2.2025 – 3 StR 468/24, der aber erst durch eine Pressemitteilung des BGH vom 29.4.2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025084.html
bekannt wurde, diese Verurteilung bestätigt. Unterstellt man, dass die Pressemitteilung den Kern der schriftlichen Entscheidungsgründe authentisch spiegelt, gehen von diesem Beschluss ganz schlimme Signale aus.

Der BGH billigt die vom LG Köln getroffene Wertung, die Illustration bagatellisiere das NS-Unrecht in seinem wahren Gewicht. Das ist grob rechtsfehlerhaft: Wollte der Angeklagte wirklich das NS-Unrecht bagatellisieren, hätte er auch seiner eigenen Kritik an der COVID-Impfkampagne die Durchschlagskraft genommen.

Der BGH billigt auch die Annahme des LG Köln, die Veröffentlichung der Illustration sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei lässt der BGH dem LG Köln zwei Argumentationslinien durchgehen:

1. Die „Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren.“

2. Der Darstellung sei Appellcharakter dahin beizumessen, „sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.“

Beide Argumentationslinien sind rechtlich haltlos.

Ad 1.: Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf eine Äußerung nur dann als strafbare Volksverhetzung gebrandmarkt werden, wenn andere als die vom Gericht zugrunde gelegte Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden konnten. Die Deutung der Illustration in dem Sinne, den Menschen werde durch die Corona-Maßnahmen gleiches Unrecht zugefügt wie den NS-Opfern, ist mehr als fernliegend.

Viel näher liegt die Deutung, dass der Angeklagte auf eine drohende Fehlentwicklung hinweisen wollte: Freiheit, die – und so äußerten sich prominente Politiker damals unverhohlen – von einer Impfung abhängig gemacht wird, ist keine Freiheit. Die NS-Zeit begann nicht mit Vernichtungslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik; ebensolche mussten wir auch in der Corona-Zeit erleben. Wenn hier jemand jemanden aggressiv emotionalisiert hat, dann nicht der Angeklagte, sondern die Impffanatiker in Politik, Gesellschaft und Medien. Die Illustration bringt die Sorge des Angeklagten zum Ausdruck, dass wir bei ungehindertem Fortgang erneut in totalitären Verhältnissen landen könnten. Anders KANN man diese Darstellung nicht verstehen.

Ad 2.: Aha, wer appelliert, sich im Falle staatlichen Impfzwangs zur Wehr zu setzen, stört den öffentlichen Frieden. Ist allen klar, was das bedeutet? Wenn der Staat mit Rechtszwang auf den menschlichen Körper zugreift, hat der brave Bürger gefälligst das Maul zu halten, strammzustehen und bis zum Kadaver zu parieren. Buchstäblich bis zum Kadaver. Denn tödliche Impfkomplikationen spielen im Duktus der Urteilsgründe keine Rolle.

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from apolut.
M-PATHIE – Zu Gast heute: Katja Wörmer "Im Namen des Volkes gegen Dr. Reiner Füllmich" 🎥

Rechtsanwältin Katja Wörmer ist Hauptverteidigerin im Prozess um Dr. Reiner Füllmich, der vom Landgericht Göttingen am 24. April 2025 wegen gewerbsmäß ..weiterlesen auf apolut.net

#M-PATHIE@apolut | Folge @apolut auf Telegram
Am Wochenende hatte ich die Ehre, den großartigen 💪STEFAN NIEHOFF zu treffen. Als Auslöser der Schwachkopf-Affäre rund um Robert Habeck geriet er in die Fänge der bayerischen Justiz. Hausdurchsuchung & Verurteilung inklusive. Doch Niehoff wehrte sich, ging an die Öffentlichkeit und erfuhr eine große Welle der Solidarität.

🌐 Jetzt schlägt das Imperium zurück. Auf seinem X-Account will man nun volksverhetzende Posts „entdeckt“ haben.

Am 18.06.2025, 9:00 Uhr findet am📍Amtsgericht Haßfurt die nächste Verhandlung statt.

Bei seinem Rechtsanwalt Marcus Pretzell ist Niehoff in besten Händen. Doch er würde sich sehr über möglichst viele Zuschauer bei der Verhandlung freuen.

Wenn mein Terminkalender es zulässt, werde ich ebenfalls da sein, um einen standhaften und kreuzehrlichen Mann, Familienvater & freiheitsliebenden Bürger zu unterstützen. Denn #Niehoff sitzt an diesem Tag stellvertretend für uns alle auf der Anklagebank. Kommen auch Sie und lassen sie uns gemeinsam ein Zeichen der #Solidarität setzen! 🫡🤝
WHO Studie bestätigt: Übersterblichkeit besonders extrem in den Ländern mit der höchsten Impfquote. Obwohl Amerika und Europa die höchten Impfquoten hatten, haben sie am stärksten zu den Covid-19 Todesfällen beigetragen in der Zeit, als die Impfungen liefen.

Die Kausalität der Impfungen mit der Übersterblichkeit muss als erwiesen gelten.
Falls immer noch Zweifel daran geäußert werden, mögen die Zweifler doch bitte darlegen, welche anderen Gründe es dafür geben kann. Diese wurden bis heute nicht dargelegt.

https://journals.sagepub.com/doi/10.1177/09246479251336610
Paradoxical increase in global COVID-19 deaths with vaccination coverage: World Health Organization estimates (2020–2023)
Emmanuel O Okoro https://orcid.org/0000-0001-9479-6844 eookoro2003@gmail.com, Nehemiah A Ikoba https://orcid.org/0000-0002-7481-7502, […], and Mumeen O Salihu https://orcid.org/0000-0003-2174-6488+2View all authors and affiliations
https://doi.org/10.1177/09246479251336610
Abstract

Background:
Many reports on the impact of vaccination on COVID-19 pandemic deaths were projections undertaken as the global emergency was unfolding. An increasing number of independent investigators have drawn attention to the subjective nature and inherent biases in mathematical models used for such forecasts that could undermine their accuracy when excess mortality was the metric of choice.

Objective
COVID-19 deaths were compared between the pre-vaccines and vaccination eras to observe how vaccination impacted COVID-19 death trajectory worldwide during the pandemic emergency.
Methods

COVID-19 cases, deaths and vaccination rates in World Health Organization (WHO) database till 07 June 2023, Case fatality rate per 1000 for the pre-vaccines period (CFR1), and that over vaccination era (CFR2) were compared for all WHO regions, while tests of correlation between the percentage change in COVID-19 deaths and variables of interest were examined.

Results
COVID-19 deaths increased with vaccination coverage ranging from 43.3% (Africa) to 1275.0% (Western Pacific).
The Western Pacific (1.5%) and Africa (3.8%) regions contributed least to the global cumulative COVID-19 deaths pre-vaccines, while the Americas (49.9%) and Europe (27.6%) had the highest counts.

The Americas (39.8%) and Europe (34.1%) accounted for >70% of global COVID-19 deaths despite high vaccination, and the percentage increase in COVID-19 mortality and the percentage of person’s ≥65 years were significantly correlated (0.48) in Africa.

Conclusion
COVID-19 mortality increased in the vaccination era, especially in regions with higher vaccination coverage.


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Forwarded from RA StB Chris Moser
Auswandern an der langen Leine

Bevor der Leibeigene heiraten will, muss er erstmal seinen Herren um Erlaubnis fragen. So ist es heute mit dem Auswandern, denn das Finanzamt wird man so schnell nicht los.

Viele von uns haben bereits das Land verlassen oder spielen mit dem Gedanken, nicht nur um der allgemeinen Bevormundung zu entgehen, sondern auch der hohen Abgabenlast wegen.

Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der

🎬 § 2 des Außensteuergesetzes nicht verfassungswidrig und auch nicht europarechtswidrig

sei. Dementsprechend bleiben Auswanderer auch nach dem Wegzug aus Deutschland noch 10 Jahre in Deutschland mit allen Einkunftsarten beschränkt steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie ihre Einkünfte tatsächlich von einer ausländischen Betriebsstätte aus erzielen. Wenn eine solche Betriebsstätte und die tatsächliche Tätigkeit von dort aus nicht nachweisbar ist, sind die entsprechenden Einkünfte also weiterhin in Deutschland zu versteuern, sofern sie im Kalenderjahr 16.500 € übersteigen.

Damit sind, wie in dem verlinkten Beitrag dargestellt, auch Offshore-Briefkastengesellschaften hinfällig, auf die gerne versucht wird, die Einkünfte auszulagern, um mobil von überall in der Welt aus zu arbeiten. Genau das genügt mangels fester nachweisbarer Betriebsstätte nicht.

Wir sehen also, der deutsche Fiskus hat uns alle so lieb, dass er uns nicht gehen lassen möchte. Es bleibt uns also gar nichts anderes übrig, als diese Liebe zu erwidern und im Gegenzuge unsere demokratischen Rechte dazu zu nutzen, diesen Staat zu demokratisieren.

@RAStBChrisMoser
Forwarded from Die Jaworskis
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Forwarded from Peter Hahne ꙳
Klimaschutz, so wichtig.
❗️Der Rechtsstaat im Kontrakfunk❗️

In der heute Sendung spreche ich mit Prof. Martin Schwab, RA Artur Terekhov und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben

„Was zu beweisen wäre…“

Die Beweisaufnahme ist das Herzstück einer jeden strafrechtlichen Hauptverhandlung. Umso wichtiger ist hierbei die Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.

Prof. Dr. Martin Schwab berichtet über eine ungewöhnliche Beweisaufnahme vor dem Landgericht Magdeburg, an deren Ende ein Freispruch stand.

Rechtsanwalt Artur Terekhov erteilt der Beweiserhebung aus sog. informellen Befragungen von Beschludigten unter Verweis auf das oberste Schweizer Bundesgericht eine klare Absage.

Und am Ende erläutert und die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Schwaben, warum man der Zeugenaussage eines Häftlings, der seinen Mitgefangenen gezielt ausfragt, durchaus mit Bedenken entgegentreten kann.

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