Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
GEHEIMNISVERRAT BEI STAATSANWÄLTEN: ZWEIERLEI MASS IN DER JUSTIZ
Liebe Community,
Die "Junge Freiheit" berichtete am 14.5.2025, dass gegen die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die in der Cukm-Ex.Affäre ermittelte und daf+ür reichlich wenig Unterstützung aus der Politik bekam (warum wohl?), jetzt ihrerseits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/ein-zeuge-packt-aus-cum-ex-chefaufklaererin-ermittlungen/
Es soll angeblich der Anfangsverdacht des Geheimnisverrats (§ 353b StGB) bestehen. Im Raum steht der folgende Vorwurf (Zitat aus dem vorstehend verlinkten Artikel):
"Hintergrund des Verfahrens sind die Aussagen des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck, gegen den ein Prozess wegen Steuerhinterziehung läuft. Demnach soll Brorhilker im März 2021 Interna der Staatsanwaltschaft Köln bei einem persönlichen Treffen an seinen damaligen Anwalt weitergegeben haben. Darin stünden Informationen zu einer geplanten Razzia bei den Hamburger Finanzbehörden, die wenige Tage nach dem Treffen an die Süddeutsche Zeitung gelangt seien und dort veröffentlicht wurden."
Der Ermittlungseifer deutscher Staatsanwälte beim Verrat von Dienstgeheimnissen wirkt auffällig motiviert, wenn er sich gegen Personen richtet, die dem politischen Establishment gefährlich werden können oder konnten.
Im krassen Gegensatz dazu steht die Tatsache, dass im Prinz-Reuß-Prozess mehrfach Ermittlungsakten in die Hände von Journalisten vor allem des ÖRR gelangt sind, und zwar in mindestens einem Fall nachweislich dadurch, dass Ermittler vertrauliche Interna direkt gegenüber den Journalisten ausgeplaudert haben (siehe die ARD-"Dokumentation" vom 5.12.2023 über das angebliche "Schattenreich der Reichsbürger"). Die Verletzung des Dienstgeheimnisses liegt hier auf der Hand und ist liquide beweisbar. Ermittlungen gegen die redseligen Beamten? Fehlanzeige!
Das Vertrauen der Menschen in die Justiz nimmt durch solche Doppelmoral erheblichen Schaden.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Die "Junge Freiheit" berichtete am 14.5.2025, dass gegen die frühere Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, die in der Cukm-Ex.Affäre ermittelte und daf+ür reichlich wenig Unterstützung aus der Politik bekam (warum wohl?), jetzt ihrerseits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/ein-zeuge-packt-aus-cum-ex-chefaufklaererin-ermittlungen/
Es soll angeblich der Anfangsverdacht des Geheimnisverrats (§ 353b StGB) bestehen. Im Raum steht der folgende Vorwurf (Zitat aus dem vorstehend verlinkten Artikel):
"Hintergrund des Verfahrens sind die Aussagen des Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck, gegen den ein Prozess wegen Steuerhinterziehung läuft. Demnach soll Brorhilker im März 2021 Interna der Staatsanwaltschaft Köln bei einem persönlichen Treffen an seinen damaligen Anwalt weitergegeben haben. Darin stünden Informationen zu einer geplanten Razzia bei den Hamburger Finanzbehörden, die wenige Tage nach dem Treffen an die Süddeutsche Zeitung gelangt seien und dort veröffentlicht wurden."
Der Ermittlungseifer deutscher Staatsanwälte beim Verrat von Dienstgeheimnissen wirkt auffällig motiviert, wenn er sich gegen Personen richtet, die dem politischen Establishment gefährlich werden können oder konnten.
Im krassen Gegensatz dazu steht die Tatsache, dass im Prinz-Reuß-Prozess mehrfach Ermittlungsakten in die Hände von Journalisten vor allem des ÖRR gelangt sind, und zwar in mindestens einem Fall nachweislich dadurch, dass Ermittler vertrauliche Interna direkt gegenüber den Journalisten ausgeplaudert haben (siehe die ARD-"Dokumentation" vom 5.12.2023 über das angebliche "Schattenreich der Reichsbürger"). Die Verletzung des Dienstgeheimnisses liegt hier auf der Hand und ist liquide beweisbar. Ermittlungen gegen die redseligen Beamten? Fehlanzeige!
Das Vertrauen der Menschen in die Justiz nimmt durch solche Doppelmoral erheblichen Schaden.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
JUNGE FREIHEIT
Ein Zeuge packt aus: Nun droht auch der Cum-Ex-Chefaufklärerin ein Prozeß
Von der Jägerin zur Gejagten: Im Cum-Ex-Prozeß ermittelt die Justiz nun ausgerechnet gegen ihre einstige Chefaufklärerin Brorhilker. Grund sind wichtige Interna, die an die Presse gelangt waren.
Forwarded from Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
❗️ Der Rechtsstaat auf Kontrafunk❗️
Heute:
Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis
„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt nicht immer, was anhand von zwei Beispielen deutlich wird.
Das nunmehr öffentlich bekannte geheime Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren erläutert die Rechtsanwältin und AfD-Politikerin Beatrix von Storch.
Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH.
Die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit kommentiert Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer.
👉 kontrafunk.radio
👉 YouTube
Heute:
Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis
„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt nicht immer, was anhand von zwei Beispielen deutlich wird.
Das nunmehr öffentlich bekannte geheime Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz und die derzeit laufenden Gerichtsverfahren erläutert die Rechtsanwältin und AfD-Politikerin Beatrix von Storch.
Roman von Alvensleben, Fachanwalt für Strafrecht, berichtet von einem Fall geheimer Absprachen zwischen der Vorsitzenden einer Strafkammer und der Staatsanwaltschaft und die nachfolgende Aufhebung des Urteils durch den BGH.
Die Bedeutung der Einhaltung grundlegender Maximen des Rechts, die juristischen Dogmatik nebst methodischer Sorgfalt und institutionelle Prinzipienfestigkeit kommentiert Rechtsanwalt und Autor Carlos A. Gebauer.
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Der Rechtsstaat: Wenn aus Falschem Beliebiges folgt – über Systematik, Sorgfalt und Dogmatik in der Rechtspraxis
„Ex falso quodlibet“ bezeichnet den in einem logischen System gültigen Grundsatz, dass aus Falschem Beliebiges folgt. Der Rechtsstaat darf aber nicht beliebig sein, im Gegenteil, er muss zuverlässig und transparent anerkannten Maximen folgen. Das gelingt…
Forwarded from Transition News (Gerhild Schury)
Exklusiv: Strafanzeige gegen Deutschlands «Corona»-Köpfe
«Wissenschaft und Politik täuschten gemeinsam die Öffentlichkeit», schreibt Michael-Paul Parusel in seiner Anzeige gegen 52 führende Persönlichkeiten in Deutschland. «Transition News» sprach mit dem Rechtsanwalt über seine 129-seitige Sachverhaltsdarstellung und die Motivation dahinter, sie gerade jetzt zu verfassen. Die Anzeige steht zum Download zur Verfügung.
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«Wissenschaft und Politik täuschten gemeinsam die Öffentlichkeit», schreibt Michael-Paul Parusel in seiner Anzeige gegen 52 führende Persönlichkeiten in Deutschland. «Transition News» sprach mit dem Rechtsanwalt über seine 129-seitige Sachverhaltsdarstellung und die Motivation dahinter, sie gerade jetzt zu verfassen. Die Anzeige steht zum Download zur Verfügung.
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
RICHTIG ERINNERN: DAS VERSAGEN DER LEHRERVERBÄNDE IN DER CORONA-ZEIT
Liebe Community,
Heute erinnere ich an eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände vom 28.3.2022:
https://www.vlbbayern.de/fileadmin/user_upload/www_vlbbayern_de/pdf/presseinformation/2022/abl-PM-2022-Maerz-28.pdf
Die Bayerische Staatsregierung räsonierte seinerzeit offenbar darüber, die Maskenpflicht an den bayerischen Schulen zum 4.4.2022 aufzuheben. Kaum hatten die bayerischen Lehrerverbände das spitzgekriegt, warnten sie in besagter Pressemitteilung:
„Der Präsenzunterricht ist durch den Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen akut in Gefahr!“
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände beklagte
„ein nie dagewesenes Infektionsgeschehen in der Gesellschaft. Die Liste der erkrankten Schülerinnen und Schüler ist lang, Lehrkräfte fallen wegen und durch Corona aus, die Personaldecke für Vertretungen ist dünn und die Zeiten, in denen eine Klasse komplett anwesend war, liegen Wochen zurück.“
Noch einmal: Wir reden von einer Pressemitteilung vom 28.3.2022. Laut RKI-Wochenbericht vom 31.3.2022 sahen die COVID-19-Impfquoten wie folgt aus: 76,6 % der Bevölkerung hatte mindestens eine, 75,9 % zwei und 58,6 % drei Corona-Spritzen verabreicht bekommen. Von den 5-11jährigen Kindern hatten immerhin 22% und von den 12-17jährigen sogar 65% mindestens eine COVID-Injektion erhalten.
Und jetzt redet die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände von einem nie dagewesenen Infektionsgeschehen und dramatischen Krankenständen. Finden den Fehler…
Die Lehrer in Bayern finden den Fehler indes offenbar nicht. Stattdessen schreiben sie:
„Sind nicht aktuell sogar die Masken im Vergleich zum Testen das wichtigere Instrument zur Eindämmung von Corona im schulischen Bereich?“
Und am Ende der Pressemitteilung heißt es:
„Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch.“
Keine Rede davon, dass die Wirkung von Masken zum Schutz gegen Viren wissenschaftlich mindestens umstritten ist – und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Keine Rede davon, dass die einschlägigen Industrienormen gar keine Prüfung der Masken auf virale Filtrationsleistung vorsehen. Keinerlei Empathie für die Kinder, die unter Verletzung elementarer Arbeitsschutzstandards stundenlang ohne Unterbrechung unter eine Maske gezwängt wurden. Keinerlei Einsicht in die Tatsache, dass Kinder nachweislich keine Infektionstreiber sind. Und vor allem: Keine Ahnung vom Umgang mit der Psyche von Kindern und Jugendlichen. Begreifen diese Leute, was es mit Kindern macht, wenn man ihnen erzählt, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere? Ist ihnen klar, dass die „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin, die für die Corona-Maßnahmen an den Schulen Pate stand, nichts Geringeres ist als Schwarze Pädagogik?
Die Maskenpflicht an den Schulen war nichts anderes als organisierte Kindesmisshandlung. Wenn es den Lehrern wirklich um das Wohl ihrer Schüler gegangen wäre, hätten sie geschlossen dagegen aufbegehrt. Stattdessen wurden sie aber nur von der hysterischen Angst um ihre eigene, im Klassenzimmer angeblich ach so gefährdete Gesundheit getrieben.
Wer Angst hat, sich mit einem Atemwegserreger zu infizieren, sollte einen Beruf ergreifen, in dem er möglichst wenig mit Menschen zu tun hat. Für den Lehrerberuf ist so jemand bereits im Ansatz ungeeignet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Heute erinnere ich an eine Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände vom 28.3.2022:
https://www.vlbbayern.de/fileadmin/user_upload/www_vlbbayern_de/pdf/presseinformation/2022/abl-PM-2022-Maerz-28.pdf
Die Bayerische Staatsregierung räsonierte seinerzeit offenbar darüber, die Maskenpflicht an den bayerischen Schulen zum 4.4.2022 aufzuheben. Kaum hatten die bayerischen Lehrerverbände das spitzgekriegt, warnten sie in besagter Pressemitteilung:
„Der Präsenzunterricht ist durch den Wegfall der Maskenpflicht an den Schulen akut in Gefahr!“
Die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände beklagte
„ein nie dagewesenes Infektionsgeschehen in der Gesellschaft. Die Liste der erkrankten Schülerinnen und Schüler ist lang, Lehrkräfte fallen wegen und durch Corona aus, die Personaldecke für Vertretungen ist dünn und die Zeiten, in denen eine Klasse komplett anwesend war, liegen Wochen zurück.“
Noch einmal: Wir reden von einer Pressemitteilung vom 28.3.2022. Laut RKI-Wochenbericht vom 31.3.2022 sahen die COVID-19-Impfquoten wie folgt aus: 76,6 % der Bevölkerung hatte mindestens eine, 75,9 % zwei und 58,6 % drei Corona-Spritzen verabreicht bekommen. Von den 5-11jährigen Kindern hatten immerhin 22% und von den 12-17jährigen sogar 65% mindestens eine COVID-Injektion erhalten.
Und jetzt redet die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände von einem nie dagewesenen Infektionsgeschehen und dramatischen Krankenständen. Finden den Fehler…
Die Lehrer in Bayern finden den Fehler indes offenbar nicht. Stattdessen schreiben sie:
„Sind nicht aktuell sogar die Masken im Vergleich zum Testen das wichtigere Instrument zur Eindämmung von Corona im schulischen Bereich?“
Und am Ende der Pressemitteilung heißt es:
„Die Maske ist ein erwiesenermaßen sehr effektives und gleichzeitig einfach handhabbares Mittel, um Infektionen zu minimieren, Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb sehen wir diese Lockerung an den Schulen zum jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch.“
Keine Rede davon, dass die Wirkung von Masken zum Schutz gegen Viren wissenschaftlich mindestens umstritten ist – und das ist noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Keine Rede davon, dass die einschlägigen Industrienormen gar keine Prüfung der Masken auf virale Filtrationsleistung vorsehen. Keinerlei Empathie für die Kinder, die unter Verletzung elementarer Arbeitsschutzstandards stundenlang ohne Unterbrechung unter eine Maske gezwängt wurden. Keinerlei Einsicht in die Tatsache, dass Kinder nachweislich keine Infektionstreiber sind. Und vor allem: Keine Ahnung vom Umgang mit der Psyche von Kindern und Jugendlichen. Begreifen diese Leute, was es mit Kindern macht, wenn man ihnen erzählt, sie seien, indem sie existieren und ausatmen, eine Gefahr für andere? Ist ihnen klar, dass die „Sonst-stirbt-die-Oma“-Doktrin, die für die Corona-Maßnahmen an den Schulen Pate stand, nichts Geringeres ist als Schwarze Pädagogik?
Die Maskenpflicht an den Schulen war nichts anderes als organisierte Kindesmisshandlung. Wenn es den Lehrern wirklich um das Wohl ihrer Schüler gegangen wäre, hätten sie geschlossen dagegen aufbegehrt. Stattdessen wurden sie aber nur von der hysterischen Angst um ihre eigene, im Klassenzimmer angeblich ach so gefährdete Gesundheit getrieben.
Wer Angst hat, sich mit einem Atemwegserreger zu infizieren, sollte einen Beruf ergreifen, in dem er möglichst wenig mit Menschen zu tun hat. Für den Lehrerberuf ist so jemand bereits im Ansatz ungeeignet.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from RA StB Chris Moser
Ist es wieder soweit?
Man muss Nancy Faeser geradezu dankbar sein, dass sie in Zusammenarbeit mit dem ihr unterstanden gewesenen Verfassungsschutz ein tausendseitiges Dokument hinterlassen hat, das vor der Geschichte unwiderruflich den Beweis liefert, wo wir heute in der Bundesrepublik Deutschland mit der Meinungsfreiheit stehen.
🎬 Nius,
das neben Cicero und der Jungen Freiheit dieses Gutachten veröffentlicht hat, ordnet es richtig als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit aller ein, nicht bloß als einen Angriff gegen die AfD.
Richtigerweise wird auch die Mainstream-Presse, die von Ursula von der Leyen sogenannten "Qualitätsmedien", kritisiert, die das Gutachten kannten, aber nicht veröffentlichten. In dem Interview mit Steinhöfel wird dieses Verhalten als Versagen dargestellt. Wenn die Presseorgane das Gutachten, obwohl es geheim gewesen sein soll, trotzdem zugeleitet bekamen und dann im Sinne von Faeser wahrheitswidrig berichteten, dann ist das kein Versagen, sondern eine gleichgeschaltete Presse. Es ist wohl auch nicht anzunehmen, dass alle diese Presseorgane gleichzeitig "versagten".
Steinhöfel erinnert an dieser Stelle noch einmal daran, dass wir bereits so weit sind, dass in Bamberg ein Journalist wegen eines Witzes zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Wundern muss ich mich, wenn Reichelt meint, diese Zustände wären vor drei oder fünf Jahren nicht denkbar gewesen. Vor fünf Jahren begann die Corona-Herrschaft unter der Regierung Merkel, die bereits ein massivster Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit war. Zu jener Zeit schwiegen aber Reichelt und auch Steinhöfel, während wir von den Anwälten für Aufklärung in den Gerichtssälen und auf der Straße vor Polizei und Wasserwerfern uns dem entgegenstellten.
Ich muss an meine Oma denken. Sie erzählte mir, wie früher man die Regierung nicht kritisieren und schon gar keine Witze über sie machen durfte, dass damals Kinder dazu angehalten wurden, ihre Eltern anzuschwärzen. Sie erzählte, wie mein Opa sich mit der Parteileitung angelegt und wegen der gleichgeschalteten Presse Feindsender gehört hatte. Das Kriegsende bewahrte ihn vor Schlimmerem. Zitat: "Der Kopf von Hubert Strötgen muss noch rollen!".
Was würde meine Oma wohl heute sagen? Köpfe rollen heute noch nicht...
@RAStBChrisMoser
Man muss Nancy Faeser geradezu dankbar sein, dass sie in Zusammenarbeit mit dem ihr unterstanden gewesenen Verfassungsschutz ein tausendseitiges Dokument hinterlassen hat, das vor der Geschichte unwiderruflich den Beweis liefert, wo wir heute in der Bundesrepublik Deutschland mit der Meinungsfreiheit stehen.
🎬 Nius,
das neben Cicero und der Jungen Freiheit dieses Gutachten veröffentlicht hat, ordnet es richtig als einen Angriff auf die Meinungsfreiheit aller ein, nicht bloß als einen Angriff gegen die AfD.
Richtigerweise wird auch die Mainstream-Presse, die von Ursula von der Leyen sogenannten "Qualitätsmedien", kritisiert, die das Gutachten kannten, aber nicht veröffentlichten. In dem Interview mit Steinhöfel wird dieses Verhalten als Versagen dargestellt. Wenn die Presseorgane das Gutachten, obwohl es geheim gewesen sein soll, trotzdem zugeleitet bekamen und dann im Sinne von Faeser wahrheitswidrig berichteten, dann ist das kein Versagen, sondern eine gleichgeschaltete Presse. Es ist wohl auch nicht anzunehmen, dass alle diese Presseorgane gleichzeitig "versagten".
Steinhöfel erinnert an dieser Stelle noch einmal daran, dass wir bereits so weit sind, dass in Bamberg ein Journalist wegen eines Witzes zur Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Wundern muss ich mich, wenn Reichelt meint, diese Zustände wären vor drei oder fünf Jahren nicht denkbar gewesen. Vor fünf Jahren begann die Corona-Herrschaft unter der Regierung Merkel, die bereits ein massivster Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit war. Zu jener Zeit schwiegen aber Reichelt und auch Steinhöfel, während wir von den Anwälten für Aufklärung in den Gerichtssälen und auf der Straße vor Polizei und Wasserwerfern uns dem entgegenstellten.
Ich muss an meine Oma denken. Sie erzählte mir, wie früher man die Regierung nicht kritisieren und schon gar keine Witze über sie machen durfte, dass damals Kinder dazu angehalten wurden, ihre Eltern anzuschwärzen. Sie erzählte, wie mein Opa sich mit der Parteileitung angelegt und wegen der gleichgeschalteten Presse Feindsender gehört hatte. Das Kriegsende bewahrte ihn vor Schlimmerem. Zitat: "Der Kopf von Hubert Strötgen muss noch rollen!".
Was würde meine Oma wohl heute sagen? Köpfe rollen heute noch nicht...
@RAStBChrisMoser
YouTube
Der UNGESCHWÄRZTE AfD-Bericht! Reichelt analysiert, Steinhöfel ordnet ein! | AR! vom 15.05.2025
In dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz geht es nicht um die AfD. Es geht um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit – um uns alle. 🗽
Bei dem Papier mit den 1108 Seiten handelt es sich um nichts geringeres als den gefährlichsten und skurpellosesten…
Bei dem Papier mit den 1108 Seiten handelt es sich um nichts geringeres als den gefährlichsten und skurpellosesten…