Juni ist #Stolzmonat. Zeit, die Deutschlandflaggen rauszuholen! Denn Schwarz-Rot-Gold ist bunt genug.
Die AfD sah sich zuletzt erneut mit Hindernissen bei der Anmietung öffentlicher Räume für ihre Veranstaltungen konfrontiert. Zwei aktuelle Fälle aus Düsseldorf und Neu-Ulm zeigen, wie die Partei bei der Raumvergabe diskriminiert wird und welche Schritte sie unternehmen muss, um zu ihrem Recht zu kommen.
https://www.freilich-magazin.com/politik/kein-einzelfall-kommunen-taeuschen-afd-bei-raumvergabe
https://www.freilich-magazin.com/politik/kein-einzelfall-kommunen-taeuschen-afd-bei-raumvergabe
Freilich Magazin
Kein Einzelfall: Kommunen täuschen AfD bei Raumvergabe
Während die Anmietung von Hallen und Räumen für ihre Veranstaltungen für Parteien wie die CDU, SPD und die Grünen wahrscheinlich schnell und einfach organisiert ist, kann dies für die AfD zur Geduldsprobe werden.
Die AfD Düsseldorf heute im Gespräch mit den Bürgern an gleich zwei Infoständen in Holthausen und Oberkassel.
Die AfD Düsseldorf hat beim Wahlamt Düsseldorf sämtliche Unterlagen zur Wahlzulassung für die Kommunalwahl 2025 eingereicht. Die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen wurde vom Wahlleiter vor Ort attestiert.
Sämtliche dem vorangegangenen Wahlen erfolgten unter strenger Beachtung des Kommunalwahlgesetzes sowie der Landessatzung der AfD NRW. Einladungen zu Wahlversammlungen wurden stets satzungsgemäß versendet, Wahlen erfolgten ordnungsgemäß und die entsprechenden Mitgliederversammlungen wurden protokolliert. Einwände wurden bei den Wahlversammlungen keine erhoben.
Ein medial in den Vordergrund gerücktes Landesschiedsgerichtsurteil der AfD NRW, dass die Wahlversammlung der AfD Düsseldorf vom 28.06.2025 – die ebenfalls durch das Kommunalwahlgesetz gedeckt war – zu unterbinden versuchte, berührt die Rechtmäßigkeit von Einladung und Wahlvorgang unter keinem Gesichtspunkt und hat keine Rechtskraft. Der Kreisvorstand der AfD Düsseldorf wird fristgemäß Rechtsmittel einlegen.
Sämtliche dem vorangegangenen Wahlen erfolgten unter strenger Beachtung des Kommunalwahlgesetzes sowie der Landessatzung der AfD NRW. Einladungen zu Wahlversammlungen wurden stets satzungsgemäß versendet, Wahlen erfolgten ordnungsgemäß und die entsprechenden Mitgliederversammlungen wurden protokolliert. Einwände wurden bei den Wahlversammlungen keine erhoben.
Ein medial in den Vordergrund gerücktes Landesschiedsgerichtsurteil der AfD NRW, dass die Wahlversammlung der AfD Düsseldorf vom 28.06.2025 – die ebenfalls durch das Kommunalwahlgesetz gedeckt war – zu unterbinden versuchte, berührt die Rechtmäßigkeit von Einladung und Wahlvorgang unter keinem Gesichtspunkt und hat keine Rechtskraft. Der Kreisvorstand der AfD Düsseldorf wird fristgemäß Rechtsmittel einlegen.
AfD Infostände in Düsseldorf: Heute in Heerdt und in Wersten im Gespräch mit unseren Mitbürgern! Sommerpause gibt's nicht bei uns.