🔴 RFK jr. entlässt gesamtes CDC Gremium & Wieso wurde Dr. Robert Malone als Mitglied berufen? — StreamPunks 🌍 neue Welt
https://youtu.be/sEaSIj82pQ4 20:46
Eine ungerechte Justiz fürchtet nichts mehr als Zeugen.
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Millionen Vodafone-Kunden zahlen seit 2023 fünf Euro mehr im Monat.
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Ad Hoc News
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Sammelklage gegen Vodafone knackt 100.000er Marke. Verbraucherschützer klagen dagegen und rufen Bet
Die Sammelklage gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone GB00BH4HKS39 stößt auf großes Interesse.
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Forwarded from Demo-Termine & Kontakte, Gleichgesinnte treffen - Demokalender, Spaziergänge, Mahnwachen, Meditation *Rücktritt Bundesregierung!
⚠️ Ausreiseverbote: Was tun?
Immer mehr Regierungskritiker geraten ins Visier – ohne Vorwarnung, ohne Prozess.
✈️ Was tun, wenn ihr plötzlich nicht mehr ausreisen dürft?
In unserem aktuellen Beitrag erfahrt ihr:
➡️ Wer Ausreiseverbote verhängen darf
➡️ Welche Gruppen betroffen sind
➡️ Wie ihr euch vorbereiten könnt
➡️ Was im Ernstfall zu tun ist
➡️ Welche Fristen und Rechtsmittel es gibt
Im Gespräch mit Rechtsanwalt Dubravko Mandic zeigen wir: Ausreiseverbote sind kein Schicksal!
🟠 Jetzt lesen, informieren und vorbereitet sein – bevor es zu spät ist.
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Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis erwähnen – Ja oder Nein? (Urteil) — Fernsehanwalt I Arbeitgeber Coaching
https://youtu.be/CYJL2YaaTto 11:37
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Achtung: Verjährung - Bußgeld - Masern — Kanzlei Rohring
https://youtu.be/NybUtPIaK04 5:44
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Sachenrecht 16.6.2025: Hypothek — Thomas Hoeren
https://youtu.be/cKsqhKmp5xM 1:42:09
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👍2
Podium: Tagwerker, Kruse, Stützle & Haditsch über Impfnebenwirkungen, WHO, Bargeld und mehr — HOCH2TV
https://youtu.be/v6abGTRZ4cg 46:38
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Finanzamt im Bordell (Schon wieder!) DAS wird teuer! Neues Urteil! — TaxPro GmbH
https://youtu.be/XFnekL5IVOk 11:35
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🏓Aus gegebenem Anlass: Bezüglich §140 StGB lässt sich aktuell wahrscheinlich sehr viel finden und das von jenen Bonzen, die dieses Straftatbestand 2022 mal eingeführt haben.
Sei es in den BPKs, in sozialen Medien oder in Bundestagsdebatten. Das kann man jetzt alles zur Anzeige bringen *zwinkersmiley
https://t.me/MediaGuerillaBerlin
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https://x.com/fwarweg/status/1934554376393183648
https://t.me/IndikativJetzt
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👎1
NA WO HABE ICH MICH DENN NUN ANGESTECKT?
Liebe Community,
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, was auch schon zuvor die Linie der Rechtsprechung war: Eine COVID-19-Infektion am Arbeitsplatz stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgt ist. Das ist dem Kläger in diesem Verfahren nicht gelungen, und das war auch anderen Klägern in anderen Verfahren zuvor nicht gelungen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l3u17423-lsg-berlin-brandenburg-corona-infektion-arbeitsunfall
Das Urteil verdeutlicht schlaglichtartig, vor welchen Herausforderungen jegliche Studie steht, die beweisen will, dass man SARS CoV-2 an andere Menschen weitergeben könne, ohne selbst Symptome zu haben: Es muss die Ansteckungsfähigkeit der Ansteckungsquelle nachgewiesen werden, und es muss anderweitige Prävalenz des Erregers auf der Seite des Ansteckungsopfers ausgeschlossen werden. An diesem Ausschluss anderweitiger Prävalenz ist der Kläger vor dem LSG Berlin/Brandenburg gescheitert - wie schon zuvor andere Kläger in anderen Verfahren.
Ich habe mir jüngst für einen Schriftsatz, den ich demnächst in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren vorzulegen beabsichtige, noch einmal alle Studien angesehen, die der SARS CoV-2-Steckbrief des RKI, der letztmals am 26.11.2021 aktualisiert wurde und heute nur noch via Wayback Machine aufgerufen werden kann, für die These ins Feld geführt hatte, SARS CoV-2 könne von Menschen gänzlich ohne Symptome (asymptomatisch) oder vor Symptombeginn (präsymptomatisch) auf andere Menschen übertragen werden. Einige scheiterten schon am Nachweis der Ansteckungsfähigkeit der Ansteckungsquelle (wenn mal wieder nicht mehr gemacht wurde als nur ein PCR-Test). Alle Studien scheiterten aber spätestens daran, dass sie anderweitige Prävalenz eben NICHT ausschließen konnten.
Wer mich jetzt fragt, wie ich es als Jurist wagen kann, medizinische Studien zu bewerten: Es geht um eine Gedankenoperation, die zum juristischen Standardrepertoire gehört, nämlich um einen Kausalitätsnachweis. Und in die Methoden eines solchen Nachweises MUSS ich als Jurist eintreten, wenn ich seriöse Rechtsfindung betreiben möchte. ich kann mich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, zur Kausalität könne ich nichts sagen, da ich von der Materie nichts verstünde.
Und genau deshalb hat das LSG Berlin/Brandenburg mit Recht die Frage nach einer anderweitigen Prävalenz des Erregers gestellt - und konnte in der gegebenen Situation gar nicht anders, als diese Frage zu verneinen.
Die Vorstellung, dass jeder Mensch, indem er existiere und ausatme, potentieller Träger eines Killervirus sei, wurde ohnehin zu keinem Zeitpunkt konsequent durchgehalten. Andernfalls hätten nämlich überall die Menschen mit persönlicher Schutzausrüstung wie in einem Unterdrucklabor herumlaufen müssen - im Zug, im Supermarkt und vor allem beim Zahnarzt, wo ja inmitten de angeblichen "Aerosolhölle", nämlich im Mund des Patienten gearbeitet wird. Denn SARS CoV-2 ist ein biologischer Arbeitsstoff der Risikogruppe 3.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Liebe Community,
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, was auch schon zuvor die Linie der Rechtsprechung war: Eine COVID-19-Infektion am Arbeitsplatz stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgt ist. Das ist dem Kläger in diesem Verfahren nicht gelungen, und das war auch anderen Klägern in anderen Verfahren zuvor nicht gelungen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/l3u17423-lsg-berlin-brandenburg-corona-infektion-arbeitsunfall
Das Urteil verdeutlicht schlaglichtartig, vor welchen Herausforderungen jegliche Studie steht, die beweisen will, dass man SARS CoV-2 an andere Menschen weitergeben könne, ohne selbst Symptome zu haben: Es muss die Ansteckungsfähigkeit der Ansteckungsquelle nachgewiesen werden, und es muss anderweitige Prävalenz des Erregers auf der Seite des Ansteckungsopfers ausgeschlossen werden. An diesem Ausschluss anderweitiger Prävalenz ist der Kläger vor dem LSG Berlin/Brandenburg gescheitert - wie schon zuvor andere Kläger in anderen Verfahren.
Ich habe mir jüngst für einen Schriftsatz, den ich demnächst in einem verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren vorzulegen beabsichtige, noch einmal alle Studien angesehen, die der SARS CoV-2-Steckbrief des RKI, der letztmals am 26.11.2021 aktualisiert wurde und heute nur noch via Wayback Machine aufgerufen werden kann, für die These ins Feld geführt hatte, SARS CoV-2 könne von Menschen gänzlich ohne Symptome (asymptomatisch) oder vor Symptombeginn (präsymptomatisch) auf andere Menschen übertragen werden. Einige scheiterten schon am Nachweis der Ansteckungsfähigkeit der Ansteckungsquelle (wenn mal wieder nicht mehr gemacht wurde als nur ein PCR-Test). Alle Studien scheiterten aber spätestens daran, dass sie anderweitige Prävalenz eben NICHT ausschließen konnten.
Wer mich jetzt fragt, wie ich es als Jurist wagen kann, medizinische Studien zu bewerten: Es geht um eine Gedankenoperation, die zum juristischen Standardrepertoire gehört, nämlich um einen Kausalitätsnachweis. Und in die Methoden eines solchen Nachweises MUSS ich als Jurist eintreten, wenn ich seriöse Rechtsfindung betreiben möchte. ich kann mich nicht auf den Standpunkt zurückziehen, zur Kausalität könne ich nichts sagen, da ich von der Materie nichts verstünde.
Und genau deshalb hat das LSG Berlin/Brandenburg mit Recht die Frage nach einer anderweitigen Prävalenz des Erregers gestellt - und konnte in der gegebenen Situation gar nicht anders, als diese Frage zu verneinen.
Die Vorstellung, dass jeder Mensch, indem er existiere und ausatme, potentieller Träger eines Killervirus sei, wurde ohnehin zu keinem Zeitpunkt konsequent durchgehalten. Andernfalls hätten nämlich überall die Menschen mit persönlicher Schutzausrüstung wie in einem Unterdrucklabor herumlaufen müssen - im Zug, im Supermarkt und vor allem beim Zahnarzt, wo ja inmitten de angeblichen "Aerosolhölle", nämlich im Mund des Patienten gearbeitet wird. Denn SARS CoV-2 ist ein biologischer Arbeitsstoff der Risikogruppe 3.
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Legal Tribune Online
Corona-Infektion ist kein Arbeitsunfall
Eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ist schwer rekonstruierbar. Um als Arbeitsunfall zu gelten, muss die Infektion am Arbeitsplatz aber nachweisbar sein.
📌
😂😂😂
https://exxpress.at/politik/skandal-gesetz-gefaengnis-fuer-eltern-die-ihre-kinder-vor-trans-ops-retten/?fbclid=IwQ0xDSwK8u85jbGNrAry7xmV4dG4DYWVtAjExAAEedyfcDS-qPNlv2E9kXiE_--Jh8sXbked4n6Jk43xq5DYQJSF9uXVookNkeAU_aem_tiUwqJM4EmrZMJu4XDcHmQ
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen 40-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einen 40-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord zu lebenslanger…
Frankfurter Gericht verurteilt syrischen Arzt zu lebenslanger Haft
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🗞 Erstes Interview seit Verhaftung: Telegram-Chef warnt vor Chatkontrolle
➠ Meldung lesen ... Pawel Durow kritisiert „alarmierendes“ Verfahren der französischen Justiz / Hausarrest und Ermittlungen in Frankreich dauern an / Technologische „Hintertüren“ zur Aushebelung verschlüsselter Chats wären „Ende der Privatsphäre“
alle bisherigen Beiträge: Meldungen, Artikel, tägliche Hinweise, Literatur. @multipolar_magazin
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Erstes Interview seit Verhaftung: Telegram-Chef warnt vor Chatkontrolle
Pawel Durow kritisiert „alarmierendes“ Verfahren der französischen Justiz / Hausarrest und Ermittlungen in Frankreich dauern an / Technologische „Hintertüren“ zur Aushebelung verschlüsselter Chats…
Landtag ESKALIERT - Dr. Christian Blex (AfD) empört sich über Altparteien — Ritter der Meinungsfreiheit
https://youtu.be/OoDDG5xIQzQ 6:13
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Maskenskandal, Investitionsbooster, Erben | WIRTSCHAFTSBRIEFING | 16. Juni 2025 — Jung & Naiv
https://youtu.be/ygwPF_bDVms 1:37:01
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Vertiefung ZPO II Zwangsvollstreckungsrecht – Folge 09 (Verstrickung und Pfändungspfandrecht) — Vorlesungen Prof. Dr. Matthias Fervers
https://youtu.be/IyFORewAnf4 1:21:40
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