1984 – Das Magazin | Oliver Flesch
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Grüße aus meiner Wahlheimat, Freunde

Die Spanier skandieren: „Spanien ist christlich, nicht muslimisch!“

Ihr wisst vielleicht, dass Spanien eine glorreiche Historie im Kampf gegen den Islam hat.

Nachdem nordafrikanische Moslems im Jahr 711 die Iberische Halbinsel erobert hatten, wurde 1492 – also nur knapp 800 (!) Jahre später – Boabdil, der Führer der letzten muslimischen Hochburg Granada, von den Truppen des vereinigten christlichen Spaniens besiegt.

Die verbliebenen Moslems mussten Spanien verlassen oder zum Christentum konvertieren.

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„Fotzenfritz“ macht „klare Ansage“ (meint zumindest BILD)!

Hintergrund: Die US-Kritik an der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Dazu Merz: „Wir haben uns jedenfalls weitgehend aus dem amerikanischen Wahlkampf in den letzten Jahren herausgehalten.“

PHAHAHA! Sein Ernst?!

Merz weiter: „Ich bitte doch umgekehrt auch zu akzeptieren […], wie wir mit Parteien umgehen, die zum Beispiel von den Nachrichtendiensten als rechtsextremistisch eingestuft werden.“

Das Gelaber wird Donald Trump sicherlich schwer beeindrucken.

Quelle

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Familienexpertin Anabel Schunke weiß wieder einmal ganz genau, was Sache ist ...

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Lustiger wird’s heut wirklich nicht mehr, Freunde!

Gute Nacht.

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P. S.:

Gleich werden sie Euch wieder erzählen, dass der 2. Weltkrieg am 8. Mai 1945 endete ...

Das ist natürlich Quatsch.
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Forwarded from HAINTZ.media
Wichtiger und richtiger Hinweis von @HGMaassen. 🔗
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Jedes Jahr der gleiche schlechte Witz

Und im Juli, wenn das Thermometer in Deutschland wieder einmal nicht über 13 Grad klettert, hören wir nichts mehr vom „Klimawandel“.

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Forwarded from Nius
🚨Doch nicht „gesichert rechtsextrem“: Verfassungsschutz nimmt Hochstufung der AfD zurück 🚨

Alle Infos gleich auf NIUS.de.
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Forwarded from Team Bystron
BAM!

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BILD titelt zurückhaltender:

Aus verfahrenstaktischen Gründen: Verfassungsschutz legt AfD-Hochstufung als „rechtsextrem“ zunächst auf Eis

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An ihren Worten sollst du sie messen …

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1984 – Das Magazin | Oliver Flesch
BILD titelt zurückhaltender: Aus verfahrenstaktischen Gründen: Verfassungsschutz legt AfD-Hochstufung als „rechtsextrem“ zunächst auf Eis Quelle 🔗 Abonnieren
Wir haben uns zu früh zu sehr gefreut, Freunde, noch ist alles offen, BILD schreibt:

Stopp-Taste im Streit um die „gesichert rechtsextremistische“ AfD!

Der Verfassungsschutz hat gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalte-Zusage abgegeben. Heißt: Die Verfassungsschützer schweigen vorübergehend über ihre Hochstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Partei“. Auch die Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) wird – zumindest erst mal – von der Webseite genommen.

Was wie eine 180-Grad-Wende klingt, ist in Wahrheit ein verfahrenstaktischer Schachzug des Verfassungsschutzes. Der Nachrichtendienst erklärt sich freiwillig gegenüber dem Gericht bereit, ab jetzt über die Hochstufung zu schweigen, bis das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Verfassungsschutz-Gutachtens entschieden hat.

Damit umgeht der Verfassungsschutz das Risiko, von dem Gericht vorläufig verdonnert zu werden, über die Hochstufung nicht mehr zu informieren. Mit dem freiwilligen Schritt will der Verfassungsschutz verhindern, dass die AfD rumposaunt, das Gericht hätte dem Geheimdienst die Hochstufung verboten.

Trotzdem nutzte der AfD-Anwalt Christian Conrad die Stillhalte-Zusage. Bei X informierte er über das Schreiben des Verfassungsschutzes, postete den entsprechenden Ausriss.

Was der Anwalt verschweigt: Bislang hat der Verfassungsschutz bei jeder Hochstufung eine solche Stillhalte-Zusage abgegeben. Zuletzt im Juli 2023, als der Geheimdienst die AfD-Jugendorganisation JA als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte. Im Gerichtsverfahren konnte sich der Verfassungsschutz aber mit seinen Hochstufungen immer durchsetzen.

Der Verfassungsschutz erklärte auf BILD-Anfrage: „Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert das BfV sich in dieser Angelegenheit nicht öffentlich.“ Was anderes kann der Geheimdienst auch nicht sagen – bis die Richter entschieden haben, ob das 1108-Seiten starke AfD-Gutachten genügt, um der gesamten AfD Rechtsextremismus nachzuweisen.

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Forwarded from HAINTZ.media
Markus Haintz auf X:
Einige Influencer/Journalisten mit großer Reichweite haben heute faktenwidrig berichtet, dass die AfD das Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz gewonnen hat. Dem ist nicht so.

Der VS (die BRD) könnte jetzt all diese Influencer / Journalisten abmahnen und (mit Erfolg) zur Unterlassung auffordern.

Richtig ist: Es gibt lediglich eine – durchaus übliche – Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes für die erste Instanz des Eilverfahrens am Verwaltungsgericht Köln. Diese dient der Vermeidung eines Hängebeschlusses.

"Eine vorläufige gerichtliche Anordnung in Form eines Hängebeschlusses muss ergehen, wenn bei einem nicht von vornherein aussichtslosen Eilrechtsschutzbegehren ein rasches Handeln zur Sicherung der Rechte des Antragstellers geboten ist, eine auch nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage in der Kürze der Zeit nicht möglich ist und dem Antragsteller durch ein weiteres Zuwarten irreparable Nachteile drohen würden. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)"
(VGH München, 4 CE 18.2578, 14.12.2018)

Siehe hierzu auch den Post von @JosefFLindner:
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Ich will keine Kinder, weil die ständig „Krankheiten aus dem Kindergarten anschleppen“!

Bei politischen Themen überzeugt Anabel Schunke mit klugen und oft auch originellen Beiträgen, die sie in einer atemberaubenden Geschwindigkeit veröffentlicht. Die Dame hat’s also wirklich drauf. Erstaunlich, dass so jemand so sehr versagt, wenn’s ums wahre Leben geht.

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