Carolin Bachmann, MdB
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SONDERBAURECHT FÜR FLÜCHTLINGE!!!
Wahnsinnig unfair, diskriminierend und gefährlich!
1 Jahr VOR der Grenzöffnung in 2015, nämlich im November 2014, beschloss der Bundestag ein Sonderbaurecht für Flüchtlingsunterkünfte.
Paragraf 246 BauGB (Baugesetzbuch).

Allein der Zeitpunkt ist fragwürdig. Ob es mit bewusster Planung (vom der der Bürger nie erfuhr) oder Hellseherei zu tun hat, ...

Dieser Paragraf ist verantwortlich für alles das, worüber sich viele wunderten!
Wieso Flüchtlingescontainer im Park, neben Spielplätzen, im Kleingärtnerverein, im Gewerbegebiet. Wieso eine plötzliche Umnutzung von Turnhallen und Gewerbeflächen. Wieso bauen im Außenbereich?? Alles fußt auf 246 BauGB. Alles ist eine gezielte Priveligierung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden, wie sie das deutsche Recht ansonsten nicht kennt!

https://youtu.be/ZdPQqmhWgsw?si=D-SnXP4qU7fYSzVJ

Ich reichte einen Antrag ein, auf Streichung!

Bei Interesse hier nachzulesen.
https://dip.bundestag.de/vorgang/keine-planungsrechtlichen-sonderrechte-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlingsunterk%C3%BCnfte/322802?rows=25&pos=10&ctx=d

www.carolinbachmann.de
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Sonderbaurecht nur für Flüchtlingsunterkünfte!

Makaber: Diese, Flüchtlinge und Asylbegehrende priveligierende, Sonderrechte wurden BEREITS 1 JAHR VOR DER GRENZÖFFNUNG beschlossen.

Seht selbst:
https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/kw45_angenommen_abgelehnt-338680

Immer wieder verlängert.
(Übrigens die Grundlage für Umnutzungen, Bauen im Park, im Außenbereich, in Kleingartenanlagen)

Wieso bekommen überhaupt, illegale Migranten, Sonderrechte vor Deutschen und Einheimischen; und zu unseren Lasten?!?

Rede im Bundestag:
https://youtu.be/ZdPQqmhWgsw?si=5IVo0FbcK-JGLnL6

https://t.me/CarolinBachmann