Björn Höcke
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Dies ist der offizielle Kanal von Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
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Demokratiedämmerung (2/2)

Und genau diesen Bruch bereiten CDU, BSW, SPD und Linke vor. Dazu wurde eigens eine Neufassung der Einladung zur konstituierenden Sitzung ausgesendet. In dieser erscheint auf einmal als Tagesordnungspunkt 4, also vor der Wahl des Parlamentspräsidenten (!), ein Antrag zur Änderung des oben zitierten Paragraphen 2 der Geschäftsordnung – eingereicht von den Fraktionen CDU und BSW –, obgleich sich die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung in Thüringen ausschließlich aus §1 bis §3 GOLT ergibt.

Man muß sich das einmal vor Augen halten: Eine Landtagspräsidentin, deren letzte Amtshandlung die Einladung zur konstituierenden Sitzung zu sein hat, tätigt eine »allerletzte“ Amtshandlung und gibt geschäftsordnungswidrig eine Neufassung der Einladung aus, in der sie einen Geschäftsordnungsantrag vor der Konstituierung des Landtags platziert, die mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten erfolgt. Daß die irregulär aktive Landtagspräsidentin nach der Landtagswahl am 1.9. noch nicht einmal mehr Landtagsabgeordnete ist, ist dabei das I-Tüpfelchen der hier beschriebenen Politposse.

Es steht zu vermuten, daß ein womöglich angerufenes Verfassungsgericht dem unheilvollen Treiben kaum Einhalt gebieten wird. In der Corona-Zeit folgten die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht. Letztlich verdanken die Verfassungsrichter ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen – ein Schlag ins Gesicht der vielbeschworenen Gewaltenteilung.

Der bedeutende Staatsrechtler Carl Schmitt sah für Ausnahmezustände die Möglichkeit von Ausnahmemaßnahmen vor. Er band allerdings diese »Souveränität« an das Staats- und Gemeinwohlinteresse, nicht an Partikular- und Einzelinteressen. Was gegen die Thüringer AfD jetzt in Stellung gebracht wird, ist das Partikularinteresse einer Beutegemeinschaft samt dem Egointeresse zweier eitler Personen: einem Wahlverlierer, der aus Machtambitionen doch noch Ministerpräsident werden möchte, und einer Talkshow-Diva, die aus dem fernen Saarland die Thüringischen Belange zu gestalten gedenkt.

Mit dem Wählerwillen haben all diese Wende-Blockierer wenig am Hut: Würde die »Brombeer-Koalition« zur direktdemokratischen Volksabstimmung stehen, würde sie nicht über eine einstellige Prozentzahl hinauskommen. Das Machtkartell, das stets die Verteidigung der Demokratie wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist hauptverantwortlich für die massive Erosion der Demokratie in unserem Land. Sie haben mit ihrem Verhalten und ihren Maßnahmen gegenüber der demokratischen Opposition unseren Staat und seine freiheitliche demokratische Ordnung auf eine abschüssige Bahn gestellt. Und nirgends in Deutschland ist die Schußfahrt so beschleunigt wie in Thüringen.

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Björn Höcke zur heutigen konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtag.

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Mit viel aus Lebenserfahrung gewonnener Contenance absolvierte heute unser Alterspräsident Jürgen Treutler seine erste Amtshandlung: Die Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags – für seine in den folgenden Turbulenzen bewahrte professionelle Gelassenheit möchten wir ihm an dieser Stelle noch einmal herzlich danken.

Auch für die Zuschauer am Livestream war der geplante Ablauf des Tages offen einsehbar – dennoch legte es vor allem Andreas Bühl von der CDU-Fraktion darauf an, die Tagesordnung ändern zu lassen. Man darf zurecht vermuten, daß es ihm bei seinen penetranten Einlassungen vorrangig darum ging, Jürgen Treutlers Eröffnungsrede zu stören.

»So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt«, sagte einst Dichterfürst Goethe. In einer solchen Situation die Ruhe zu bewahren fällt einem Redner nicht leicht, wenn er mit dem Herzen bei der Sache ist – dafür unser Kompliment!

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Dieses Mal mit @MoellerTH und Torben Braga.

Ein Eklat mit langem Anlauf: Abbruch der konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag.

Hier auf allen bekannten Plattformen zu hören.

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»Das Ergebnis muß rückgängig gemacht werden« – legendär der bis dahin wohl demokratieverächtlichste Satz eines CDU-Politikers. Doch was die damalige Bundesvorsitzende Angela Merkel kann, können wir schon lange, dachte sich wohl die Thüringer CDU-Fraktion – und setzte die konstituierende Sitzung des Landtags mit Wucht gegen die Wand. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.

Die Machtergreifung der Mettbrötchen

Wenn künftigen Schülern einmal vorgeführt wird, wie es zum Zerfall der Demokratie in Deutschland kam, sind es vielleicht diese Filmaufnahmen. Hier auf der einen Seite jener Mann, lebensweise an Jahren, aber merklich nicht im Parteiapparat großgeworden, der bedächtig versuchte, die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags zu einem angemessenen Ende zu bringen. Dort das eitle, auf Beifall einstudierte Geschrei von Berufspolitikern: »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«

Nein, nicht im Geringsten. Tatsächlich arbeitete der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler als Alterspräsident des Thüringer Landtags lediglich die Aufgabe ab, die ihm die gültige Geschäftsordnung des Landtags auferlegt: Nämlich für die konstituierende Sitzung zügig die Wahl eines Parlamentspräsidenten sowie seiner Stellvertreter durchzuführen, damit das Plenum die Arbeit aufnehmen kann. Sowohl die Thüringer Verfassung als auch die Geschäftsordnung des Landtags sind hier erfreulich klar und eindeutig.

Sich selbst am Schopf aus dem Sumpf ziehen

Das Problem an der Sache: nach eben dieser Geschäftsordnung besitzt die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten. Und das ist nun einmal die AfD. Das aber wollen die anderen Fraktionen nicht akzeptieren. Der Trick dabei: Sie tun jetzt einfach so, als wenn der Landtag bereits zu Beginn der Sitzung sich konstituiert und damit geschäftsfähig wäre. Denn dann könnten sie diese Regelung durch Mehrheitsbeschluß ändern. Um sich anschließend– ohne AfD-Parlamentspräsidenten – zu konstituieren.

Rein rechtlich entspricht das dem berühmten Bild von Münchhausen, der sich an seinem eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht. Was mit dem Sumpf passiert, in den die übrigen Fraktionen den Landtag verwandelt haben, muß nun der Thüringer Verfassungsgerichtshof klären. Eine begründete Entscheidung zuungunsten der AfD zu fällen dürfte ihm allerdings sehr schwerfallen. Nicht nur wegen der eindeutigen Rechtslage. Auch zeigen die übrigen Fraktionen durch ihr Betragen, daß sie selbst nicht an ihre Argumentation glauben.

Die Gegner glauben nicht an die eigene Argumentation

Denn angenommen der Fall, der Landtag wäre tatsächlich in dem Augenblick geschäftsfähig, wo sich die gewählten Abgeordneten versammeln und der Alterspräsident die Sitzung eröffnet, würde er damit zugleich alle Rechte und Pflichten des Landtagspräsidenten ausüben, die Verfassung und Geschäftsordnung vorsehen. Doch eben das bestritten die übrigen Fraktionen durch ihr Verhalten. Unfassbare Szenen der Demütigung spielten sich ab, indem Ordnungsrufe und Anweisungen hämisch ignoriert wurden.

Besonders tat sich hierbei die CDU hervor, die sich gemeinsam mit den Kommunisten des BSW zum tumultarischen Wortführer machte. Und als erste kommunistische Lektion wohl das dreiste Lügen übernahm. »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«, schrie der Abgeordnete Andreas Bühl in den Saal – dessen eigener Bruder übrigens für die AfD im Bundestag sitzt. Schon rein formal verhält es sich natürlich genau umgekehrt. Die CDU will hier mit fragwürdigen Mitteln zur Macht.

Größenwahn könnte durchaus ein Problem sein

Dabei hätte es die CDU sehr viel bequemer haben können. In der vergangenen Legislaturperiode zeichnete sich bereits lange vor dem Wahlsonntag ein deutlicher Sieg der AfD ab. Auf eine zwar moralisch verkommene, aber rechtlich einwandfreie Weise hätte sie daher vorbeugend eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung im Parlament durchsetzen können. Allerdings legt das spätere Verhalten nahe, daß bei dem Landesverband Größenwahn durchaus ein Problem sein könnte.
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In dem »Mettbrötchen«-Streitgespräch mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke kündigte sein CDU-Kontrahent Mario Voigt an, diesen bei der Landtagswahl zu schlagen. Tatsächlich erklärten ihn die ARD in der Wahlnacht auch zum Wahlsieger »mit den meisten demokratischen Stimmen«. Das dürfte nicht unbedingt zur psychischen Gesundheit der CDU-Fraktion beigetragen haben. Anders ist nicht zu erklären, wie sich diese auf ein solches Hasardeurspiel einlassen konnte.

Nun muss sich der der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob er sich als Psychiater betätigen und dieser Hybris ein Ende setzen wird. Oder ob er einen, selbst für staatsrechtliche Laien leicht zu erfassenden Rechtsbruch deckt und damit die Demokratie massiv beschädigt. In beiden Fällen wird die AfD als Gewinner hervorgehen. Ob Rechtsstaat und Demokratie gleichfalls gestärkt hervorgehen werden, wird sich noch zeigen müssen. In jedem Fall dürfte sich die CDU angemessen dem Wahlvolk präsentiert haben.

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Ersteinschätzung zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes.

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Eindrücke der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages.

Ergebnis: Wir als stärkste Fraktion stellen nicht — wie üblich in Deutschland — den Landtagspräsidenten. Weiterhin wurde uns der Posten des Vizepräsidenten verwehrt. Obendrein wurden die Ausschüsse des Landtags durch die Altparteien so verändert, dass wir dort weder eine Sperrminorität haben, noch das Siegelbild des Wahlergebnisses zu erkennen ist, auch wenn das verfassungswidrig ist.

Wir halten fest: Die stärkste parlamentarische Kraft im Land wurde von den Wahlverlierern CDU, BSW, SPD und Linke massiv beschnitten. Doch wir werden uns wehren, für unsere Wähler und für Thüringen!

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Exklusiv! Höcke zum Thüringen-Putsch: „Die Altparteien stillen ihren Machtrausch“

Die Abstimmung der Schande im Thüringer Landtag war ein Schlag gegen die Demokratie. Denn die Altparteien rissen nicht nur das Parlamentspräsidium an sich. Auch die bislang der Öffentlichkeit verborgen gebliebene Änderung bei den Ausschüssen gleicht einem Staatsstreich. AUF1 sprach exklusiv mit dem AfD-Fraktionschef und Wahlsieger Björn Höcke.

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