Demokratiedämmerung (1/2)
Gestern abend hielt ich, aus dem Landtag heimkehrend, noch an einer Tankstelle. Ich stand vor dem Kühlregal und suchte nach einem Feierabendbier Thüringer Provenienz, als eine Mitarbeiterin an mich herantrat. In einer Mischung aus Wut, Trauer und Verzweiflung brach es aus ihr heraus: »Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen!« Wie sich schnell herausstellte, bedrückte sie die Aussicht, daß sich die Thüringer CDU zu einer Minderheitskoalition mit zwei linken Kräften – unter Duldung einer weiteren linken Kraft – zusammenschließen könnte. Im Brustton der Überzeugung wiederholte sie immer wieder, daß das nicht der Wille des Wählers, nicht der Wille des Volkes sei, was hier geschähe. Die Dame schloß unsere kurze Begegnung mit den resignierten Worten: »Das ist schlimmer als in der DDR. Da wußte man wenigstens, daß es egal war, wie man wählte, weil das Ergebnis schon feststand. Bisher hatte ich noch die Hoffnung, daß Wahlen etwas verändern können. Die habe ich jetzt verloren.«
»Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen«, dieser Satz schoß mir immer wieder auf der Rückfahrt von Erfurt ins Eichsfeld durch den Kopf. Doch, dachte ich, sie können. Sie werden es als »staatspolitische Verantwortung« verkaufen, von »arbeitsfähiger Regierung« faseln und sich dreist über den Wählerwillen hinwegsetzen. »Brombeerkoalition« soll das krude Gebilde heißen und »stabile Verhältnisse für Thüringen« bringen. Man merkt: Nicht nur die Farbdefinitionen der Leitmedien werden immer alberner, auch die Wählerveräppelung seitens der Altparteien steigt von Wahl zu Wahl. Das einzige stabile an einer solch wackligen Regierungskonstruktion wird die Unfähigkeit sein, jenseits von kosmetischen Korrekturen einen wirklichen Politikwechsel herbeizuführen, also das, was die Mehrheit der Thüringer Bürger wünscht.
Das Machtkartell befindet sich seit den Wahltriumphen der AfD in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Ausnahmezustand. Und Ausnahmezustände erlauben Ausnahmemaßnahmen. So jedenfalls die offizielle Rechtfertigung für bizarre AfD-Verhinderungs-Koalitionen und parlamentarische Regelbrüche. Das läßt zwar immer mehr die demokratische Ordnung zerbröseln, aber wer den »Faschismus« in Land und Ländle verhindern will, darf nicht zimperlich mit Gesetz und Ordnung sein. Morgen bekommen die Bürger ein konkretes Beispiel im Erfurter Landtag geboten.
Die Regel, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland in den Geschäftsordnungen der deutschen Parlamente festgelegt ist, lautet, daß die aus den Wahlen hervorgegangene stärkste politische Kraft indirekten Zugriff auf das Parlamentspräsidentenamt hat. In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages (GOLT) lautet der einschlägige §2 (2): »Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.« Man möchte die Kartellparteien und insbesondere die CDU, die mit 23,6 % weit abgeschlagen hinter der AfD mit 32,8 % landete und trotzdem ihren Abgeordneten Thaddäus König als Kandidaten für das Amt benannt hat, fragen: Was ist an dieser Festlegung nicht zu verstehen? Sicher: Ein Vorschlag ist noch keine Garantie zur Wahl, aber der Gedanke hinter dem Paragraphen weist der stärksten Fraktion den Anspruch auf diese Position eindeutig zu, auch um dem Amtsinhaber die Legitimität durch die größtmögliche Zustimmung des Souveräns zukommen zu lassen.
Wenn morgen im Thüringer Landtag nicht der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt würde, wäre das ein elementarer Regel- und Tabubruch in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte.
Gestern abend hielt ich, aus dem Landtag heimkehrend, noch an einer Tankstelle. Ich stand vor dem Kühlregal und suchte nach einem Feierabendbier Thüringer Provenienz, als eine Mitarbeiterin an mich herantrat. In einer Mischung aus Wut, Trauer und Verzweiflung brach es aus ihr heraus: »Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen!« Wie sich schnell herausstellte, bedrückte sie die Aussicht, daß sich die Thüringer CDU zu einer Minderheitskoalition mit zwei linken Kräften – unter Duldung einer weiteren linken Kraft – zusammenschließen könnte. Im Brustton der Überzeugung wiederholte sie immer wieder, daß das nicht der Wille des Wählers, nicht der Wille des Volkes sei, was hier geschähe. Die Dame schloß unsere kurze Begegnung mit den resignierten Worten: »Das ist schlimmer als in der DDR. Da wußte man wenigstens, daß es egal war, wie man wählte, weil das Ergebnis schon feststand. Bisher hatte ich noch die Hoffnung, daß Wahlen etwas verändern können. Die habe ich jetzt verloren.«
»Das können die nicht machen, das können die einfach nicht machen«, dieser Satz schoß mir immer wieder auf der Rückfahrt von Erfurt ins Eichsfeld durch den Kopf. Doch, dachte ich, sie können. Sie werden es als »staatspolitische Verantwortung« verkaufen, von »arbeitsfähiger Regierung« faseln und sich dreist über den Wählerwillen hinwegsetzen. »Brombeerkoalition« soll das krude Gebilde heißen und »stabile Verhältnisse für Thüringen« bringen. Man merkt: Nicht nur die Farbdefinitionen der Leitmedien werden immer alberner, auch die Wählerveräppelung seitens der Altparteien steigt von Wahl zu Wahl. Das einzige stabile an einer solch wackligen Regierungskonstruktion wird die Unfähigkeit sein, jenseits von kosmetischen Korrekturen einen wirklichen Politikwechsel herbeizuführen, also das, was die Mehrheit der Thüringer Bürger wünscht.
Das Machtkartell befindet sich seit den Wahltriumphen der AfD in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Ausnahmezustand. Und Ausnahmezustände erlauben Ausnahmemaßnahmen. So jedenfalls die offizielle Rechtfertigung für bizarre AfD-Verhinderungs-Koalitionen und parlamentarische Regelbrüche. Das läßt zwar immer mehr die demokratische Ordnung zerbröseln, aber wer den »Faschismus« in Land und Ländle verhindern will, darf nicht zimperlich mit Gesetz und Ordnung sein. Morgen bekommen die Bürger ein konkretes Beispiel im Erfurter Landtag geboten.
Die Regel, die seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland in den Geschäftsordnungen der deutschen Parlamente festgelegt ist, lautet, daß die aus den Wahlen hervorgegangene stärkste politische Kraft indirekten Zugriff auf das Parlamentspräsidentenamt hat. In der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages (GOLT) lautet der einschlägige §2 (2): »Die stärkste Fraktion schlägt ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Präsidentin beziehungsweise zum Präsidenten vor.« Man möchte die Kartellparteien und insbesondere die CDU, die mit 23,6 % weit abgeschlagen hinter der AfD mit 32,8 % landete und trotzdem ihren Abgeordneten Thaddäus König als Kandidaten für das Amt benannt hat, fragen: Was ist an dieser Festlegung nicht zu verstehen? Sicher: Ein Vorschlag ist noch keine Garantie zur Wahl, aber der Gedanke hinter dem Paragraphen weist der stärksten Fraktion den Anspruch auf diese Position eindeutig zu, auch um dem Amtsinhaber die Legitimität durch die größtmögliche Zustimmung des Souveräns zukommen zu lassen.
Wenn morgen im Thüringer Landtag nicht der Kandidat der stärksten Fraktion gewählt würde, wäre das ein elementarer Regel- und Tabubruch in der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte.
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Demokratiedämmerung (2/2)
Und genau diesen Bruch bereiten CDU, BSW, SPD und Linke vor. Dazu wurde eigens eine Neufassung der Einladung zur konstituierenden Sitzung ausgesendet. In dieser erscheint auf einmal als Tagesordnungspunkt 4, also vor der Wahl des Parlamentspräsidenten (!), ein Antrag zur Änderung des oben zitierten Paragraphen 2 der Geschäftsordnung – eingereicht von den Fraktionen CDU und BSW –, obgleich sich die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung in Thüringen ausschließlich aus §1 bis §3 GOLT ergibt.
Man muß sich das einmal vor Augen halten: Eine Landtagspräsidentin, deren letzte Amtshandlung die Einladung zur konstituierenden Sitzung zu sein hat, tätigt eine »allerletzte“ Amtshandlung und gibt geschäftsordnungswidrig eine Neufassung der Einladung aus, in der sie einen Geschäftsordnungsantrag vor der Konstituierung des Landtags platziert, die mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten erfolgt. Daß die irregulär aktive Landtagspräsidentin nach der Landtagswahl am 1.9. noch nicht einmal mehr Landtagsabgeordnete ist, ist dabei das I-Tüpfelchen der hier beschriebenen Politposse.
Es steht zu vermuten, daß ein womöglich angerufenes Verfassungsgericht dem unheilvollen Treiben kaum Einhalt gebieten wird. In der Corona-Zeit folgten die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht. Letztlich verdanken die Verfassungsrichter ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen – ein Schlag ins Gesicht der vielbeschworenen Gewaltenteilung.
Der bedeutende Staatsrechtler Carl Schmitt sah für Ausnahmezustände die Möglichkeit von Ausnahmemaßnahmen vor. Er band allerdings diese »Souveränität« an das Staats- und Gemeinwohlinteresse, nicht an Partikular- und Einzelinteressen. Was gegen die Thüringer AfD jetzt in Stellung gebracht wird, ist das Partikularinteresse einer Beutegemeinschaft samt dem Egointeresse zweier eitler Personen: einem Wahlverlierer, der aus Machtambitionen doch noch Ministerpräsident werden möchte, und einer Talkshow-Diva, die aus dem fernen Saarland die Thüringischen Belange zu gestalten gedenkt.
Mit dem Wählerwillen haben all diese Wende-Blockierer wenig am Hut: Würde die »Brombeer-Koalition« zur direktdemokratischen Volksabstimmung stehen, würde sie nicht über eine einstellige Prozentzahl hinauskommen. Das Machtkartell, das stets die Verteidigung der Demokratie wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist hauptverantwortlich für die massive Erosion der Demokratie in unserem Land. Sie haben mit ihrem Verhalten und ihren Maßnahmen gegenüber der demokratischen Opposition unseren Staat und seine freiheitliche demokratische Ordnung auf eine abschüssige Bahn gestellt. Und nirgends in Deutschland ist die Schußfahrt so beschleunigt wie in Thüringen.
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Und genau diesen Bruch bereiten CDU, BSW, SPD und Linke vor. Dazu wurde eigens eine Neufassung der Einladung zur konstituierenden Sitzung ausgesendet. In dieser erscheint auf einmal als Tagesordnungspunkt 4, also vor der Wahl des Parlamentspräsidenten (!), ein Antrag zur Änderung des oben zitierten Paragraphen 2 der Geschäftsordnung – eingereicht von den Fraktionen CDU und BSW –, obgleich sich die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung in Thüringen ausschließlich aus §1 bis §3 GOLT ergibt.
Man muß sich das einmal vor Augen halten: Eine Landtagspräsidentin, deren letzte Amtshandlung die Einladung zur konstituierenden Sitzung zu sein hat, tätigt eine »allerletzte“ Amtshandlung und gibt geschäftsordnungswidrig eine Neufassung der Einladung aus, in der sie einen Geschäftsordnungsantrag vor der Konstituierung des Landtags platziert, die mit der Wahl des neuen Landtagspräsidenten erfolgt. Daß die irregulär aktive Landtagspräsidentin nach der Landtagswahl am 1.9. noch nicht einmal mehr Landtagsabgeordnete ist, ist dabei das I-Tüpfelchen der hier beschriebenen Politposse.
Es steht zu vermuten, daß ein womöglich angerufenes Verfassungsgericht dem unheilvollen Treiben kaum Einhalt gebieten wird. In der Corona-Zeit folgten die Urteile der Verfassungsgerichtsbarkeit der Macht und nicht dem Recht. Letztlich verdanken die Verfassungsrichter ihre Positionen den Parteibüchern, die sie selbst besitzen – ein Schlag ins Gesicht der vielbeschworenen Gewaltenteilung.
Der bedeutende Staatsrechtler Carl Schmitt sah für Ausnahmezustände die Möglichkeit von Ausnahmemaßnahmen vor. Er band allerdings diese »Souveränität« an das Staats- und Gemeinwohlinteresse, nicht an Partikular- und Einzelinteressen. Was gegen die Thüringer AfD jetzt in Stellung gebracht wird, ist das Partikularinteresse einer Beutegemeinschaft samt dem Egointeresse zweier eitler Personen: einem Wahlverlierer, der aus Machtambitionen doch noch Ministerpräsident werden möchte, und einer Talkshow-Diva, die aus dem fernen Saarland die Thüringischen Belange zu gestalten gedenkt.
Mit dem Wählerwillen haben all diese Wende-Blockierer wenig am Hut: Würde die »Brombeer-Koalition« zur direktdemokratischen Volksabstimmung stehen, würde sie nicht über eine einstellige Prozentzahl hinauskommen. Das Machtkartell, das stets die Verteidigung der Demokratie wie eine Monstranz vor sich herträgt, ist hauptverantwortlich für die massive Erosion der Demokratie in unserem Land. Sie haben mit ihrem Verhalten und ihren Maßnahmen gegenüber der demokratischen Opposition unseren Staat und seine freiheitliche demokratische Ordnung auf eine abschüssige Bahn gestellt. Und nirgends in Deutschland ist die Schußfahrt so beschleunigt wie in Thüringen.
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Björn Höcke zur heutigen konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtag.
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Mit viel aus Lebenserfahrung gewonnener Contenance absolvierte heute unser Alterspräsident Jürgen Treutler seine erste Amtshandlung: Die Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags – für seine in den folgenden Turbulenzen bewahrte professionelle Gelassenheit möchten wir ihm an dieser Stelle noch einmal herzlich danken.
Auch für die Zuschauer am Livestream war der geplante Ablauf des Tages offen einsehbar – dennoch legte es vor allem Andreas Bühl von der CDU-Fraktion darauf an, die Tagesordnung ändern zu lassen. Man darf zurecht vermuten, daß es ihm bei seinen penetranten Einlassungen vorrangig darum ging, Jürgen Treutlers Eröffnungsrede zu stören.
»So fühlt man Absicht, und man ist verstimmt«, sagte einst Dichterfürst Goethe. In einer solchen Situation die Ruhe zu bewahren fällt einem Redner nicht leicht, wenn er mit dem Herzen bei der Sache ist – dafür unser Kompliment!
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Auch für die Zuschauer am Livestream war der geplante Ablauf des Tages offen einsehbar – dennoch legte es vor allem Andreas Bühl von der CDU-Fraktion darauf an, die Tagesordnung ändern zu lassen. Man darf zurecht vermuten, daß es ihm bei seinen penetranten Einlassungen vorrangig darum ging, Jürgen Treutlers Eröffnungsrede zu stören.
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Forwarded from AfD-Fraktion Thüringen
Unser neuster Podcast steht zur Verfügung. 🎙
Dieses Mal mit @MoellerTH und Torben Braga.
Ein Eklat mit langem Anlauf: Abbruch der konstituierenden Sitzung im Thüringer Landtag.
Hier auf allen bekannten Plattformen zu hören.
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»Das Ergebnis muß rückgängig gemacht werden« – legendär der bis dahin wohl demokratieverächtlichste Satz eines CDU-Politikers. Doch was die damalige Bundesvorsitzende Angela Merkel kann, können wir schon lange, dachte sich wohl die Thüringer CDU-Fraktion – und setzte die konstituierende Sitzung des Landtags mit Wucht gegen die Wand. Ein Kommentar von Fabian Schmidt-Ahmad.
Die Machtergreifung der Mettbrötchen
Wenn künftigen Schülern einmal vorgeführt wird, wie es zum Zerfall der Demokratie in Deutschland kam, sind es vielleicht diese Filmaufnahmen. Hier auf der einen Seite jener Mann, lebensweise an Jahren, aber merklich nicht im Parteiapparat großgeworden, der bedächtig versuchte, die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags zu einem angemessenen Ende zu bringen. Dort das eitle, auf Beifall einstudierte Geschrei von Berufspolitikern: »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«
Nein, nicht im Geringsten. Tatsächlich arbeitete der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler als Alterspräsident des Thüringer Landtags lediglich die Aufgabe ab, die ihm die gültige Geschäftsordnung des Landtags auferlegt: Nämlich für die konstituierende Sitzung zügig die Wahl eines Parlamentspräsidenten sowie seiner Stellvertreter durchzuführen, damit das Plenum die Arbeit aufnehmen kann. Sowohl die Thüringer Verfassung als auch die Geschäftsordnung des Landtags sind hier erfreulich klar und eindeutig.
Sich selbst am Schopf aus dem Sumpf ziehen
Das Problem an der Sache: nach eben dieser Geschäftsordnung besitzt die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten. Und das ist nun einmal die AfD. Das aber wollen die anderen Fraktionen nicht akzeptieren. Der Trick dabei: Sie tun jetzt einfach so, als wenn der Landtag bereits zu Beginn der Sitzung sich konstituiert und damit geschäftsfähig wäre. Denn dann könnten sie diese Regelung durch Mehrheitsbeschluß ändern. Um sich anschließend– ohne AfD-Parlamentspräsidenten – zu konstituieren.
Rein rechtlich entspricht das dem berühmten Bild von Münchhausen, der sich an seinem eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht. Was mit dem Sumpf passiert, in den die übrigen Fraktionen den Landtag verwandelt haben, muß nun der Thüringer Verfassungsgerichtshof klären. Eine begründete Entscheidung zuungunsten der AfD zu fällen dürfte ihm allerdings sehr schwerfallen. Nicht nur wegen der eindeutigen Rechtslage. Auch zeigen die übrigen Fraktionen durch ihr Betragen, daß sie selbst nicht an ihre Argumentation glauben.
Die Gegner glauben nicht an die eigene Argumentation
Denn angenommen der Fall, der Landtag wäre tatsächlich in dem Augenblick geschäftsfähig, wo sich die gewählten Abgeordneten versammeln und der Alterspräsident die Sitzung eröffnet, würde er damit zugleich alle Rechte und Pflichten des Landtagspräsidenten ausüben, die Verfassung und Geschäftsordnung vorsehen. Doch eben das bestritten die übrigen Fraktionen durch ihr Verhalten. Unfassbare Szenen der Demütigung spielten sich ab, indem Ordnungsrufe und Anweisungen hämisch ignoriert wurden.
Besonders tat sich hierbei die CDU hervor, die sich gemeinsam mit den Kommunisten des BSW zum tumultarischen Wortführer machte. Und als erste kommunistische Lektion wohl das dreiste Lügen übernahm. »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«, schrie der Abgeordnete Andreas Bühl in den Saal – dessen eigener Bruder übrigens für die AfD im Bundestag sitzt. Schon rein formal verhält es sich natürlich genau umgekehrt. Die CDU will hier mit fragwürdigen Mitteln zur Macht.
Größenwahn könnte durchaus ein Problem sein
Dabei hätte es die CDU sehr viel bequemer haben können. In der vergangenen Legislaturperiode zeichnete sich bereits lange vor dem Wahlsonntag ein deutlicher Sieg der AfD ab. Auf eine zwar moralisch verkommene, aber rechtlich einwandfreie Weise hätte sie daher vorbeugend eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung im Parlament durchsetzen können. Allerdings legt das spätere Verhalten nahe, daß bei dem Landesverband Größenwahn durchaus ein Problem sein könnte.
Die Machtergreifung der Mettbrötchen
Wenn künftigen Schülern einmal vorgeführt wird, wie es zum Zerfall der Demokratie in Deutschland kam, sind es vielleicht diese Filmaufnahmen. Hier auf der einen Seite jener Mann, lebensweise an Jahren, aber merklich nicht im Parteiapparat großgeworden, der bedächtig versuchte, die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags zu einem angemessenen Ende zu bringen. Dort das eitle, auf Beifall einstudierte Geschrei von Berufspolitikern: »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«
Nein, nicht im Geringsten. Tatsächlich arbeitete der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler als Alterspräsident des Thüringer Landtags lediglich die Aufgabe ab, die ihm die gültige Geschäftsordnung des Landtags auferlegt: Nämlich für die konstituierende Sitzung zügig die Wahl eines Parlamentspräsidenten sowie seiner Stellvertreter durchzuführen, damit das Plenum die Arbeit aufnehmen kann. Sowohl die Thüringer Verfassung als auch die Geschäftsordnung des Landtags sind hier erfreulich klar und eindeutig.
Sich selbst am Schopf aus dem Sumpf ziehen
Das Problem an der Sache: nach eben dieser Geschäftsordnung besitzt die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht für den Parlamentspräsidenten. Und das ist nun einmal die AfD. Das aber wollen die anderen Fraktionen nicht akzeptieren. Der Trick dabei: Sie tun jetzt einfach so, als wenn der Landtag bereits zu Beginn der Sitzung sich konstituiert und damit geschäftsfähig wäre. Denn dann könnten sie diese Regelung durch Mehrheitsbeschluß ändern. Um sich anschließend– ohne AfD-Parlamentspräsidenten – zu konstituieren.
Rein rechtlich entspricht das dem berühmten Bild von Münchhausen, der sich an seinem eigenen Schopf aus dem Sumpf zieht. Was mit dem Sumpf passiert, in den die übrigen Fraktionen den Landtag verwandelt haben, muß nun der Thüringer Verfassungsgerichtshof klären. Eine begründete Entscheidung zuungunsten der AfD zu fällen dürfte ihm allerdings sehr schwerfallen. Nicht nur wegen der eindeutigen Rechtslage. Auch zeigen die übrigen Fraktionen durch ihr Betragen, daß sie selbst nicht an ihre Argumentation glauben.
Die Gegner glauben nicht an die eigene Argumentation
Denn angenommen der Fall, der Landtag wäre tatsächlich in dem Augenblick geschäftsfähig, wo sich die gewählten Abgeordneten versammeln und der Alterspräsident die Sitzung eröffnet, würde er damit zugleich alle Rechte und Pflichten des Landtagspräsidenten ausüben, die Verfassung und Geschäftsordnung vorsehen. Doch eben das bestritten die übrigen Fraktionen durch ihr Verhalten. Unfassbare Szenen der Demütigung spielten sich ab, indem Ordnungsrufe und Anweisungen hämisch ignoriert wurden.
Besonders tat sich hierbei die CDU hervor, die sich gemeinsam mit den Kommunisten des BSW zum tumultarischen Wortführer machte. Und als erste kommunistische Lektion wohl das dreiste Lügen übernahm. »Was Sie hier treiben, ist Machtergreifung!«, schrie der Abgeordnete Andreas Bühl in den Saal – dessen eigener Bruder übrigens für die AfD im Bundestag sitzt. Schon rein formal verhält es sich natürlich genau umgekehrt. Die CDU will hier mit fragwürdigen Mitteln zur Macht.
Größenwahn könnte durchaus ein Problem sein
Dabei hätte es die CDU sehr viel bequemer haben können. In der vergangenen Legislaturperiode zeichnete sich bereits lange vor dem Wahlsonntag ein deutlicher Sieg der AfD ab. Auf eine zwar moralisch verkommene, aber rechtlich einwandfreie Weise hätte sie daher vorbeugend eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung im Parlament durchsetzen können. Allerdings legt das spätere Verhalten nahe, daß bei dem Landesverband Größenwahn durchaus ein Problem sein könnte.
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In dem »Mettbrötchen«-Streitgespräch mit dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke kündigte sein CDU-Kontrahent Mario Voigt an, diesen bei der Landtagswahl zu schlagen. Tatsächlich erklärten ihn die ARD in der Wahlnacht auch zum Wahlsieger »mit den meisten demokratischen Stimmen«. Das dürfte nicht unbedingt zur psychischen Gesundheit der CDU-Fraktion beigetragen haben. Anders ist nicht zu erklären, wie sich diese auf ein solches Hasardeurspiel einlassen konnte.
Nun muss sich der der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob er sich als Psychiater betätigen und dieser Hybris ein Ende setzen wird. Oder ob er einen, selbst für staatsrechtliche Laien leicht zu erfassenden Rechtsbruch deckt und damit die Demokratie massiv beschädigt. In beiden Fällen wird die AfD als Gewinner hervorgehen. Ob Rechtsstaat und Demokratie gleichfalls gestärkt hervorgehen werden, wird sich noch zeigen müssen. In jedem Fall dürfte sich die CDU angemessen dem Wahlvolk präsentiert haben.
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Nun muss sich der der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheiden, ob er sich als Psychiater betätigen und dieser Hybris ein Ende setzen wird. Oder ob er einen, selbst für staatsrechtliche Laien leicht zu erfassenden Rechtsbruch deckt und damit die Demokratie massiv beschädigt. In beiden Fällen wird die AfD als Gewinner hervorgehen. Ob Rechtsstaat und Demokratie gleichfalls gestärkt hervorgehen werden, wird sich noch zeigen müssen. In jedem Fall dürfte sich die CDU angemessen dem Wahlvolk präsentiert haben.
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Forwarded from AfD-Fraktion Thüringen
Eindrücke der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtages.
Ergebnis: Wir als stärkste Fraktion stellen nicht — wie üblich in Deutschland — den Landtagspräsidenten. Weiterhin wurde uns der Posten des Vizepräsidenten verwehrt. Obendrein wurden die Ausschüsse des Landtags durch die Altparteien so verändert, dass wir dort weder eine Sperrminorität haben, noch das Siegelbild des Wahlergebnisses zu erkennen ist, auch wenn das verfassungswidrig ist.
Wir halten fest: Die stärkste parlamentarische Kraft im Land wurde von den Wahlverlierern CDU, BSW, SPD und Linke massiv beschnitten. Doch wir werden uns wehren, für unsere Wähler und für Thüringen!
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Ergebnis: Wir als stärkste Fraktion stellen nicht — wie üblich in Deutschland — den Landtagspräsidenten. Weiterhin wurde uns der Posten des Vizepräsidenten verwehrt. Obendrein wurden die Ausschüsse des Landtags durch die Altparteien so verändert, dass wir dort weder eine Sperrminorität haben, noch das Siegelbild des Wahlergebnisses zu erkennen ist, auch wenn das verfassungswidrig ist.
Wir halten fest: Die stärkste parlamentarische Kraft im Land wurde von den Wahlverlierern CDU, BSW, SPD und Linke massiv beschnitten. Doch wir werden uns wehren, für unsere Wähler und für Thüringen!
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