Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
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Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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‼️Schöffe werden und über Urteile (mit)bestimmen‼️


Schöffen sind in Deutschland ehrenamtliche Richter die in Strafverfahren mitwirken.

In den meisten Belangen ist ein Schöffe einem Berufsrichter gleichgestellt. Dies gilt insbesondere beim Stimmrecht in der Hauptverhandlung. In der Regel sind an einer Hauptverhandlung immer 2 Schöffen und ein Richter tätig. Da bei der Urteilspfindung eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist können zwei Schöffen den normalen Berufsrichter überstimmen.

Voraussetzung für das Schöffenamt ist neben der deutschen Staatsbürgerschaft ein Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde. Die Kandidaten müssen zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Personen, die in einen Vermögensverfall geraten sind gelten als ungeeignet. So kann zum Beispiel die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens dazu führen, dass derjenige außerstande ist, den Verpflichtungen als Schöffe nachzukommen. Auch als ungeeignet gelten Personen die wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden.

‼️Bereits im Jahr 2023 findet die nächste Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt‼️

Bewerbungen müssen an die Verwaltung (Rathaus) der Gemeinde gerichtet werden. Das Berwerbungsformular erhält man auch von der Verwaltung der Gemeinde. Am einfachsten ist es wenn man sich vor Ort einfach bei der Verwaltung kurz telefonisch informiert.

Die deutschen Strafgerichte suchen derzeit zehntausende Schöffen und da es immer weniger Berwerber für das Amt des Schöffen gibt hat man sehr gute Chancen gewählt zu werden.

Ich persönlich finden es sehr positiv als Schöffe die Möglichkeit zu haben um sicherstellen zu können, dass das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt wird und die Rechtssprechung lebensnah ist.

Der Aufwand und die Arbeit als Schöffe wird zudem finaziell entschädigt.

Vielleicht habt ihr ja auch Interesse als Schöffe tätig zu werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Forwarded from VPNTESTER DE 🇩🇪
Der neue § 130 StGB: Wie man die Wahrheit zum Verbrechen macht

Die Erosion des Rechts in der Bundesrepublik geschieht schleichend und oft im Verborgenen. Ende vergangener Woche, mit der Verabschiedung der Änderung des § 130 StGB, wurde sie weiter beschleunigt. Und es muss nicht sonderlich überraschen, dass diese Änderung gleichsam im Verborgenen stattfand, die Erweiterung des § 130 StGB an die eines völlig anderen Gesetzes angehängt wurde; auf diese Weise wurden in letzter Zeit schon öfter wichtige Gesetzesänderungen der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen.

Zum ganzen Artikel gehts hier:
https://vpntester.org/blog/der-neue-%c2%a7-130-stgb-wie-man-die-wahrheit-zum-verbrechen-macht/
‼️Bußgeldbescheid wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht aufgehoben. Erfolgreiche Verteidigung‼️


Wieder einmal wurde gegen einen Bürger ein Bußgeldbescheid erlassen weil dieser keine Maske getragen hat als er das Einwohnermeldeamt in seiner Stadt betreten hat.

Der Betroffene leidet an mehreren Erkrankungen welche es ihm unmöglich machen eine Maske zu tragen. Sein behandelnden Arzt hat ihn deshalb auch von der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung entbunden. Das entsprechende Attest hat der Betroffene immer als Kopie dabei. Auch als er das Einwohnermeldeamt betreten und vom dortigen Sicherheitsdienst festgesetzt wurde hat er den Sachverhalt erklärt und das Attest vorgezeigt. Der Sicherheitsdienst hat das Attest jedoch nicht anerkannt und dem Betroffenen anschließend Hausverbot erteilt.

Zwei Wochen später erhielt der Betroffene vom Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid über 450 Euro wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Daraufhin habe ich mit dem Betroffenen erst einmal gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Nach Erhalt der Ermittlungsakte und anschließenden Prüfung des Inhalts haben wir den Einspruch begründet und die Aufhebung des Bußgeldbescheides beantragt. Der zuständige Sachbearbeiter des Ordnungsamtes wollte das Attest jedoch weiterhin nicht anerkennen und hielt deshalb an dem Bußgeldbescheid fest.

Das Bußgeldverfahren wurde dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet welche das Verfahren an das Amtsgericht übergeben hat.

Nach Mitteilung des Amtsgerichts haben wir erneut den Sachverhalt geschildert und auf das Attest verwiesen. Zudem habe ich argumentiert, dass der Sachbearbeiter des Ordnungsamtes und auch die Staatsanwaltschaft keine Prüfungskompetenz besitzen und zudem nicht in der Lage sind ein medizinisches Attest zu prüfen da ihnen das medizinische Wissen fehlt.

Das pauschale Ablehnen eines Attest ohne vorherige Prüfung durch einen Mediziner oder einer Person mit dem notwendigen medizinischen Wissen ist unzulässig. Ein Sachbearbeiter im Ordnungsamt ist überhaupt nicht in der Lage medizinische Verordnungen und/oder Atteste zu prüfen.

Anschließend habe ich beantragt den behandelnden Arzt des Betroffenen als Zeugen laden zu lassen.

Der zuständige Richter hat jedoch auf die Ladung des Zeugen verzichtet und den Bußgeldbescheid direkt aufgehoben da auch er die Auffassung vertritt, dass ein medizinisches Attest nicht einfach pauschal von einer nicht fachkundigen Person als ungültig eingestuft werden kann. Sollte der Verdacht bestehen, dass ein Attest nicht ordnungsgemäß ausgestellt oder sogar gefälscht ist dann muss das Attest durch einen Mediziner geprüft werden. Spätestens die Staatsanwaltschaft hätte die Prüfung veranlassen müssen.

Leider ist es in sehr vielen Bußgeldverfahren so, dass entweder das Ordnungsamt oder die zuständige Staatsanwaltschaft nicht ausreichend ermittelt und einfach direkt einen Verstoß unterstellt ohne den Sachverhalt tatsächlich aufzuklären.

Der Beschluss in diesem Bußgeldverfahren ist als sehr positiv anzusehen und kann in ähnlichen Fällen zum Zwecke der Verteidigung verwendet werden.

Dieser Erfolg war jedoch nur möglich weil wir standhaft geblieben sind und unsere Rechte verteidigt haben. Nur wenn wir auch in Zukunft nicht aufgeben können wir etwas verändern und uns gegen die staatlichen Repressalien verteidigen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Entscheidung über Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die FFP2-Maskenpflicht im berliner Nahverkehr voraussichtlich in kommender Woche‼️

Das Verwaltungsgericht Berlin wird voraussichtlich schon in der kommenden Woche über unseren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung ( VG 14 L 1269/22 ) entscheiden.

Unserer Antrag richtet sich gegen die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr der Stadt Berlin. Wir sind der Auffassung, dass die Tragepflicht einer FFP2-Maske im öffentlichen Nahverkehr nicht mal ansatzweise verhältnismäßig ist. Die Infektionszahlen sind seit Monaten rückläufig aber trotzdem wird in Berlin an der FFP2-Maskenpflicht stur festgehalten.

Einige Politiker möchten zwar mit den Einschränkungen die Bürger weiterhin klein halten aber ich bin nicht bereit das einfach so zu akzeptieren und auf meine Grundrechte zu verzichten. Nur wenn man sich gegen Unrecht wehrt kann man etwas verändern.

Sobald das Verwaltungsgericht Berlin eine Entscheidung über unseren Antrag getroffen hat werde ich euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erneute Impfaktion in Schulen und Kindergärten beschlossen‼️

Die zuständigen Ministerien planen derzeit wieder Impfungen in Schulen und Kindergärten anzubieten. Der Bundesrat soll dazu in seiner Sitzung am 25.11.2022 ein gemeinsames Vorgehen beschließen.

Schon jetzt ist jedoch klar, dass zur Durchführung der Impfungen wieder Ärzte an die Schulen geschickt werden um dort die Schüler zu impfen. In Gemeinden und Kommunen werden ansässige Kinderärzte mit der Impfung in Kindergärten beauftragt. Da es sich um junge Kinder handelt soll in Zusammenarbeit und Planung mit der Kindergartenleitung ein sogenannter Aktionstag durchgeführt werden an welchem die Kinder geimpft werden. Damit die Kinder ein positives Erlebnis mit der Impfung verbinden sollen auch Bonbons und kleine Spielzeuge als Belohnung für die Impfung verschenkt werden.

In Schulen wird es leider wieder dazu kommen, dass Schüler die sich nicht impfen lassen möchten unter Druck gesetzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass es wieder zu einem Gruppenzwang kommen wird.

Eltern die ihre Kinder vor einer Impfung schützen möchten können dies am effektivsten wenn sie der Schulleitung oder der Kindergartenleitung explizit die Impfung verbieten.

‼️Um Eltern zu helfen habe ich eine Verbotserklärung verfasst mit welcher die jeweiligen Eltern ihre Kinder vor einer Impfung schützen können.

Die von mir verfasste Verbotserklärung erfüllt alle juristischen Anforderung und ist bindend.

Eltern welche die Verbotserklärung nutzen möchten können mich gerne über meine nachfolgende E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

kontaktieren.‼️

Es ist dringend notwendig, dass wir jetzt auf diese erneute Bedrohung durch die Impfungen reagieren und unsere Kinder schützen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
Einstweilige Anordnung gegen Kölner Schule erwirkt❗️

Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung erfolgreich.Verwaltungsgericht erlässt einstweilige Anordnung gegen Maskenpflicht an Kölner Schule. Die Schulleitung wollte weiterhin an der sogenannten Maskenpflicht festhalten obwohl keine Rechtsgrundlage für die Anordnung der Maskenpflicht besteht. Lediglich wenn die Infektionszahlen sich massiv erhöhen kommt eine Maskenpflicht in Betracht. Aktuell nehmen sogar die Infektionszahlen ab. Trotz schriftlicher Aufklärung über die Rechtslage weigerte sich die Schulleitung die Maskenpflicht aufzuheben. Deshalb ist es notwendig gewesen den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu beantragen.

Nach Zustellung des Beschluss vom Verwaltungsgericht werde ich hier genauer darüber berichten. Die Entscheidung mit Aktenzeichen kann dann in ähnlichen bzw. gleichlautenden Fällen genutzt werden. Es gibt nämlich leider noch weitere Schulen die an der Maskenpflicht festhalten.

Über den Erlass der einstweiligen Anordnung bin ich sehr froh und zeigt, dass wir mit unserer Rechtsauffasung richtig gelegen haben.

Voraussichtlich noch in dieser Woche wird auch das Verwaltungsgericht Berlin über meinen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die FFP2-Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr entscheiden. Sobald eine Entscheidung vorliegt werde ich hier natürlich darüber berichten.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Anonyme Kommunikation

Seit dem 1. Juli 2017 müssen Mobilfunkkunden beim Kauf einer Prepaid SIM-Karte ihren Ausweis vorlegen. Das anonyme Telefonieren mit Prepaid-Karten sollte so verhindert werden. Anbieter von Prepaid-Karten sind verpflichtet, die Identität des Käufers zu prüfen, bevor die Karte für das Telefonieren freigeschaltet wird.

Es gibt aber bereits freigeschaltete Prepaid Sim-Karten welche man günstig über Ebay erwerben kann. Mit einer solchen anonymen Prepaid SIM-Karte kann man anschließend ein Konto auf Telegram und anderen Netzwerken erstellen. Natürlich muss man zusätzlich auch darauf achten nicht den eigenen Namen anzugeben.

Anonymes Telefonieren wird so auch möglich da durch die Nutzung bereits freigeschalteter Prepaid Sim-Karten der Anwender nicht ermittelt werden kann. Weiterhin kann aber leider das Telefonat überwacht werden wenn man mit dem Smartphone normal telefoniert. Verhindern lässt sich das aber mit Anwendungen wie zum Beispiel mit Signal mit welcher man verschlüsselt kommunizieren und telefonieren kann da die Verbindung unter den Nutzern vollständig verschlüsselt wird.

Sehr sinnvoll ist auch die Nutzung von zwei Smartphones. Das eine Smartphone wird ganz normal genutzt und das andere kann man dann zur anonymen Kommunikation nutzen. So lässt sich alles gut von einander trennen.

In totalitären Staaten in welchen die Bürger auf Grund von Meinungsäußerung verfolgt werden ist eine anoymen Kommunikation sehr wichtig und ein guter Schutz vor Repressalien.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Zensus 2022.docx
24.1 KB
Nutzung der personenbezogenen Daten durch Zensus2022 erheblich beschränkten

Leider besteht die Pflicht Fragen im Rahmen des Zensus 2022 zu beantworten. Damit die Daten jedoch nicht an Dritte weitergeleitet werden und damit die Nutzung nur noch eingeschränkt möglich ist habe ich einen entsprechenden Schriftsatz verfasst.

Ihr könnten den Schriftsatz hier einfach herunterladen, ausfüllen und dann an das Statistische Bundesamt versenden.

So können wir wenigstens die Nutzung der Daten erheblich einschränken.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Wünsche Euch allen ein frohes neues Jahr🍾
‼️Normenkontrollklage beim Oberverwaltungericht NRW eingereicht‼️

Im Wege des § 47 VwGO haben wir heute gegen die immer noch bestehende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr in NRW Normenkontrollklage eingereicht.

In der aktuellen Zeit wo selbst Wissenschaftler die früher für die Corona Beschränkungen gestimmt haben erklären, dass die Pandemie überstanden ist sollten auch die letzten Befürworter der Corona-Beschränkungen merken, dass die Pandemie endlich der Vergangenheit angehört.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr macht überhaupt keinen Sinn. Vorallem wenn man auch bedenkt, dass selbst in Flugzeugen die Maskenpflicht aufgehoben wurde.

Es gibt keinen logischen Grund die Maskenpflicht aufrecht zu erhalten. Deshalb fordern wir schon seit Monaten, dass endlich auf die Maskenpflicht verzichtet wird. Leider haben bisher nur vereinzelte Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Fernverkehr aufgehoben so, dass wir gezwungen sind selber aktiv zu werden und das Oberverwaltungsgericht im Wege des Normenkontrollverfahren um Hilfe zu ersuchen.

Sobald es von Seiten des OVG Neuigkeiten gibt werde ich euch hier informieren.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener‼️

Die Stadt Stuttgart hat gegen mehrere Querdenker Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und wegen Volksverhetzung erstattet. Die Verantwortlichen der Stadt Stuttgart meinen, dass es strafbar sei eine Todesanzieg die online verbreitet wird zu teilen und mit einem sogenannten Hashtag zu versehen. Leider verkennt die Stadt Stuttgart, dass ein Hashtag dazu dient, Nachrichten mit bestimmten Inhalten oder zu bestimmten Themen in sozialen Netzwerken auffindbar zu machen. Ein Hashtag kann auch zur Meinungsäußerung genutzt werden.

Anstatt, dass die Stadt Stuttgart den Sachverhalt objektiv prüft wird mal wieder mit völlig sinnlosen Strafanzeigen versucht Meinungen zu unterdrücken.

Letztendlich werden die Strafanzeigen und die dazugehörigen Ermittlungsverfahren eingestellt werden da ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht vorliegt.

Trotzdem ist es wichtig, dass die betroffenen Querdenker keine Angaben zur Sache machen. Sobald ein konkretes Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde sollten die Betroffenen einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragen.

Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Masern-Impflicht effektiv verhindern‼️

Die Masern-Impflicht wurde durch das Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Juristisch gesehen besteht daher die Pflicht zur Impfung der Kinder gegen Masern.

❗️Wichtig: Eine Zwangsimpfung ist ausgeschlossen und kann auch nicht gerichtlich angeordnet werden❗️

Kinder die nicht gegen Masern geimpft wurden erhalten von dem zuständigen Kindergarten in der Regel ein Betretungsverbot. Die Teilnahme am Kindergarten wird dadurch untersagt.

Anders ist es aber an den Schulen. Ungeimpfte Kinder dürfen nicht vom Schulunterricht ausgeschlossen werden da in Deutschland die Schulpflicht gilt.

Die Behörde und/oder das Gesundheitsamt kann jedoch gegen die Eltern ein Bußgeld verhängen.

Damit das Bußgeldverfahren überhaupt rechtmäßig starten kann muss die Behörde beweisen, dass der Bußgeldbescheid dem Betroffen zugestellt wurde. Wenn der Betroffene also mitteilt, dass er keinen Bußgeldbescheid erhalten hat und die Behörde keinen Nachweis über die Zustellung vorlegen kann ist das Bußgeldverfahren gescheitert und muss erneut durchgeführt werden.

Nicht geimpft werden dürfen Kinder für die die Impfung unverträglich ist oder andere medizinische Gründe vorliegen die eine Impfung nicht zulassen.

Die Masern-Impflicht ist mittlerweile nicht mehr verhältnismäßig wenn man bedenkt, dass in einem Jahr in ganz Deutschland weniger als 10 Menschen an Masern erkranken. Vergessen darf man auch die Nebenwirkungen der Impfung nicht.

Eltern die nicht möchten, dass ihre Kinder geimpft werden können die Impfung einfach verweigern. Die Schulleitung kann das Kind nicht vom Unterricht ausschließen.

Die Schulleitung kann Eltern auffordern einen Nachweis über die erfolgte Impfung vorzulegen. Jedoch muss die Schulleitung die Zustellung der Aufforderung beweisen wenn die Eltern den Erhalt der Aufforderung bestreiten.

Eltern die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen müssen jedoch leider mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Solche Bußgeldverfahren kann man jedoch durch entsprechende Anträg verschleppen damit letztendlich das Gericht das Verfahren auf Grund der langen zeitlichen Dauer einstellt oder das Bußgeld verringert.

Eltern können die Masernimpfung verhindern müssen aber aufpassen, dass sie richtig vorgehen um negative Konsequenzen so gering wie möglich zu halten.

Betroffene Eltern können sich gerne bei mir melden wenn sie Hilfe gegen die Masern-Impflicht benötigen und/oder schon ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde. Einen entsprechenden Einspruch gegen den Bußgeldbescheid stelle ich gerne zur Verfügung.

Kontaktieren können Sie mich über die E-Mail-Adresse:

christian.dahlmann@protonmail.com

(E-Mails beantworte ich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.)

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Lüge‼️

Der Bundesgesundheitsminister hat heute verkündet, dass ab dem 02.02.2023 die Maskenpflicht in Zügen des Fernverkehr ( ICE, IC) der Deutschen Bahn aufgehoben wird. Anschließend haben die Bundesländer in welchen immer noch eine Maskenpflicht im Nahverkehr besteht ebenfalls angekündigt die Maskenpflicht zum 02.02.2023 aufzuheben.

Es wird sich jedoch nicht viel ändern denn die Deutsche Bahn betreibt selber nur noch wenige Züge. Im Regionalverkehr hat die Deutsche Bahn schon seit langem kein Monopol mehr. Es sind Mitbewerber wie Abelio, Transdev, Netinera und andere die im Regionalverkehr die Züge betreiben. Es gibt in ganz Deutschland mehr als 300 private Unternehmen welche Züge im Regionalverkehr betreiben.

Ja im Fernverkehr ICE, IC wird es keine Maskenpflicht mehr geben aber im großen Regionalverkehr entscheiden die privaten Unternehmen ob sie eine Maskenpflicht verhängen und die überwiegende Mehrheit wird an der Maskenpflicht festhalten und diese im Wege der Hausordnung erlassen. Gleiches passiert ja schon seit Monaten. In den meisten Bundesländern wurde die Maskenpflicht im normalen Leben bereits aufgehoben aber Apotheken, Krankenhäuser, Seniorenheime, Arztpraxen, Kindergärten, einzelne Schulen, Amtsgerichte, Landgerichte verhängen einfach selber die Maskenpflicht und zwar im Wege der Hausordnung. Selbst in einzeln Geschäften des Einzelhandel besteht weiterhin die Maskenpflicht. Die Landesregierungen haben zwar die Maskenpflicht aufgehoben aber faktisch besteht sie weiter da sie einfach weiter erlassen wird. Natürlich kann man gegen die Maskenpflicht juritisch vorgehen und in letzter Zeit haben auch mehrere Gerichte die Maskenpflicht aufgehoben jedoch muss man selber aktiv werden.

Vor ein paar Tagen hat sogar das Verwaltungsgericht Berlin erklärt, dass auf Grund der hohen Infektionszahlen die Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr bestehen bleiben muss. Die Infektionszahlen sinken zwar schon seit Monaten aber das wird einfach ignoriert.

Offiziell wird zwar verkündet, dass die Maskenpflicht aufgehoben wird aber faktisch wird sich fast nichts ändern. Genauso versuchen die Politiker und Entscheidungsträger uns Bürger zu täuschen um Protest zu verhindern.

Die Maskenpflicht lässt sich nur aufheben wenn man selber aktiv wird und juritisch dagegen vorgeht. Gerichtliche Erfolge kann man dann in anderen Fällen nutzen um die dortige Maskenpflicht leichter aufheben zu lassen. Ähnliches haben wird in Kölnern Schulen erreichen können.

Zusammengefasst zeigt sich mal wieder, dass die Bundesregierung in Vertretung durch den Bundesgesundheitsminister versucht uns Bürger zu täuschen. Außer in Zügen des Fernverkehr (ICE, IC) wird sich nichts an der Maskenpflicht ändern.

Lasst euch also bitte nicht täuschen und bleibt aufmerksam.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden ❗️

Vor ein paar Wochen hatte ich einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt mit welcher ich die immer noch bestehende Maskenpflicht im Berliner Nahverkehr aufheben lassen wollte.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag nun abgelehnt und dies damit begründet, dass die Infektionszahlen aktuell wieder steigen würden und dass die Charité mitgeteilt hat, dass die Bettenkapatzität bei zunehmenden Infektionen knapp werden können. Beide Begründungen stammen aus der Presse und wurden von den Rechtsanwälten der Stadt Berlin beim Verwaltungsgericht eingereicht. Anstatt die Verhältnismäßigkeit anhand von juristischen Bewertungen zu prüfen und sich auf Verfasungsrechtlern zu verlassen welche die Maskenpflicht im Nahverkehr als unnötig bezeichnen hat sich das Verwaltungsgericht Berlin lieber auf Presseberichte verlassen. Mittlerweile bewerten unzählige Juristen, Verfassungsrechtler und Professoren, sowie Rechtsanwälte die Maskenpflicht als unverhältnismäßig da die Infektionszahlen nachweislich rückläufig sind.

Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin ist leider sehr bedauerlich aber es ist nur eine einzelne Entscheidung. Andere Verwaltungsgerichte wie in Köln sehen die Sachlage anders und haben dies auch in mehreren Urteilen bezüglich der Tragepflicht einer Maske an Schulen und Kindergärten klargestellt. Erst vor ein paar Tagen hat das Verwaltungsgericht ein Urteil erlassen mit welchem es die Tragepflicht in Kindergärten für Eltern die ihre Kinder abholen aufgehoben haben. Genaueres dazu aber in einem eigenen Beitrag hier auf dem Kanal.
Festzuhalten bleibt, dass es zwar immer noch Richter gibt die an absurden Beschränkungen fernhalten aber es immer mehr Richter gibt die Entscheidungen treffen welche juristisch fundierte sind und den Mut habe Beschränkungen aufzuheben.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Maskenpflicht an Schulen auch für Besucher rechtswidirg❗️

Eine Schule in Lippstadt hat eine Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem Schulgelände für Besucher und Eltern die das Schulgelände betreten verhängt. Die Schulleitung beschloss, dass Eltern die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen und dabei das Schulgelände betreten eine Maske tragen müssen. Auch Eltern die nur kurz mit dem Lehrer sprechen möchten wurden verpflichtet eine Maske zu tragen. Die Schulleitung meinte, dass sie diese Tragepflicht im Wege der Hausordnung beschließen kann.

Der Schulleitung war es augenscheinlich egal, dass alle Landesregierungen die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung an Schulen schon vor Monaten aufgehoben haben. Die Schulleitung meinte, dass sie im Wege des Hausrechts per Hausordnung die Maskenpflicht für Besucher und Eltern verhängen kann. Der Schulleitung war zwar auch bekannt, dass bereits mehrfach Gerichte die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben haben weil das Hausrecht nicht als Ermächtigungsgrundlage genutzt werden kann jedoch war die Schulleitung der Auffassung, dass sich die jeweiligen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nur auf die Maskenpflicht für Schüler beziehen würden.

Das Verwaltungsericht sieht die Sachlage jedoch anders als die Schulleitung und erklärte die verhängte Maskenpflicht für rechtswidirg. Im Wege der Hausordnung kann keine Maskenpflicht verhängt werden. Alleine im Wege des Infektionsschutzgesetz kann eine Maskenpflicht angeordnet werden aber genau diese Maskenpflicht wurde vor Monaten von allen Landesregierungen bewusst aufgehoben.

Die Schulleitung hat durch ihren Rechtsanwalt erklärt, dass sie den Beschluss akzeptieren und auf Rechtsmittel verzichten wird.

Positiv an dem Beschluss des Verwaltungsgericht ist, dass jetzt klar ist, dass auch eine Maskenpflicht für Besucher die sich nur kurz auf dem Schulgelände aufhalten rechtswidrig ist. Der Beschluss bzw. die Entscheidung kann auch auf die Lage an Kindergärten angewendet werden da in den meisten Kindergärten eine Maskenpflicht für Eltern und Besucher besteht die ihre Kinder bringen oder abholen. Bisher mussten Eltern die keine Maske tragen wollten bei der Abholung vor dem Eingang des Kindergarten warten. Die Kindergartenleitung beruft sich genau wie die Schulleitung im vorliegenden Fall auf das Hausrecht und die Hausordnung.

In den kommenden Tagen werde ich einen entsprechenden Schriftsatz verfassen mit welchem Eltern gegenüber der Kindergartenleitung der Maskenpflicht widersprechen können. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der jetzigen gerichtlichen Entscheidung die betroffenen Kindergartenleitungen auf die Maskenpflicht verzichten werden.

Den Schriftsatz werde ich natürlich so wie in der Vergangenheit auch kostenlos anbieten. Eltern sind dann in der Lage ihren Rechtsanspruch durchzusetzen.

Den Beschluss des Verwaltungsgericht werde ich sobald er mir vorliegt hier in anonymer Version veröffentlichen. Anonym damit Rechte Dritter nicht verletzt werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Angeblich ab Donnerstag den 02.02.2023 bundesweit keine Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr‼️

Ich hatte ja schon vor ein paar Tagen geschrieben, dass ich große Zweifel daran habe, dass es ab Donnerstag keine Maskenpflicht mehr im Nah und Fernverkehr geben wird. Die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr ist schon deshalb unrealistisch da im Nahverkehr die Deutsche Bahn nur noch 20 Prozent der Züge selber betreibt. Ganze 80 Prozent der Züge im Nahverkehr werden von privaten Unternehmen betrieben und schon jetzt hat zum Beispiel die Eurobahn angekündig, dass sie letztendlich selber entscheiden wird ob sie die Maskenpflicht in ihren Zügen aufhebt oder an ihr festhält.

Zudem soll die Maskenpflicht natürlich auch in Bussen aufgehoben werden wo es unzählige private Unternehmen gibt die letztendlich selber entscheiden ob sie die Maskenpflicht aufrecht erhalten.

Juristisch gesehen ist die Sache eigentlich ziemlich eindeutig denn die Landesregierungen und die Bundesregierung haben beschlossen, dass die Maskenpflicht im Nah und Fernverkehr aufgehoben wird. Manche private Unternehmen argumentieren jedoch, dass sie selber entscheiden können da sie in ihren Zügen und Bussen das Hausrecht besitzen. In privat betriebenen Einkaufsgeschäften, Gaststätten usw. kann diese Argumentation zutreffend sein jedoch nicht in Unternehmen welche für die Öffentlichkeit tätig sind. Das Hausrecht kann dort eben nicht als Grundlagen für die Verhängung der Maskenpflicht benutzt werden.

Leider wissen wir aber mittlerweile, dass sich Befürworter der Beschränkungen nicht immer zulässig verhalten.

Wir haben uns deshalb entscheiden, dass wir Unternehmen die weiter an der Maskenpflicht festhalten schriftlich abmahnen bzw. erst einmal über die Aufhebung der Maskenplicht und der daraus folgenden Konsequenzen informieren werden.

Damit wir dieser Initiative erfolgreich durchführen können benötigen wir Eure Hilfe. Jeder von Euch der ab Donnerstag, den 02.02.2023 im Nah und Fernverkehr, in der Schule oder im Kindergarten aufgefordert wird eine Maske zu tragen kann dies uns bitte über die nachfolgebde E-Mail-Adresse:

maskenpflicht.melden@pm.me

melden.

Wichtig zu beachten ist dabei, dass ihr den Name des Unternehmens, der Schule oder des Kindergarten in der E-Mail benennt. Super wäre auch wenn ihr die Kontaktdaten der jeweiligen Unternehmen mitteilt falls diese euch bekannt sind. Wir werden dann das jeweilige Unternehmen, die jeweilige Schule oder den Kindergarten schriftlich über die aktuelle Rechtslage bezüglich der Maskenpflicht informieren und zur Einhaltung auffordern. Sollte das jeweilige Unternehmen sich trotzdem weiter unzulässig verhalten erfolgt eine schriftliche Abmahnung.

Bei dieser Initiative ist es wichtig, dass wir aktiv werden und uns gegen unzulässige Beschränkungen wie die Maskenpflicht juritisch wehren.

Vielen Dank schon einmal an alle Einsender von Meldungen.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann


t.me/DahlmannChristian
Fazit nach einer Woche ohne Maskenpflicht

In den letzten 7 Tagen wurde die Aufhebung der Maskenpflicht größtenteils eingehalten. Es gab lediglich 3 Berichte darüber, dass manche Zugführer in ihren jeweiligen Zügen die Fahrgäste zum freiwilligen Tragen einer Maske aufgefordert haben.

Aktuell ist die Maskenpflicht nur noch in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Arztpraxen und in Blutspendeeinrichtungen zulässig. In Schulen und Kindergärten ist die Maskenpflicht hingegen nicht mehr zulässig.

Falls euch ein Fall bekannt ist wo die Maskenpflicht weiterhin besteht könnt ihr mir das gerne kurz per E-Mail schreiben. Wir werden dann den Verstoß entsprechend abmahnen.

Meldungen bitte an die E-Mail-Adresse:

maskenpflicht.melden@pm.me

senden.

Trotz diesem positiven Verlauf müssen wir weiterhin damit rechen, dass in Zügen die Maskenpflicht wieder von Seiten der privaten Betreiber eingeführt wird. Einige Betreiber haben bereits erklärt, dass sie sich das Recht zur erneuten Einführung der Maskenpflicht in ihren Zügen offen halten und entsprechend der Infektionszahlen entscheiden werden.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Verbotserklärung Impfung.docx
26.9 KB
Da es aktuell leider immer noch an manchen Schulen zu (freiwilligen) Impfaktionen kommt biete ich hier einen Schriftsatz an mit welchem Eltern ihre Kinder vor einer Impfung an Schulen schützen können.

Liebe Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
Durch Hass und Hetze in den Tot getrieben❗️

Autor und Wissenschaftler Clemens Arvay, der durch seine objektive Bewertung der sogenannten Pandemie skeptisch gegenüber stand hat Suizid begangen.

Arvay war ein sehr objektiv arbeitender Wissenschaftler der die sogenannte Pandemie und die Corona-Beschränkungen in Frage stellte. Vor Corona galt Arvay als Medienliebling. Seine Publikationen zur Heilkraft der Natur fanden großen Anklang, er galt als Spezialist von Zusammenhängen zwischen Ökologie und Gesundheit. Als er im Jahr 2020 die Pandemie und die medizinischen Maßnahmen der Bundesregierung in Frage stellte wurde er von Medien und Wissenschaftler verleumdet.

In den letzten beiden Jahren musste Arvary die Hetze von Befürwortern der Corona-Beschränkungen ertragen. Denunziantenplattformen, wie “Volksverpetzer” oder “Psiram” hetzten, was das Zeug hielt. Für jemanden, der mit so einem Menschenschlag nie zu tun haben musste, war das psychologisch sicherlich eine schwierige Herausforderung.

Die Hetzkampagne nahm in den letzten Monaten enorm zu. Die Hetzer attackierten sogar seinen behinderten Sohn und veröffentlichten in den Printmedien Todesanzeigen über seinen Sohn und seinen Vater.

Die Unmenschlichkeit und das Online-Mobbing belastete ihn körperlich und psychisch sehr. Die Verleumdungen, der Hass und die Hetze haben ihn derart belastet, dass er seinen Lebensmut verloren hat.

Clemens Arvay ist kein Einzelfall. Unzählige Kritiker der Corona-Beschränkungen wurden und werden täglich Opfer von Hetze. Die letzten zwei Jahre haben gezeigt wie unmenschlich sich Personen verhalten können. Erschreckend ist, dass die Opfer der Hetze oft keine Hilfe von Behörden und/oder Polizei erhalten und nicht selten selber mit Anzeigen bedroht sind.

Diese Tragödie zeigt, dass wir Opfer von Hetze schützen und ernstnehmen müssen. Unsere Gemeinschaft sollte für Opfer von Hetze ein Zufluchtsort darstellen wo sie Kraft tanken können.

Abschließend gilt mein tiefstes Mitgefühl und mein allerherzlichstes Beileid den Hinterbliebenen von Clemens Arvay.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian
‼️Erfolgreiche Verteidigung in 5 Bußgeldverfahren‼️

In den letzten Wochen haben wir es geschafft 5 Betroffenen gegen die jeweils ein Bußgeldbescheid erlassen wurde erfolgreich zu verteidigen. Vorgeworfen wurde den Betroffenen unter anderem gegen die Maskenpflicht verstoßen zu haben.

In einem weiteren Fall wurde dem Betroffenen, einem 15 jährigen Schüler das unentschuldigte Fehlen am Unterricht vorgeworfen. In Wirklichkeit wollte der Schüler jedoch am Unterricht teilnehmen er hat es nur abgelehnt vor Beginn des Unterrichts sich testen zu lassen. Der Schulleiter hat dies zum Anlass genommen um dem Schüler ein Betretungsverbot auszusprechen. Zusätzlich wurde gegen den Schüler der genannte Bußgeldbescheid erlassen.

Wir haben sodann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erhoben und Akteneinsicht beantragt. Anschließend haben wir beantragt den Bußgeldbescheid aufzuheben mit der Begründung, dass der Schüler natürlich am Unterricht teilnehmen wollte jedoch vom Schulleiter durch den Erlass des Betretungsverbots gehindert wurde am Unterricht teilzunehmen. Nur weil man die Testung verweigert ist das kein Grund dem Schüler die Teilnahme am Unterricht zu verweigern. Die Schulpflicht ist weitreichender.

Die Behörde hielt jedoch an ihrem Bußgeldbescheid fest was zur Folge hatte, dass das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft hat nach Prüfung den Bußgeldbescheid aufgehoben und somit unserem Antrag entsprochen.

Ich kann jedem Betroffenen gegen den ein Bußgeldbescheid erlassen wurde nur empfehlen Einspruch zu erheben. Oftmals sind die Bußgeldbescheide unzulässig oder sogar rechtswidirg. Zudem muss die Behörde abwegen ob nicht ein milderes Mittel wie die Verhängung einer Verwarnung ohne Verwarngeld ausreichend bzw. verhältnismäßig ist. Es ist daher immer sinnvoll gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben und anschließend den Inhalt der Akte zu prüfen. Danach kann man in Ruhe das weitere Vorgehen besprechen und planen.

Mein Hilfe in den Bußgeldverfahren war und ist grundsätzlich kostenlos da es mir darum geht Menschen zu helfen die Opfer von staatlicher Willkür geworden sind.

Lieben Gruß
Christian Dahlmann

t.me/DahlmannChristian